Corona-Verordnung: Viele Verschärfungen, wenige Ausnahmen

31. Oktober 2020 Aus Von mvp-web
Stand: 31.10.2020 07:06 Uhr

Die Landesregierung hat mit Kommunen und Medizinern Details des verabredeten Teil-Lockdowns beschlossen. So wird das Land ab Montag seine Einreiseregeln verschärfen und die meisten Freizeitbereiche schließen. Ausnahmen wird es dagegen für den Kinder- und Jugendsport geben. Die Entscheidung darüber werde auf kommunaler Ebene angesichts der dortigen Corona-Infektionszahlen getroffen, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am späten Freitagabend in Schwerin nach einer Kabinettssitzung.

Kindern sollen mehr Freiräume gelassen werden

Kinder- und Jugendliche sollen nicht noch einmal so leiden wie bei den Beschränkungen im Frühjahr. Deshalb sollen sie bei Sport und Freizeit mehr Möglichkeiten haben. In Fußballvereinen, Tanzschulen und Schwimmbädern soll das Training weiterhin möglich sein – das gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre. Innerhalb von Klassen und Vereinen dürfen sie auch in der Gruppe trainieren. Allerdings bleibt dabei immer noch die oberste Priorität, dass der Schul- und Kitabetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird. In Regionen, die von hohen Infektionszahlen betroffen sind, können die Landkreise deshalb in eigenem Ermessen von der Regelung abweichen. Städte und Kreise müssen jeweils gemeinsam mit den Gesundheitsämtern das Risiko abschätzen. Auch wenn der Kinder- und Jugendsport nicht überall möglich ist, sollen zumindest die Spielplätze im Land offen bleiben.

Touristen müssen bis 5. November abreisen

Touristische Übernachtungen sind von Montag an untersagt, auch Tagesgäste dürfen nicht mehr einreisen. Alle Urlauber die momentan noch im Land sind, müssen bis Donnerstag, 5. November, abreisen. Im November sind Besuche aus anderen Bundesländern dann nur noch innerhalb der Kernfamilie erlaubt, also zum Beispiel für Lebenspartner, Kinder oder Großeltern. Alle Freunde und entfernte Verwandte dürfen nicht kommen. In der Öffentlichkeit und auch im privaten Raum dürfen sich maximal zehn Menschen aus zwei Haushalten gemeinsam aufhalten.

Zoos und Tierparks bleiben offen

Freizeiteinrichtungen werden weitgehend stillgelegt: Die Landesregierung hat die Liste der Schließungen im Kultur- und Freizeitbereich nochmal verlängert. So müssen neben Theatern, Kinos und Konzerthäusern ab Montag auch alle Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen schließen. Das gilt auch für alle Freizeitparks, Fitnesstudios und Schwimmhallen. Außerdem müssen alle Floh- und Trödelmärkte oder auch Herbstmärkte im November ausfallen. Zoos und Tierparks dürfen dagegen laut Schwesig weiterhin öffnen, zumindest die Außenbereiche.

Wirtschaftshilfen können erst nach Bundesverordnung fließen

Die Hilfen für den besonders betroffenen Freizeit- und Gastronomiebereich sind mit der neuen Landesverordnung noch nicht nähergerückt. Der Bund hatte angekündigt, dass alle Solo-Selbständigen und Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern 75 Prozent des Umsatzes aus dem November des vergangenen Jahres bekommen. Der Landtag hatte am Donnerstag beschlossen, dass das Land noch fünf Prozent drauflegt – allerdings nur für die Gastronomiebetriebe. Aber laut Ministerpräsidentin kann dieses Geld erst fließen, wenn der Bund per Verordnung eine Garantie für seinen Anteil gegeben hat.