Ein Dokument ist zwingend nötig – So erhalten die ersten Bürger den Impfstoff ab Ende Dezember

17. Dezember 2020 Aus Von mvp-web
Kleiner Lichtblick im Kampf um das Coronavirus: In den nächsten Wochen könnten die ersehnten Corona-Schutzimpfungen bundesweit starten. Noch vor Heiligabend soll der Impfstoff nämlich von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA eine Zulassung bekommen. Dann könnte alles schnell gehen. Laut Fahrplan brauchen die ersten Bundesbürger mindestens ein bestimmtes Dokument, um die Impfung zu erhalten.

Laut den Plänen sollen die Bundesbürger in sechs Gruppen eingeteilt werden, die nacheinander geimpft werden.

Unter den ersten Deutschen, die den Impfstoff wahrscheinlich bekommen sind:

  • Bewohner in Altersheimen und Pflegeeinrichtungen,
  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Medizin-Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko,
  • Mitarbeiter aus Kliniken, die in Kontakt mit besonders gefährdeten Patienten stehen und
  • stationäre und ambulante Altenpfleger.

Zwischen Mai und Juli 2021 soll wohl die zweite Gruppe bestehend aus 75- bis 80-Jährigen, Demenzkranken und geistig Behinderten in Heimen und deren Betreuer folgen.

Gruppe 3 wäre möglicherweise im Hochsommer 2021 dran. Dazu zählen 70- bis 75-Jährige, Vorerkrankte mit höherem Risiko und deren Kontaktpersonen, Bewohner von Asylheimen und Obdachlosenunterkünften, enge Kontaktpersonen von Schwangeren, Medizin-Personal mit moderatem Ansteckungsrisiko und im Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Ab August 2021 sollen dann in Etappen 65- bis 70-Jährige, dann 60- bis 65-Jährige (Oktober 2021) und alle unter 60-Jahren (ab Dezember 2021) folgen.

Welche Dokumente brauche ich für den Impfstoff?

Nach Wunsch des Bundes sollen die Gesundheitsämter und die einzelnen Bundesländer die Koordination der regionalen Impfungen übernehmen. So wollen die einzelnen Landesregierungen Bürger, die das Vakzin von Biontech und Pfizer erhalten sollen, direkt per Post anschreiben.

Konkret will Niedersachsen Infobriefe mit einem QR-Code abschicken. Im Impfzentrum oder bei den mobilen Impfteams sollen die Bundesbürger das Dokument dann vorlegen.

Angesichts des immensen Aufwandes könnte es aber auch sein, dass sich die Bundesbürger direkt an die Impfzentren wenden müssen. Das Bundesgesundheitsministerium hat solche Überlegungen bereits in einem Referententwurf mitaufgenommen. CHIP liegt das Dokument vor.

Laut dem Schreiben sollen die ersten Bürger für die Identifikation und zur Datenerfassung etwa einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Für deutsche Staatsangehörige oder Bürger aus dem EU-Ausland, die in Deutschland wohnhaft sind, reicht somit der Personalausweis oder Reisepass. Nicht-EU-Bürger bräuchten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte (mit oder ohne gültigem “Pass-Ersatz”-Aufdruck).

Für das Impfzentrum sind offenbar der Name, das Geburtsdatum und die Wohnadresse wichtig.

Wo können sich die ersten Bürger impfen lassen?

Messehallen, Sportzentren, Hotels sollen zu Impfzentren umgebaut werden: Für einen baldigen Start von Corona-Impfungen sind in ganz Deutschland regionale Zentren eingerichtet worden, über die Impfungen zunächst gebündelt anlaufen sollen.

Bis zu 440 Standorte sollen dafür genutzt werden können. Die Kapazitäten sollen so ausgelegt werden, dass in den Ländern jeweils mehrere Tausend Impfungen am Tag möglich wären.

Zudem sollen Gesundheitsämter mit “mobilen Impfteams” direkt auf Altersheime und andere Pflegeeinrichtungen zugehen. Später könnte die Impfung auch durch die Arztpraxen stattfinden.