Was im Saarland ab heute gilt

Was im Saarland ab heute gilt

6. April 2021 Aus Von mvp-web
06.04.2021 | 06:31 Uhr

Heute startet das Saarland-Modell mit Tests und Lockerungen. Mit einem Drei-Stufen-Plan soll auf steigende Inzidenzwerte reagiert werden können. Welche neuen Regelungen gelten.

Ab heute werden im Saarland verschiedene Öffnungsschritte des Corona-Lockdowns umgesetzt, die aber alle an die Vorlage eines negativen Tests sowie Maßnahmen zu Hygiene und Kontaktnachverfolgung gebunden sind. Hier der Überblick:

Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Außenbereich:
Hier sind maximal 10 Personen zugelassen, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können. Veranstaltungen können nur mit Kontaktnachverfolgung und nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Ortspolizeibehörde durchgeführt werden.

Öffnung Außengastronomie:
Die Öffnung ist mit Kontaktnachverfolgung und vorheriger Terminbuchung möglich. Im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen dürfen maximal fünf Personen ohne Test zusammensitzen. Darüberhinausgehend sind maximal 10 Personen pro Tisch erlaubt, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können.

Sport:
Kontaktsport im Außenbereich (z.B. Fußball) ist wieder möglich. Im Innenbereich ist kontaktfreier Sport erlaubt. In allen Fällen muss aber ein negativer Test vorgelegt werden.

Kultur:
Theater, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kinos dürfen öffnen. Bedingung: Kontaktnachverfolgung und negativer Test.


Regeln für die Tests

Die vorgelegten Tests müssen die Anforderungen des RKI erfüllen (https://www.rki.de/covid-19-tests). Außerdem darf der Test nicht älter als 24 Stunden sein. Das Testergebnis ist durch die durchführende Stelle (Testzentren, Schulen, Apotheken, Ärzte, Betriebe und Behörden) zu bescheinigen, alternativ können Selbsttests unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres müssen keine Tests vorlegen.

Testpflicht an weiterführenden Schulen

Ab dem 19. April wird nach Angaben der Staatskanzlei eine Testpflicht an den weiterführenden Schulen eingeführt. Das bedeutet: Schülerinnen und Schüler müssen sich zweimal pro Woche in der Schule testen lassen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Schüler, die keinen Test machen, werden alternativ ein Lernangebot für zu Hause bekommen.

Notbremse bei “Stufe Rot”

Sollte die Inzidenz im Saarland drei Tage lang über 100 liegen, wird die Testpflicht ausgeweitet und gilt dann auch für bereits geöffnete Bereiche. Damit wäre auch für den Besuch beim Friseur oder im Einzelhandel ein tagesaktueller negativer Schnelltest notwendig. Ausgenommen davon wären nur Bedarfe der Grundversorgung, wie Lebensmittelläden.

Sollte das Infektionsgeschehen weiter steigen, wäre es auch möglich, auf einer sogenannten “Stufe Rot” eine Notbremse zu ziehen. Damit würden alle Öffnungsschritte zurückgenommen und ein weitreichender Lockdown verhängt. Diese Maßnahme greift allerdings nicht bei einer bestimmten Inzidenz, sondern bei drohender Überlastung des Gesundheitswesens, wie es heißt.

Der Drei-Stufen-Plan

Nach Angaben der Staatskanzlei sieht der Drei-Stufen-Plan vor, dass im Fall eines Anstiegs der Infektionen die Ursachen genau analysiert werden. Neben den aktuellen Inzidenzen sollen auch der R-Wert und die Entwicklung in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen eine wichtige Rolle spielen. Je nach Entwicklung verschiedener Parameter treten weitere Maßnahmen in Kraft.

Die Stufen gestalten sich demnach wie folgt:

Stufe 1 (grün): stabiles Infektionsgeschehen (Inzidenz unter 100)
Für die bereits vor dem 6. April 2021 in Kraft getretenen Öffnungsschritte gibt es keine Änderungen. Für die zusätzlichen Öffnungsschritte des Saarland-Modells gelten die oben genannten Regelungen (Testpflicht, Kontaktnachverfolgung, Terminbuchung etc.).

Stufe 2 (gelb): gesteigertes Infektionsgeschehen
Bei einer Inzidenz von über 100 für drei Tage wird die Testpflicht auf alle geöffneten Bereiche ausgeweitet. Das heißt, der Einzelhandel und alle körpernahen Dienstleistungen etc. bleiben zwar geöffnet, dürfen aber nur noch mit negativem Test besucht werden. Ausnahmen davon wird es lediglich für Bedarfe der Grundversorgung geben, wie Lebensmittelmärkte oder Bankdienstleistungen oder medizinische Behandlungen.

Stufe 3 (rot): drohende Überlastung des Gesundheitswesens
Rücknahme aller Öffnungsschritte und konsequenter Lockdown.

Testzentren öffnen länger

Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, werden ab Dienstag auch die Öffnungszeiten der Schnelltestzentren an den Standorten Losheim am See, Homburg, Neunkirchen, Sankt Wendel und Ensdorf ausgeweitet. Die Zahl der möglichen Tests soll pro Standort von 960 auf 1320 steigen. Außerdem steige kontinuierlich das Angebot an Testmöglichkeiten in den einzelnen Gemeinden. Auch der Regionalverband Saarbrücken hat mehr Möglichkeiten für Schnelltests ab kommender Woche angekündigt.