Corona-Gipfel mit Merkel: Das sind die Vorschläge der Länder

24. November 2020 Aus Von mvp-web
Stand: 24.11.2020 11:35 Uhr

Vor den Gesprächen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch über das weitere Vorgehen im Kampf gegen das Coronavirus haben die Länder ihre Vorstellungen abgestimmt.

Die Länder einigten sich dabei auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester. Das geht aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden geeinten Beschlussentwurf für die Beratungen an diesem Mittwoch hervor. Lockerungen der bestehenden Schutzmaßnahmen wird es vorerst nicht geben. Im Gegenteil: Ab Dezember sollen den Planungen zufolge in einigen Punkten sogar schärfere Regeln als bisher gelten.

Das sind die bisher bekannten Pläne der Länder im Überblick:

  • Verlängerung der bisherigen Maßnahmen

Die derzeit bis zum 30. November geltenden Maßnahmen, der sogenannte Teil-Lockdown, sollen grundsätzlich bis zum 20. Dezember beibehalten werden. Das betrifft zum Beispiel die Schließung der Gastronomie, von Kinos oder Fitnessstudios. Reisen und Ausflüge sollen unterlassen werden. Die Hilfen für die betroffenen Betriebe werden verlängert. Bei einer Inzidenz von “deutlich weniger” als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sowie weiteren Bedingungen sollen die Länder eigenständig Lockerungen verfügen dürfen.

  • Verschärfung der Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken”, heißt es mit Blick auf die angedachten Kontaktbeschränkungen ab dem 1. Dezember. Kinder bis 14 Jahre sollen davon ausgenommen werden.

Wie am Dienstag bekannt wurde, will Schleswig-Holstein die Kontaktbeschränkungen jedoch nicht verschärfen – sodass es dort bei der alten Regelung bleiben könnte, wonach sich bis zu zehn Personen treffen können.

  • Sonderregelung für Weihnachten und Silvester
Große Festgottesdienste wird es an Weihnachten vermutlich nicht geben.

Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar können laut der Beschlussvorlage Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden. Kinder bis 14 Jahren seien auch hiervon ausgenommen. Empfohlen werde vor Weihnachtsbesuchen jedoch eine mehrtägige Selbstquarantäne. “Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden”, heißt es in der Länder-Vorlage weiter.

Um Unterstützung bei Feiertagslösungen werden auch die Arbeitgeber gebeten. Diese sollten prüfen, ob die Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden könnten.

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen mit den Kirchen über mögliche Vereinbarungen für Weihnachtsgottesdienste sprechen. “Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter gilt es dabei zu vermeiden.”

  • Kein Böllerverbot vorgesehen

Nach dem Willen der Länder soll Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt werden, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. “Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen”, heißt es in dem Entwurf. Grundsätzlich wird “empfohlen”, zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten – ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.

  • Maskenpflicht wird erweitert

Die Maskenpflicht soll künftig auch vor Läden und auf Parkplätzen gelten. Sie gilt grundsätzlich in öffentlichen Verkehrsmitteln und an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten – also in allen Fußgängerzonen. Dazu gilt eine Maskenpflicht unter freiem Himmel an Orten, wo sich Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Diese Orte legen die örtlichen Behörden fest. Auch an Arbeitsplätzen gilt dem Beschlusspapier zufolge grundsätzlich Maskenpflicht – es sei denn, vom Arbeitsplatz aus kann ein Abstand von eineinhalb Metern zu anderen eingehalten werden.

An Schulen in Regionen mit Inzidenzwerten deutlich über 50 soll nach dem Willen der Länder künftig ab Klasse 7 grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. Eine Maskenpflicht in den Klassen 5 und 6 sowie an Grundschulen kann eingeführt werden.

In “besonderen Infektionshotspots” soll es demnach in älteren Jahrgängen außer Abschlussklassen schulspezifisch “weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung” geben, beispielsweise Hybridunterricht. Generell soll der Präsenzunterricht möglichst aufrechterhalten werden. Dies gelte besonders für die unteren Jahrgänge.

  • Quarantäne kann verkürzt werden

Die Quarantänezeit von Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Menschen wird ab dem 1. Dezember von 14 auf zehn Tage verkürzt. Voraussetzung ist ein negativer Coronatest. Wer bereits an Covid-19 erkrankt war, muss nicht in Quarantäne.

Änderungen bis Mittwoch noch möglich

Alle auf dieser Seite aufgeführten Maßnahmen sind noch nicht beschlossen, es handelt sich nur um eine Vorlage für die Gespräche zwischen Bund und Ländern am Mittwoch. Heute Mittag will sich Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mit den Staatskanzleichefs der Länder beraten. Vor den Beratungen mit Merkel am Mittwoch könnte auch noch einiges geändert werden. Man sei aber auf einem guten Weg, hieß es.

“Umfassende Beschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus”

Einen Automatismus zur Verlängerung bestimmter Maßnahmen enthält der Länder-Vorschlag nicht. Dort heißt es aber: “Bund und Länder werden sich bis zum 15. Dezember über das weitere Vorgehen abstimmen.” Die Länder gehen demnach “davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus erforderlich sein werden.”