Pflegeheim: Besuch ab heute nur mit negativem Corona-Test

21. Dezember 2020 Aus Von mvp-web
Stand: 21.12.2020 05:52 Uhr

Ab heute sind in Mecklenburg-Vorpommern Besuche in Pflegeheimen nur nach Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich. Die entsprechenden Schnelltests sollten möglichst in den Heimen angeboten werden, sagte Sozialministerin Drese.

Ziel sei es, die Heimbewohner nicht, wie im Frühjahr, komplett zu isolieren, daher müsse mehr getestet werden. Das hatte Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) nach einer Kabinettssitzung am Mittwochabend in Schwerin erklärt. Die Landesregierung bestellte deshalb 400.000 Schnelltests. Personelle Unterstützung bei der Durchführung des Tests gebe es von der Bundeswehr, so Drese.

Erlaubtes Besuchsintervall abhängig von Inzidenzwert

Ab heute muss sich außerdem das Personal in den Heimen zwei Mal in der Woche testen lassen. Neben einem Hygiene- und Schutzkonzept ist jede Einrichtung verpflichtet, ein Testkonzept auszuarbeiten. Bewohner dürfen nur noch von einer vorher festgelegten Person Besuch bekommen, da der Inzidenzwert landesweit bei mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen liegt. Dieser eine Besucher darf vorerst täglich kommen. Steigt der Inzidenzwert auf mehr als 100, ist ein Besuch nur noch dreimal in der Woche möglich. Bei einer Inzidenz von mehr als 200 ist nur ein Besuch pro Woche erlaubt. Maßstab ist in jedem Fall der landesweite Inzidenzwert und nicht der Inzidenzwert des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

Quarantäne für Heimbewohner nach Weihnachten möglich

Laut der Corona-Landesverordnung für Pflege und Soziales ist es möglich, dass Bewohner über die Weihnachtstage das Heim verlassen und das Fest bei ihrer Familie verbringen. In diesem Fall ist zu beachten, dass bei der Rückkehr ins Heim eine Quarantäne verordnet werden kann. Das hängt vom jeweiligen Infektionsgeschehen im Landkreis beziehungsweise in Schwerin oder Rostock ab. Diese Quarantäne darf laut Sozialministerium nicht länger als zehn Tage andauern. Nach zwei negativen Corona-Tests muss sie enden. Wie genau die Quarantänemaßnahmen ablaufen, müssten die Einrichtungen selbst in ihren Hygiene- und Teststrategien festlegen, so ein Ministeriumssprecher. Wer plane, seine pflegebedürftigen Verwandten über die Weihnachtstage nach Hause zu holen, solle sich bei der Heimleitung informieren.