Aus für Inzidenz50 fällt weg! Das ändert sich für Schule, private Treffen, Einkaufen und in der Kneipe

Aus für Inzidenz50 fällt weg! Das ändert sich für Schule, private Treffen, Einkaufen und in der Kneipe

24. August 2021 Aus Von mvp-web

Einen Lockdown mit Betriebsschließungen, Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren wollen Bund und Länder ab Herbst unbedingt vermeiden. Die Inzidenz soll nicht mehr ausschlaggebender Richtwert für Corona-Regeln sein.

Doch was bedeutet der Wegfall für Einkaufen, Schule und private Treffen?

Die 50er-Inzidenz steht endgültig auf der Kippe. Der Bundestag soll noch vor der Bundestagswahl darüber entscheiden. Das hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt. Die Pläne bestätigten auch Abgeordnete und Groko-Bundesminister in Zeitungs- und Fernsehinterviews.

Mit Wegfall der 50er-Inzidenz gehören sämtliche Einschränkungen in der Gastronomie, beim Einkaufen, in der Schule oder bei privaten Treffen der Vergangenheit an. Einzige Maßnahme, die dann gelten soll, ist die Nachweis- und Testpflicht. Sie ist auch als 3G-Regel bekannt.

3G steht für genesen, getestet, geimpft.

Was ist die Nachweis- und Testpflicht?

Bundesbürger müssen geimpft, getestet oder genesen sein, wenn sie sich mit anderen Menschen in Innenräumen aufhalten. Das gilt beispielsweise im Fitnessstudio, in der Schule, beim Friseur, im Museum, bei Besuchen im Krankenhaus oder Pflegeheim, im Hotel oder die Innenräume von Kneipen, Restaurants oder Bars.

Ausgenommen von der 3G-Regel ist der Einzelhandel, Gottesdienste, der öffentliche Personennah- und Fernverkehr, sowie private Treffen im kleinen Rahmen. Hier gilt bis Frühjahr 2022 lediglich die Maskenpflicht und geltende Mindestabstände.

Wo gibt es wesentliche Änderungen durch den Wegfall der 50er-Inzidenz?

Die Bundesländer können zwar eigene Klassifizierungen vornehmen. Es ist aber unwahrscheinlich, dass Restaurants, Modegeschäfte, Schulen oder Dienstleistungsbetriebe komplett schließen. „Einen Lockdown wird es nicht geben“, lautet die Kern-Aussage aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Ab Herbst bleiben gelber Impfausweis, Covid-Pass-App, Genesungsbescheinigungen und Antigen-Schnelltest wichtig.

Ein Schritt in diese Richtung ist die Abschaffung der 50er-Inzidenz. Sie galt bisher als Obergrenze in den Infektionsschutzgesetzen der Länder. Stieg die Zahl der Neuinfektionen über diesen Wert, galten erste Einschränkungen, um damit die zunehmenden Neuinfektionen einzudämmen.

Im Kern bedeutete die 50er-Inzidenz Einschränkungen in der Gastronomie, bei privaten Treffen, bei Veranstaltungen, im Kino, in der Schule und auch im Einzelhandel. In Bayern durften sich beispielsweise ab einer Inzidenz von 50 nur eine bestimmte Personenanzahl im Innenbereich aufhalten. In anderen Bundesländern sah die Regel fest, dass wenige Menschen in Innenräumen der Gastronomie Platz nehmen durften.

Schulen schränken wiederum bei einer Inzidenz von 50 den Präsenzunterricht ein. Das soll nun nicht mehr der Fall sein. Durch die Nachweis-Pflicht und die Testpflicht fallen insgesamt sämtliche Beschränkungen weg.

Härtere Nachweis-Regel bei steigender Hospitalisierung?

Neben der Inzidenz soll ab Herbst auch ein anderer Wert die entscheidende Rolle spielen. „Der neue Parameter ist dann die Hospitalisierung“, kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an. Damit ist die Zahl der Covid-19-Patienten gemeint, die im Krankenhaus liegen.

Steigt die Zahl der Hospitalisierung an, kündigte getesteten der Zugang zu Fitnessstudios, der Gastronomie oder der Körperpflege erschwert werden. Möglich wäre es etwa, dass Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene einen PCR-Test brauchen.

Eine sogenannte 2G-Regel (geimpft oder genesen) hält Spahn für einen “vernünftigen Weg”. “Geimpfte und Genese sollen es durchaus leichter haben”, sagte er im Interview in der ARD-Nachrichtensendung “Tagesthemen”.

Fällt Inzidenz-Wert von 35?

Bund und Länder hatte sich Anfang August darüber geeinigt, dass 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern als Obergrenze für die Nachweis- und Testpflicht gilt. Wird diese Überschritten, sollten Betriebe in der Gastronomie, der Unterhaltung, der Bildung und der Körperpflege die 3G-Regel einführen.

An dieser Obergrenze halten die Länder offenbar fest. Aber auch dieser Wert steht vor dem Aus. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland hatten unter anderem die 3G-Regel unabhängig von der Inzidenz-Entwicklung umgesetzt.