Silvester rückt näher: Diese Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern

22. Dezember 2020 Aus Von mvp-web
Bund und Länder wollten im Corona-Jahr mit einer einheitlichen Linie das Zünden von Böllern und Raketen an Silvester einschränken, um die Kliniken nicht noch stärker zu belasten. Doch jedes Bundesland geht einen eigenen Weg, teilweise verweisen die Landesregierungen sogar auf Kommunen und Gemeinden. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Eine wichtige Entscheidung, welche die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten getroffen haben, betrifft den Verkauf von Raketen, Böller und sonstiges Feuerwerk. Laut Beschluss gilt in diesem Jahr ein generelles Verkaufsverbot. Gleichzeitig empfehlen (!) die Landesregierungen, auf das Böllern zu verzichten. Auf öffentlichem Raum ist das Böllern vielerorts verboten. Auf privatem Grundstück wiederum erlaubt. Das geht auch aus einem jüngsten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hervor.

Darf ich an Silvester böllern?

Die Richter entschieden: Das generelle Feuerwerksverbot sei “keine erforderliche Infektionsschutzmaßnahme”. Wer auf privatem Grundstück Böllern will, der soll das auch tun können, solange er dabei die Schutzmaßnahmen einhält und etwa nicht dafür sorgt, dass Nachbarn und andere Anwohner dicht beieinanderstehen, um das Spektakel zu beobachten. Rechtsexperten erklären auf Anfrage: Böllern auf privatem Grundstück erlaubt, das Bewerben ist allerdings verboten.

In den einzelnen Bundesländern gibt es beim Thema “Feuerwerk an Silvester 2020” (Stand 22. Dezember) unterschiedliche Ansichten und Erläuterungen – und das sorgt für ein Durcheinander.

Das gilt in den Bundesländern:

Baden-Württemberg: Böllern auf öffentlichem Raum ist untersagt. Ausgangssperre gilt von 20 Uhr bis 5 Uhr. Feuerwerk im eigenen Garten oder vom Balkon aus ist erlaubt.

Bayern: Böllern auf öffentlichem Raum ist untersagt. Ausgangssperre gilt von 21 Uhr bis 5 Uhr. Feuerwerk im eigenen Garten oder vom Balkon aus in Einzelfällen erlaubt. Die Gemeinden und Kommunen entscheiden.

Berlin: Böllern ist auf öffentlichem Raum größtenteils untersagt. Keine Ausgangssperre. Abbrennen von Feuerwerk im eigenen Garten oder vom Balkon möglich. Je nach Stadtviertel und Gemeinde könnte es Abweichungen geben.

Brandenburg: Böllern ist auf öffentlichem Raum größtenteils untersagt. Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr wird gelockert. Ein generelles Böllerverbot ist vorerst nicht geplant. Die einzelnen Städte und Gemeinden sollen selbst entscheiden.

Bremen: Böllern ist auf öffentlichem Raum untersagt. Feuerwerk im eigenen Garten oder Grundstück ist erlaubt. Auf einigen öffentlichen Straßen und Plätzen gilt ein generelles Böllerverbot.

Hamburg: Böllern ist auf öffentlichem Raum untersagt. Feuerwerk im eigenen Garten oder Grundstück ist erlaubt. Auf einigen öffentlichen Straßen und Plätzen gilt ein generelles Böllerverbot.

Hessen: Das Zünden von Feuerwerk auf öffentlichem Raum ist untersagt. Böllern hingegen im eigenen Garten oder vom Balkon aus ist erlaubt. Die einzelnen Städte, Gemeinden und Kommunen sollen selbst entscheiden.

Mecklenburg-Vorpommern: Böllerverbot auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen des Bundeslandes. Kinderfeuerwerk und das Zünden von Böllern auf privatem Grundstück sind unter Bedingungen erlaubt. Verstöße werden laut Regierungsbeschluss mit Bußgeldern zwischen 50 und 1.000 Euro geahndet.

Niedersachsen: Eigentlich hatte sich das Bundesland für ein striktes Böllerverbot ausgesprochen. Dieser Beschluss ist jetzt vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg gekippt worden. Somit gelten zwar Versammlungsverbot und Zünden von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen weiter, allerdings dürfen Verbraucher auf privater Fläche Raketen zünden.

Nordrhein-Westfalen: Ein pauschales Feuerwerksverbot soll es in Nordrhein-Westfalen nicht geben. Die Gemeinden und Kommunen richten Verbotszonen ein. Es gilt ein Versammlungsverbot. Dadurch wäre das Böllern auf öffentlichen Plätzen insgesamt verboten. Dafür können Verbraucher im eigenen Garten oder dem eigenen Grundstück böllern.

Rheinland-Pfalz: Das Bundesland hat sich gegen ein generelles Feuerwerksverbot ausgesprochen. Der Verkauf ist untersagt, auch dürfen keine Raketen und andere Knallprodukte auf öffentlichem Raum gezündet werden. Das Böllern auf privatem Grundstück ist erlaubt.

Saarland: Feuerwerk wird – ähnlich wie in Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen, lediglich an belebten Plätzen und Straßen verboten sein.

Sachsen: Böllern auf öffentlichem Raum ist nicht gestattet. Grund ist, dass beim Zünden auf Brücken, Straßen oder Plätzen gegen das Versammlungsverbot verstoßen wird. In Gemeinden und Kommunen mit einer hohen Infektionsrate gilt die zwischen 22 Uhr und 6 Uhr eingeführte Ausgangsbeschränkung an Silvester nicht (Stand: 22. Dezember). Im privaten Raum (Garten, Balkon, Grundstück) ist das Böllern unter Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorgaben gestattet.

Sachsen-Anhalt: Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten, da dies aufgrund des Gefahrenpotenzials eine zusätzliche Belastung für das Gesundheitssystem darstellt. Böllern im privaten Raum ist – ähnlich wie in Sachsen – erlaubt. Auf öffentlichen Plätzen könnten Kommunen und Gemeinden einzelne Verbote verhängen.

Schleswig-Holstein: Böllern ist auf öffentlichem Raum untersagt. Feuerwerk im eigenen Garten oder Grundstück ist erlaubt.

Thüringen: Feuerwerk im eigenen Garten oder Grundstück ist erlaubt. Auf einigen öffentlichen Straßen und Plätzen gilt ein generelles Böllerverbot.

Feuerwerk an Silvester im Garten zünden: Droht Ärger?

Grundsätzlich müssen Verbraucher keine Bußgelder oder sonstige Strafen fürchten, wenn sie Raketen und Böller im Garten zünden. Das betonen Rechtsexperten übereinstimmend auf Anfrage. Voraussetzung ist, dass sie das Feuerwerk ausschließlich auf privatem Grundstück zünden. Das könnte etwa ein eigener Garten, eine Terrasse oder ein Balkon sein.

Je nach Bundesland können die Ordnungsämter Bußgelder verhängen, wenn sich größere Gruppen auf Plätzen, öffentlichen Wiesen, Parks, Brücken oder Straßen versammeln, um dort zu Böllern.”Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist nicht pauschal verboten. Es wird einzig dringend empfohlen, auch auf das private Feuerwerk zu Hause zu verzichten und bereits gekaufte Feuerwerkskörper nicht zu zünden. Dies aber ist kein Verbot!”, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke.

Was gilt bei Wunderkerzen und Kinderfeuerwerk?

Grundsätzlich dürfen Händler Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und so genanntes Kinderfeuerwerk verkaufen. Wichtig ist, dass Verbraucher diese Produkte nicht auf öffentlichen Plätzen zünden, sondern ausschließlich im privaten Raum nutzen.

Darf die Polizei Feuerwerk beschlagnahmen?

Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie haben Bund und Länder ein generelles Überlassungsverbot für Silvesterfeuerwerk verhängt. Dies betrifft jedoch nicht den Erwerb, sondern lediglich den Verkauf.”Eine Beschlagnahmung müssen Endverbraucher daher nicht fürchten”, sagt Rechtsexperte Solmecke. Allerdings kann die Polizei zuschlagen, wenn verbotene ‘Polen-Böller’ erworben wurden.”Dann können die Knaller sehr wohl eingezogen werden und es droht ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz”, betont Solmecke.

Was darf ich überhaupt an Silvester?

Das neue Jahr dürfen die Bundesbürger nur im kleinen Rahmen begrüßen. Silvesterpartys auf öffentlichen Plätzen wurden abgesagt, Clubs und Bars bleiben geschlossen und vielerorts gilt sogar zwischen Silvester und Neujahr eine Ausgangssperre. Die Faustregel: Maximal zwei Haushalte und maximal fünf Personen (inklusive Kinder bis 14 Jahren).Einerseits soll damit das Infektionsgeschehen drastisch gesenkt werden, andererseits sollen Kliniken durch die wegfallenden Notfall-Einsätze entlastet werden.

Neben Verletzungen, die durch das Zünden von Raketen entstehen, müssen Rettungswägen in der Nacht auf Neujahr auch wegen Körperverletzungen und Alkoholvergiftungen mit Blaulicht anrücken.

Folgende Regeln gelten an Silvester:

  • geltende Ausgangsbeschränkungen werden nicht in allen Bundesländern an Silvester aufgehoben,
  • es dürfen sich maximal zwei Haushalte oder höchstens fünf Personen (und Kinder bis 14 Jahren) im privaten Umfeld treffen,
  • der Verkauf von Feuerwerk ist bundesweit nicht gestattet,
  • Feuerwerk darf größtenteils, unter Bedingungen und nur in bestimmten Bundesländern gezündet werden,
  • Alkoholkonsum ist im privaten Raum gestattet, auf öffentlichem Raum allerdings in vielen Bundesländern verboten,
  • Lieferdienste dürfen größtenteils nach 23 Uhr (je nach Bundesland varriert die Uhrzeit) keinen Alkohol verkaufen,
  • Bar, Cafés und Clubs bleiben geschlossen,
  • Restaurants, Gaststätten und Fast-Food-Ketten dürfen ausschließlich Gerichte und Getränke für den Außer-Haus-Verzehr anbieten,
  • Lieferdienste bringen Pizza, Nudeln und Co. problemlos und kontaktlos auch an Silvester zu Ihnen nach Hause,
  • Supermärkte und Discounter schließen (je nach Bundesland) zwischen 14 und 16 Uhr.