Corona: Wirt klagt auf Entschädigung gegen Land

25. Juni 2020 Aus Von mvp-web
Gerrit Schweer musste sein Restaurant Corona-bedingt schließen und für seine Mitarbeiter Kurzarbeit anmelden. Jetzt verklagt er das Land Niedersachsen auf Entschädigung.

Niedersachsens Gastronomen schauen morgen gespannt nach Hannover: Das Landgericht Hannover verhandelt als erstes Gericht im Land über eine Klage auf Schadensersatz beziehungsweise Entschädigung wegen der Infektionsschutzmaßnahmen, die die Landesregierung wegen der Corona-Pandemie angeordnet hat. Der Kläger, Gerrit Schweer, betreibt ein größeres Fischrestaurant in Wunstorf am Steinhuder Meer (Region Hannover). “Mein Anwalt ist guter Dinge”, sagt er gegenüber NDR.de. “Ich kann das nicht einschätzen, aber wenn ich gewinne, wird es teuer fürs Land – dann klagen viele.”

“Das ist Existenzangst”

Schweer musste nach der Corona-bedingten Schließung für seine Mitarbeiter Kurzarbeit anmelden, sein Betrieb sei unverschuldet in eine existentielle Notlage geraten. “Ein Jahr hätte ich das nicht durchgehalten, da wäre ich insolvent”, so Schweer. “Wenn man da in einem leeren Restaurant sitzt, da wird einem schon angst und bange, das ist Existenzangst.” Er rechne damit, dass er im gesamten Jahr insgesamt 100.000 Euro weniger Gewinn machen wird, als geplant.

“Sonderopfer” des Klägers soll ausgeglichen werden

Schweers Anwalt vertritt nach Angaben des Landgerichts Hannover die Auffassung, das Land als Verordnungsgeber infektionsschützender Maßnahmen sei zur Entschädigung verpflichtet. Da vom Restaurant des Klägers keine virusbedingte Gefahr ausgegangen sei, habe das Land eine Ansteckungsgefahr aus generalpräventiven Gründen nur vermuten können. Das hieraus resultierende “Sonderopfer” des Klägers als Restaurantbetreiber und Anbieter einer personennahen Dienstleistung müsse ausgeglichen werden.

Der Besuch von Cafés und Restaurants ist seit vier Wochen wieder erlaubt – aber es mangelt an Gästen. Drei von vier Gastronomen machen weniger als die Hälfte ihres früheren Umsatzes.

Dehoga plant Musterklagen

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) blickt gespannt auf die Verhandlung der Klage von Gerrit Schweer. “Wir haben unseren Mitgliedern empfohlen, ihre Ansprüche vorsichtshalber bis zum 16. Juni an den jeweils zuständigen Landkreis und an das Gesundheitsministerium zu stellen”, so Rainer Balke, Hauptgeschäftsführer der Landesgeschäftsstelle Niedersachsen gegenüber NDR.de. Man wisse noch nicht genau, wer eigentlich der Adressat für die Forderungen sei und welche Frist eigentlich gelte. “Wir haben den Mitgliedern gesagt: Beziffert Euren Schaden und fordert diese Summe.” Bis die ersten Mitglieder Antworten erhielten, würde die Zeit genutzt, um Musterklagen vorzubereiten. Aus der Klage von Gerrit Schweer könne man dafür sicher wertvolle Erkenntnisse gewinnen.

“Die kleineren Läden leiden noch viel mehr”

Gerrit Schweer hat sein Restaurant inzwischen wieder geöffnet, statt 200 Plätzen kann er jetzt maximal noch 80 Plätze besetzen – wenn die Leute denn kommen: “Es fehlen die Busreisen und die Familienfeiern”, sagt der Wirt. “Aber die Ausflügler kommen schon wieder – die Leute wollen mal raus.” Aktuell mache er ungefähr 72 Prozent vom Vorjahresumsatz – immerhin: “Die kleineren Läden leiden ja noch viel mehr”, so Schweer. “Und dort haben die Leute gar nicht die Mittel, um zu klagen.” Es fände es gut, wenn sie alle Entschädigungen bekämen, um ihre Existenzen zu sichern. Mit seiner Klage vor dem Landgericht Hannover könne er den Anfang machen.

Stand: 25.06.2020 06:46 Uhr  – NDR 1 Niedersachsen