MV führt Maskenpflicht im Nahverkehr ein

18. April 2020 Aus Von mvp-web

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat am Freitag weitere Rechtsverordnungen für die neuen Corona-Regeln beschlossen. Ab dem 27. April gilt eine Maskenpflicht (Mund- und Nasenschutz) im öffentlichen Nahverkehr und in Taxis. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) begründete diesen Schritt mit dem gegenseitigen Schutz in Bussen und Bahnen. Ausgenommen bleiben Kinder bis 6 Jahre und Menschen mit Handicap. Schwesig stellte für den 3. und 4. Mai weitere Lockerungen in Aussicht, sollten die Maßnahmen von allen umgesetzt werden.

Verkauf auf 800 Quadratmetern erlaubt

Bereits am Donnerstagabend hatte die Landesregierung weitere Details der geplanten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen bekannt gegeben. Demnach können unter bestimmten Voraussetzungen alle Geschäfte des Einzelhandels öffnen. Läden mit weniger als 800 Quadratmetern dürfen von Montag an öffnen. Größere Geschäft können das ebenfalls tun, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter verringern. Hygiene-Vorschriften und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Für den Einkauf werden Masken außerdem empfohlen. Fest steht laut Aussagen der Regierung: Mit Öffnung der Frisöre am 4. Mai müssen Kunden dort auch einen Mund- und Nasenschutz tragen.

Zoos und Sportplätze dürfen wieder öffnen

Zoos und Tierparks dürfen ebenfalls von Montag an öffnen, allerdings bleiben Tierhäuser geschlossen. Auch Sportplätze sind dann nicht mehr gesperrt. Sport allein oder zu zweit soll möglich werden, beispielsweise auf Tennisplätzen. Büchereien öffnen ebenfalls zu Wochenbeginn, Kundgebungen mit höchstens 50 Teilnehmern sind dann erlaubt. Offen bleibt, wann Veranstaltungen als Großveranstaltungen gelten. Denn die bleiben bis Ende August verboten. Das will die Landesregierung noch klären.

Diese Einschränkungen werden gelockert:

  • ab Sonnabend (18. April) dürfen Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen
  • ab Montag (20. April) dürfen Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche öffnen
  • ab Montag (20. April) dürfen Zoos, Sportplätze und Bibliotheken öffnen; Kundgebungen mit bis zu 50 Teilnehmern werden erlaubt
  • ab 27. April beginnt der Unterricht der Klassenstufen 10 und 12
  • ab 4. Mai beginnt Unterricht für 11. Klassen an Gymnasien, 9. Klassen an Regional- und Gesamtschulen sowie 4. Klassen an Grundschulen
  • ab 4. Mai dürfen Friseure öffnen (Stoffmaskenpflicht)

Diese Einschränkungen bleiben vorerst bestehen:

  • Cafés, Restaurants und Hotels bleiben vorerst geschlossen
  • Kitas bleiben vorerst geschlossen, die Notfallbetreuung wird ausgebaut
  • das Kontaktverbot bleibt vorerst bestehen
  • Großveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten
  • Mund- und Nasenschutz soll im öffentlichen Nahverkehr getragen werden, für den Einkauf ist er empfohlen
  • das Einreiseverbot für Auswärtige nach Mecklenburg-Vorpommern bleibt vorerst bestehen

Suche nach Lösung für Restaurants und Hotels

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) wollen in der kommenden Woche mit der Gastronomie- und Tourismusbranche sprechen, um nach Lösungen für eine behutsame Öffnung von Restaurants und Hotels zu suchen. Bisher gilt für die Branche, dass sie mindestens bis zum 3. Mai geschlossen bleibt. Schwesig sagte, Ziel müsse bleibe, die Corona-Infektionen weiter so gering wie derzeit zu halten. Ein Erkrankter dürfe maximal einen anderen Menschen anstecken.