Mecklenburgische Seenplatte: Ausgangs-Beschränkungen in Teilen des Kreises

Mecklenburgische Seenplatte: Ausgangs-Beschränkungen in Teilen des Kreises

9. April 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 09.04.2021 11:31 Uhr

In Teilen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gilt ab Freitagabend eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Grund ist die gestiegene Sieben-Tages-Inzidenz in Verbindung mit einem diffusen Infektionsgeschehen, wie der Kreis am Donnerstagabend mitteilte.

Der 100er-Inzidenzwert sei an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden, so der Kreis. Deshalb sei eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen worden. Die Einschränkungen gelten für die Städte Neustrelitz und Neubrandenburg sowie für die Ämter Mecklenburgische Kleinseenplatte, Neverin, Stargarder Land, Stavenhagen, Malchin am Kummerower See und Woldegk. “In den genannten Gebieten ist das Verlassen der Unterkunft, beziehungsweise des Grundstückes, auf dem sich die Unterkunft befindet, von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens untersagt, sofern kein triftiger Grund vorliegt”, heißt es in der Mitteilung.

Als triftige Gründe gelten unter anderem allgemeine Gefahrensituationen, die Ausübung des Berufs oder notwendige Besuche bei der Kernfamilie oder hilfsbedürftigen Personen. Auch die Durchfahrt durch die betreffenden Gebiete ist erlaubt.

Kritik an “Flickenteppich” und Forderung nach Lockdown

Die Grünen an der Mecklenburgischen Seenplatte haben die neuen Corona-Ausgangsbeschränkungen für einige Ämter im größten Landkreis Deutschlands kritisiert. Damit werde ein Flickenteppich aus kleinflächig wechselnden Regelungen und Einschränkungen geschaffen, den niemand mehr überblickt und der nicht zu kontrollieren ist, erklärte der Kreistagsfraktionschef der Partei, Falk Jagszent. Dem stimmt auch der Fraktionschef der Linkspartei im Kreistag, Arnold Krüger, zu. Die Linken in der Seenplatte fordern bei einem so hohen Inzidenzwert einen deutlich konsequenten Lockdown. Und das so lange bis die Inzidenzzahlen spürbar nach unten gegen. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Robert Schnell hingegen spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Bürger und verspricht sich keinen hohen Nutzen von der Ausgangssperre.

Private Treffen nur mit einer weiteren Person

Private Zusammenkünfte sind den Regeln zufolge nur im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person gestattet. Kinder bis 14 Jahre sowie notwendige Betreuungspersonen eines Menschen mit Behinderung werden nicht mitgerechnet. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, gelten als ein Hausstand.

Eine nächtliche Ausgangssperre gibt es bisher bereits im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Im Seenplatte-Kreis lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Donnerstag bei 161,6. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim betrug sie 128,4. Alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte im Land liegen derzeit unter 100 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen.