Corona-Soforthilfen bei Antragstellern in MV angekommen

3. September 2020 Aus Von mvp-web
In Mecklenburg-Vorpommern sind 345 Millionen Euro Corona-Soforthilfen ausgezahlt worden.

Ein Stift liegt auf einem Antrag für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss. © dpa-Bildfunk Foto: Robert Michael

Die von Bund und Land bereitgestellten Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige sind in Mecklenburg-Vorpommern fast bei allen Antragstellern angekommen. Wie das Wirtschaftsministerium auf Anfrage von NDR 1 Radio MV mitteilte, wurden – mit Stichtag 18. August – rund 36.400 Anträge bewilligt und Hilfen mit einem Volumen von 345 Millionen Euro ausgezahlt. Ende März ist mit der Auszahlung begonnen worden. 29 Millionen Euro standen demnach noch bereit.

Soforthilfe soll bei akuten Engpässen helfen

Insgesamt hatte der Bund den Ländern Corona-Soforthilfen in Höhe von 13,4 Milliarden Euro gewährt, die laut Bericht an rund 1,75 Millionen Empfänger gingen. Noch nicht ausgezahlt waren – Stand 31. Juli – knapp 1,2 Milliarden Euro. Die Betroffenen konnten den einmaligen Zuschuss von 9.000 bis 15.000 Euro im April und im Mai beantragen. Finanziert werden sollten damit laut Regierung “laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen”. Die Soforthilfe war dazu gedacht, in der Corona-Krise akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken und so die wirtschaftliche Existenz der Firmen und Selbstständigen zu sichern. Personalkosten und die private Lebenshaltung durften damit nicht gedeckt werden.

Staffelung der Soforthilfe:

  • bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro
  • bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000 Euro
  • bis zu 49 Beschäftigte bis zu 40.000 Euro
  • bis zu 100 Beschäftigte bis zu 60.000 Euro

Unterstützung auch für größere Unternehmen

Für Unternehmen mit 101 bis 249 Beschäftigten gab es auch die Möglichkeit einer Unterstützung. Hier wurde nach Einzelfallprüfung durch ein Entscheidungsgremium für das Sondervermögen “MV-Schutzfonds” entschieden. Die Unterstützung konnte beispielsweise durch einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss, ein Darlehen oder einen Kredit erfolgen.

200 Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdacht

Die Landesregierung hatte die Bundeshilfe mit einem eigenen Programm für den Mittelstand ergänzt. Je nach Größe des Unternehmens wurden Zuschüsse von bis zu 60.000 Euro gewährt. Laut Wirtschaftsministerium wurden im Nordosten insgesamt mehr als 43.000 Anträge eingereicht. Allerdings gab es darunter offenbar auch solche mit unlauteren Absichten. Bei den vier Staatsanwaltschaften im Land wurden bislang mehr als 200 Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen eingeleitet.