Schwesig für lokale Öffnungsschritte – Hotspot-Regeln angepasst

5. Februar 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 05.02.2021 14:06 Uhr

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat auf ein Verwaltungsgerichts-Urteil reagiert und Maßnahmen für Hochrisikogebiete in der Corona-Landesverordnung festgelegt. Ministerpräsidentin Schwesig stellte Öffnungsschritte für Rostock und Vorpommern-Rügen in Aussicht.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat lokale Öffnungen für den Einzelhandel in Regionen im Land mit einer Inzidenz unterhalb 50 in Aussicht gestellt. Das sind derzeit die Stadt Rostock und der Kreis Vorpommern-Rügen. Grundsätzlich sollte es zwar landesweit einheitlich Öffnungsschritte geben, sollten einzelne Regionen aber unterhalb der 50-Inzidenz liegen, sei es weiter schwer zu vertreten, dass Öffnungsschritte dort nicht möglich sind, so Schwesig am Freitag nach einer Kabinettssitzung. Als Beispiel nannte sie Frisöre. Auch Öffnungen von Schulen und Kitas müssten lokal entschieden werden, so Schwesig.

In Hochrisikogebieten müssen verschärfte Corona-Regeln gelten

Das Kabinett regelte in der Sitzung am Freitag die Corona-Landesverordnung hinsichtlich der Maßnahmen in Hochrisikogebieten. Auch künftig müssten Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern verschärfte Regeln verfügen, wenn sie Hochrisikogebiet sind, so Schwesig. Weitergehende Maßnahmen seien erforderlich, wenn der Inzidenzwert an zwei aufeinander folgenden Tagen über 150 liegt und wenn es sich um ein diffuses, nicht lokal begrenzbares Geschehen handelt, so Schwesig. Bei der Wahl der Maßnahmen haben die Kreise und kreisfreien Städte aber Ermessensspielraum.

Mobilitseinschränkung mit “räumlichem Bezug”

Im Wesentlichen stehen den Kreisen dieselben Maßnahmen wie bisher zur Verfügung. Dazu gehören nächtliche Ausgangssperren, Einreisebeschränkungen, Sperrungen von beliebten Ausflugszielen und Mobilitätsbeschränkungen. Die vom Gericht als zu pauschal bewertete 15-Kilometer-Regel wird nicht mehr angewandt. Stattdessen müssten “räumliche Bezüge” berücksichtigt werden, wie Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) erläuterte. Dabei könne es sich um einen oder mehrere Amtsbereiche, eine Stadt oder eine natürliche Region handeln. Diese müssten von den Landräten definiert werden, so Glawe. “Das Land hat damit dafür Sorge getragen, dass wir das Urteil des Verwaltungsgerichts umsetzen.” Glawe forderte den Landkreis Vorpommern-Greifswald dazu auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Im Landkreis liegt der Inzidenzwert nach wie vor deutlich über der kritischen Marke von 150.

Gericht: Grundrechte können nicht per Allgemeinverfügung eingeschänkt werden

Hintergrund für die Änderung der Corona-Landesverordnung ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald. Die Richter hatten die Rechtmäßigkeit der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und die Einschränkung des Bewegungsradius in Frage gestellt. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald kassierte seine scharfen Corona-Auflagen nach der Entscheidung – dem folgte auch der Kreis Mecklenburgische Seenplatte. Das Gericht hält die nächtliche Ausgangssperre und den 15-Kilometer-Bewegungsradius um den eigenen Wohnort für überzogen und nicht nachvollziehbar. Die Kreise könnten Grundrechte wie Bewegungsfreiheit nicht einfach per Allgemeinverfügung einschränken, dazu sei eine Rechtsverordnung des Landes nötig, hatte das Gericht geurteilt.