RKI registriert 7612 Neuinfektionen – Inzidenz jetzt bei 66,1

RKI registriert 7612 Neuinfektionen – Inzidenz jetzt bei 66,1

10. Oktober 2021 Aus Von mvp-web

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland ist im Vergleich zum Vortag erneut leicht gestiegen. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Sonntagmorgen mit 66,1 an.

Am Vortag hatte der Wert bei 64,4 gelegen, vor einer Woche ebenfalls bei 64,2 (Vormonat: 83,8). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 7612 Corona-Neuinfektionen. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 04.16 Uhr wiedergeben. Vor einer Woche hatte der Wert bei 6164 Ansteckungen gelegen.

Deutschlandweit wurden nach den neuen Angaben binnen 24 Stunden 24 Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 9 Todesfälle gewesen. Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 4.310.273 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden.

Die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen – den für eine mögliche Verschärfung der Corona-Beschränkungen wichtigsten Parameter – gab das RKI zuletzt am Freitag mit 1,67 an. Das entspricht in etwa dem Wert der Vorwoche. Ein bundesweiter Schwellenwert, ab wann die Lage kritisch zu sehen ist, ist für die Hospitalisierungs-Inzidenz unter anderem wegen großer regionaler Unterschiede nicht vorgesehen.
Der bisherige Höchstwert lag um die Weihnachtszeit bei rund 15,5.

Die Zahl der Genesenen gab das RKI mit rund 4.087.700 an. Die Zahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 gestorben sind, stieg auf 94 202.

Neue Corona-Regeln treten in Kraft: Berlin kann jetzt wieder das Olympiastadion vollmachen

In Berlin sind am Sonntag einige neue Corona-Regeln in Kraft getreten. So gelten bei Großveranstaltungen keine Obergrenzen mehr für die Besucherzahl, wenn alle Teilnehmer gegen Corona geimpft oder genesen sind (2G). Bislang galt eine Obergrenze von 25.000 Menschen. Nach den neuen Regeln könnte zum Beispiel das Olympiastadion wieder komplett gefüllt werden.

Schon seit einiger Zeit gilt, dass Betreiber etwa von Restaurants oder Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben oder nur noch Geimpften und Genesenen (2G). Im Falle von 2G entfällt die Maskenpflicht.

Diese 2G-Option wird nun auch Hotels, anderen Beherbergungsbetrieben und Ferienwohnungen sowie Museen, Galerien und Gedenkstätten, Bibliotheken und Archiven eröffnet.

So genannte Tanzlustbarkeiten in geschlossenen Räumen dürfen hingegen nur unter 2G-Bedingungen für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Das betrifft etwa Clubs. Ausschließlich 2G gilt auch für Aufgüsse in Saunen oder Thermen sowie für die Öffnung von Dampfbädern.

Eine weitere Neuerung gibt es bei den Ausnahmen rund um den Zugang zu 2G-Angeboten. Bisher galten diese nur für Kinder unter zwölf Jahren, da es für diese noch keine Impfmöglichkeit gibt. Seit Sonntag dürfen nun auch Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, an den 2G-Angeboten teilnehmen.

Voraussetzung dafür sind ein ärztliches Attest und ein negativer PCR-Test. Die Kosten für den Test müssen im Regelfall selbst getragen werden. Nur Menschen, die staatliche Leistungen wie Sozialhilfe oder Hartz IV beziehen, zahlen nicht selbst.

Bei 2G-Veranstaltungen muss laut der neuen Verordnung auch das Personal geimpft oder genesen sein, wenn es mit Kundinnen und Kunden in unmittelbaren Kontakt kommt. Ohne Kundenkontakt können auch ungeimpfte Beschäftigte bei 2G-Veranstaltungen eingesetzt werden.