Staat ändert die Spielregeln “Der große Soforthilfe-Schwindel” – Freiberufler sollen Tausende Euro zurückzahlen

20. Juli 2020 Aus Von mvp-web

Die schnelle und unbürokratische Hilfe für Kleinunternehmer entpuppt sich für die Bezieher als Mogelpackung. Mit den Zuschüssen sollen Betriebskosten wie Mieten für Büros gedeckt werden, aber keine Umsatzausfälle durch entgangene Aufträge. Jetzt drohen hohe Rückzahlungen. Betroffene berichten.

Er wartet auf den Brief. „Irgendwann wird die Mitteilung kommen“, ist sich Torsten Zumhof sicher. Der Bescheid des Landes NRW, der ihn dazu auffordert, die 9000 Euro aus dem Corona-Soforthilfeprogramm zurückzuzahlen, die der Kölner Sounddesigner Ende März erhalten hatte.

Was hatten sie damals nicht alles versprochen? Zumhof erinnert sich noch gut, wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sich vor der TV-Kamera brüstete, dass man in der Coronavirus-Krise keinen im Regen stehen lassen werde. Auch sein NRW-Amtskollege Andreas Pinkwart (FDP) lobte die schnelle, unbürokratische Überbrückungshilfe für Kleinunternehmer und Solo-Selbständige.

Der Bund hat die Regeln für Corona-Pauschalen geändert

Längst aber hat der Bund die Regeln für die Corona-Pauschalen geändert: Die Zuschüsse sollen Betriebskosten wie Mieten für Büros decken, aber nicht die Umsatzausfälle durch entgangene Aufträge. Somit fallen Freiberufler wie Zumhof durchs Hilfsraster. Der Rheinländer gehört zu den Verlierern des staatlich verhängten Lockdowns. „Das ist der große Soforthilfe-Schwindel“, schimpft der Endvierziger.

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Normalerweise bearbeitet Zumhof als Freelancer den Ton bei Filmen und TV-Serien. Bei Kinostreifen wie „Der Fall Collini“ hat er mitgearbeitet. Dann aber rissen die Aufträge ab. „Seit der Virus-Krise wird nicht mehr groß gedreht“, erläutert der Freischaffende. Die Auftragslage sank auf Null. Als Zumhof von der Corona-Soforthilfe hörte, stellte er sofort einen Antrag, das Geld wurde schnell überwiesen. Der Medienmacher atmete durch, der Zuschuss würde erstmal für einige Monate reichen, bis sich die Branche wieder vom Lockdown erholt hätte.

Steuerberaterin überbringt schlechte Nachrichten

Weit gefehlt. Nach kurzer Zeit teilte ihm seine Steuerberaterin mit, dass er vermutlich den Betrag wieder zurückzahlen müsse, weil sich die Bedingungen geändert hätten. Da Zumhof zu Hause arbeitet, fallen keine Betriebsausgaben an. Einen dringend benötigten neuen Computer hat er sich von dem Soforthilfe-Zuschuss angeschafft. „Das ist mein wichtigstes Arbeitswerkzeug.“ Aber die Kosten für das Gerät darf er nicht geltend machen. Investitionen sind nicht durch den Corona-Hilfe-Topf gedeckt.

Für seinen Lebensunterhalt darf er inzwischen durch die neu eingeführte Überbrückungshilfe 2000 Euro behalten. Macht gerade einmal 670 Euro pro Monat für drei Monate Lockdown-Phase. Das reicht weder für Miete, Strom und Telefon insgesamt. Zumhof ist sauer: „Die Regierung gibt Milliarden für die angeschlagene Lufthansa, zahlt Kurzarbeitergeld ohne Ende, aber wir Selbständigen werden alleine gelassen.“

So wie dem Medienschaffenden ergeht es Hunderttausenden Solo-Selbstständigen, Künstlern, Wirten oder Kleinunternehmern. Wirtschaftsminister Pinkwart hatte bereits im Mai die Probleme erkannt. Massiv kritisierte der Liberale die Bundesregierung für ihren Beschluss, dass Solo-Selbstständige die Corona-Soforthilfen nicht für ihren Lebensunterhalt nutzen dürfen. „Die Bundesländer haben sich beim Bund nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die von der Krise hart getroffenen zwei Millionen Solo-Selbstständigen Teile der Soforthilfe auch zur Sicherung ihres Lebensunterhalts einsetzen können“, erklärte Pinkwart. Geschehen ist wenig. Berlin hält sich in dieser Frage bisher bedeckt.

Über das Abrechnungsverfahren wird nachverhandelt

Zumindest hat die NRW-Regierung am vergangenen Dienstag einen vorläufigen Rückmeldungsstopp von Soforthilfebeziehern verfügt, um mit dem Bund über das Abrechnungsverfahren nachzuverhandeln. Allein 426.000 Betroffene in NRW sollen ihre Finanzierungsengpässe belegen. Oft wohl mit der Folge, dass sie Teilbezüge oder den kompletten Hilfsbeitrag rückerstatten müssen.

Vermutlich reichte ein Blick zu den vielen Beschwerden auf der Ministeriums-Facebookseite, um zu erkennen, welche Fehler das Soforthilfe-Programm aufweist. Dort herrscht die blanke Wut: „Das Abrechnungsverfahren ist ein Witz“, schrieb eine Geschäftsinhaberin, „ich muss wohl 95 Prozent der Soforthilfe zurückbezahlen, das bei zehn Wochen geschlossenem Ladenlokal mit 0 Umsatz.“

Soforthilfe: Verfahren im Ergebnis sehr ungerecht

Die Kölner Steuerberaterin Jutta Hörter und ihre Mitarbeiterinnen suchen seit Wochen das Schlimmste für ihre Mandanten zu verhindern. Ihr Fazit fällt eindeutig aus: „Das ganze Verfahren ist im Ergebnis sehr ungerecht, weil die Hilfen nicht bei denen ankommen, die sie wirklich brauchen.“

Da ist die ambulante Fußpflegerin, die keine Betriebskosten hat, aber fast drei Monate auf Grund des Lockdowns auf ihre Einnahmen verzichten musste. Da sie die Soforthilfe in Anspruch nahm, konnte sie kein Hartz IV rückwirkend für die Verlustphase beantragen. Nun muss sie die erhaltenen 9000 Euro wohl zurückzahlen. Auch Lokalinhaber, Hoteliers und andere Gewerbetreibende gehen leer aus, die sich in der Lockdown-Phase Mieten stunden ließen. Da die Schulden erst zu späterer Zeit beglichen werden müssen, fallen sie nicht unter den Soforthilfedeckel. Das gilt nur für Betriebskosten zwischen März und Mai.

Gastronomen-Verband attackiert den Staat

Der Gastronomen-Verband Dehoga Nordrhein geht das staatliche Prozedere scharf an: „Das Land NRW hat mit der jetzigen Abrechnungsmethode die Bedingungen gegenüber der seinerzeitigen Bewilligung der Gelder geändert und zwar derart, dass viele Unternehmer gezwungen sein werden, die Soforthilfe zurückzuzahlen“. Wäre gleich klar gewesen, „nach welchen Kriterien das Land abrechnet, wären manche unternehmerische Entscheidungen anders getroffen worden“, betont Henning Thomas Graf von Schwerin, Präsident der Interessenvertretung. So können beispielsweise keine Personalkosten geltend gemacht werden. „Sollte das Land NRW an seiner Rechtsauffassung festhalten, wäre das der Todesstoß für viele nicht nur gastgewerbliche Unternehmer“, resümiert der Kritiker.

Iris Rinnus, 58, hat derzeit einen 14-Stunden-Tag. Im Hotel „Alt-Rodenkirchen“ muss sie quasi alles allein bewerkstelligen. Vor Corona hatte sie Mini-Jobber, die ihr zu Hand gingen, die Betten machten, das Frühstück für die Gäste herrichteten. „Ich musste diese Leute entlassen, weil die Soforthilfe solche Personalkosten nicht trägt.“ Inzwischen übernimmt eine Reinigungsfirma die Pflichten. „Aber auch diese Ausgaben kann ich nicht als Betriebsausgaben anführen, weil der Vertrag erst im Zuge der Corona-Lockerungen geschlossen wurde.“ Knapp zwei Monate musste die Hotelbesitzerin ihre kleine Pension schließen. Im Lockdown-Zeitraum machte Iris Rinnus 43.000 Euro weniger Umsatz.

Mietkosten kann nicht jeder Hilfsempfänger ansetzen

Da ihr aber das Haus gehört, kann sie nicht wie andere Hilfsempfänger Mietkosten ansetzen. Weil etliche Versicherungsleistungen in andere Jahreszeiträume fallen, werden diese Ausgaben eben so wenig angerechnet. 36 Jahre lang arbeite sie schon, sagt Iris Rinnus, in der Zeit habe sie stets pünktlich ihre Steuern bezahlt. Von den 9000 Euro Hilfsgeld muss die Kölnerin wohl zirka 7000 Euro zurückzahlen. Geld, das sie eigentlich für ihren Lebensunterhalt vorgesehen hatte. „Zum Allgemeinwohl habe wir unser Hotel wegen des Infektionsschutzes geschlossen, und bekommen nichts zurück, aber was soll man machen, wenn der Staat die Spielregeln ändert.“

Das Soforthilfe-Dilemma ruft nach Angaben des Anwalts Ortwin Weltrich von der Düsseldorfer Kanzlei Schumacher & Partner bereits erste Kläger auf den Plan. Mit Blick auf den Rückforderungsstopp und den Nachverhandlungen zwischen NRW und Berlin beim Thema Corona-Hilfe hofft der Jurist, dass „Bund und Länder sich auf ein deutlich verbessertes Verfahren einigen, ansonsten droht eine Riesenklagewelle.“

privat

Bei Michael Kleiber, 61, läuft zwar so langsam der Betrieb wieder an. Aber durch ist er noch lange nicht. Monatelang hatte der Kölner Kabarettist und Schauspieler keine Engagements, alle Auftritte oder Drehs wurden abgesagt. Jetzt muss er sehen, wie er die 9000 Euro zurückzahlt. Den Großteil hat er wohlweislich noch auf dem Konto. „Denn man weiß ja nie, ob nicht doch der Staat im Nachhinein eine böse Rechnung aufmacht.“

20.07.2020 | 20:30