Nutzer fragten – Minister Glawe antwortete

8. Dezember 2020 Aus Von mvp-web
Stand: 07.12.2020 16:04 Uhr

Welche Corona-Beschränkungen gelten über Weihnachten und Silvester? Wann wird die Novemberhilfe ausgezahlt? Wie laufen die Impfungen ab? Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) beantwortete die Fragen von NDR MV Nutzern.

Bayern hat angesichts steigender Neuinfektionszahlen Verschärfungen der Corona-Maßnahmen angekündigt. Um weitere Schutzmaßnahmen könnte es auch bei einem erneuten Spitzentreffen noch im Dezember zwischen Bund und Ländern gehen, das derzeit in der Diskussion ist. Glawe steht erneuten Beratungen aufgeschlossen gegenüber, auch wenn der Handlungsrahmen allmählich ausgeschöpft sei. “Was kann man noch tun? Viel mehr wird es jetzt gar nicht mehr geben. Man kann höchstens noch eine nächtliche Ausgangssperre verhängen. Aber dann ist es das auch schon”, sagte Glawe am Montagnachmittag im NDR 1 Radio MV Studio.

Glawe: Verschärfungen in MV ab 200er-Inzidenzwert

Der Minister betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern mit einem derzeitigen Inzidenzwert von knapp über 50 noch weit von dem entfernt sei, was beispielsweise in Bayern Normalität sei. Dort liege die Inzidenz regional zwischen 150 bis 400. “Wenn man auf einen 200er-Inzidenzwert in Mecklenburg-Vorpommern kommen würde, dann würde man bei uns sicherlich auch noch einmal massive Verschärfungen beschließen müssen”, so Glawe weiter. Entscheidend sei, dass die Leute mitmachen.

Glawe: Entscheidung über höhere Abschlagszahlungen bis Weihnachten

Um von Schließungen betroffenen Firmen im Land besser zu helfen, erwartet Glawe Bewegung aus dem Bundeswirtschaftsministerium. So sollen nach einem Vorschlag Mecklenburg-Vorpommerns Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern nicht nur einen Abschlag der Novemberhilfen in Höhe von 10.000 Euro erhalten – sondern bis zu 500.000 Euro. Ein Ergebnis erwartet Glawe bis kurz vor Weihnachten. Generell verteidigte Glawe erneut die steuerfinanzierten Wirtschaftshilfen des Staates. “Wollen wir die Wirtschaft komplett ruinieren und Insolvenzen zulassen? Oder steuern wir gegen und helfen in schwerer Zeit der Wirtschaft?”, fragte Glawe. “Machen wir das nicht, werden wir dafür auch verantwortlich gemacht”, so der CDU-Politiker. Um die milliardenschweren Wirtschaftshilfen zu finanzieren, verwies Glawe auf die anhaltende Diskussion über einen sogenannten Corona-Soli. “Der wird dieses Jahr aber nicht kommen, nächstes Jahr wahrscheinlich auch nicht.” Aber dann irgendwann müsse auch die Gesellschaft Solidarität üben, um eine ausgeglichene Haushaltsbilanz herzustellen, so Glawe.

Auch indirekt Betroffenen soll geholfen werden

Der Minister machte aber auch deutlich, dass die bisher beschlossenen Hilfen nicht alle Betroffenen erreichen. Als Beispiel nannte er Einzelhändler in den Urlaubsorten. Diese dürfen zwar öffnen, weil aber keine Urlauber ins Land kommen können und Hotels und Restaurants geschlossen sind, machen auch die Einzelhändler in Orten wie Kühlungsborn kaum Umsatz. Hörer Andreas Bartelmann berichtete von 85 Prozent Einbußen. Für diese indirekt Betroffenen Unternehmen überlege man im Wirtschaftsministerium derzeit, wie solchen Betrieben geholfen werden kann.

Impfung: Ältere Menschen, Ärzte und Pflegekräfte zuerst

Glawe geht davon aus, dass die Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern bis Mitte Dezember einsatzbereit sind. Zunächst werden demnach Menschen, die mehr als 80 Jahre alt sind, Pflegekräfte und Ärzte geimpft. “Danach ist es so vorgesehen, dass jeder Bürger angeschrieben wird und für den Tag XY eine Zeit und den Ort erfährt, wann und wo er sich impfen lassen kann.” Für den Nordosten sind laut Glawe zunächst 60.000 bis 70.000 Impfdosen vorgesehen, mit denen sich 30.000 bis 35.000 Personen impfen ließen, da für die Wirksamkeit zwei Impfungen notwendig sind. Der Minister unterstrich, dass es keine Impfpflicht gebe. Gleichwohl werde das Land eine Impfkampagne initiieren.

Besuche der Kernfamilie in MV über Weihnachten möglich

Mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsfest machte Glawe noch einmal deutlich: Wer in Deutschland wohnt und in Mecklenburg-Vorpommern Verwandte ersten Grades hat – die sogenannte Kernfamilie -, kann zu Weihnachten ins Land reisen. Aber es dürfen sich nicht mehr als zehn Erwachsene aus unterschiedlichen Haushalten gleichzeitig treffen – Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Speziell zur Frage, ob Verwandte in Alten- und Pflegeeinrichtungen besucht werden dürfen, verwies Glawe auf die Regelung der jeweiligen Einrichtung. So könne es sein, dass ein negativer Corona-Test der Angehörigen gefordert werde. Es sei aber auch möglich, dass nur ein oder zwei Personen gleichzeitig ins Heim zu Besuch kommen dürfen. Das solle jeder mit der jeweiligen Einrichtung absprechen, so Glawe. Auf die Frage eines Hörers, ob er für seine Nichten und Neffen wie jedes Jahr den Weihnachtsmann spielen dürfe, antwortete Glawe: Ja, aber es dürften nur zehn Erwachsene und Jugendliche über 14 Jahren im Raum sein.