Wo Urlaub in Corona-Zeiten möglich ist

16. Juli 2020 Aus Von mvp-web

Das Coronavirus hat sich weltweit ausgebreitet. Reise- und Urlaubsmöglichkeiten sind weiterhin massiv eingeschränkt. Lediglich für einen Großteil der europäischen Länder hat die Bundesregierung die weltweite Warnung für touristische Reisen aufgehoben.

Für Länder außerhalb Europas, etwa Ägypten oder Tunesien, gilt sie weiterhin. In Norddeutschland läuft der Tourismus mit einigen Einschränkungen wieder. Fragen und Antworten zum Thema.

Reisewarnungen: Sind Reisen ins Ausland erlaubt?

Eine Familie am Strand © fotolia.com Foto: Sunny studio

Sommerurlaub ist in vielen europäischen Ländern seit Mitte Juni wieder möglich.

Das Auswärtige Amt hat die weltweite Reisewarnung für Touristen wegen der Corona-Pandemie für die Staaten der Europäischen Union und angrenzende Länder (Großbritannien, Island, Schweiz, Liechtenstein und Norwegen) aufgehoben. Eine Reisewarnung gilt derzeit allerdings wieder für Luxemburg, da es dort eine erhöhte Zahl an Neuinfektionen gibt und damit ein erhöhtes Risiko besteht sich anzustecken. Grenzkontrollen finden nicht statt und eine Durchreise ist möglich.

Wer nach England, Schottland, Nordirland oder Wales reisen möchte, muss sich vorab über ein Online-Formular registrieren.

Für mehr als 160 Nicht-EU-Länder hat die Bundesregierung die Reisewarnung bis 31. August verlängert. Darunter sind auch beliebte Reiseziele wie die Türkei und Ägypten. Es soll aber Ausnahmen für einzelne Länder geben, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Individuelle Reisehinweise informieren über Risiken in den jeweiligen Ländern. So kann auch von touristischen Reisen abgeraten werden, etwa wenn die Zahl der Neuinfizierten dort sehr hoch ist oder gravierende Einschränkungen gelten.

Muss man nach Rückkehr aus Risikogebieten in Quarantäne?

Wer aus einem durch das Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, muss sich grundsätzlich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Grundlage hierfür sind die geltenden landesrechtlichen Bestimmungen. Die Einreise muss beim zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Die lokale Behörde entscheidet dann über Art und Dauer der Maßnahmen. Zudem gelten für bestimmte Personenkreise in den Bundesländern Ausnahmen. Ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, kann beispielsweise unter Umständen von der Quarantänepflicht entbinden.

Ist Urlaub in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, MV und Hamburg möglich?

Ja, allerdings mit Einschränkungen und unterschiedlichen Detail-Regelungen in den Bundesländern. Generell gelten die bekannten Abstands- und Hygiene-Regeln. In Mecklenburg-Vorpommern müssen Urlauber vor der Einreise ins Land eine Unterkunft gebucht haben, Tagestouristen sind nicht erlaubt. Ausnahme sind registrierte Reisegruppen, die mit einer Bustour unterwegs sind. In Schleswig-Holstein kann es an Nord- und Ostsee je nach Lage zu Beschränkungen kommen. Es empfiehlt sich daher, sich vorher genau zu erkundigen. Auf der Insel Norderney gilt eine Maskenpflicht.

Wie ist die Lage an den Grenzen zu Dänemark, Polen und den Niederlanden?

Die Niederlande haben die Einreise aus Deutschland nicht begrenzt, Ferienparks und Campingplätze sind wieder komplett geöffnet. Polen hat seine Grenzen zu allen EU-Nachbarländern am 13. Juni wieder geöffnet. Auch nach Dänemark dürfen deutsche Urlauber – mit Einschränkungen – reisen.

Lässt sich der Sommerurlaub jetzt sicher planen?

Eine sichere Urlaubsplanung für den Sommer 2020 ist weiterhin schwierig. Reisen im Inland sind mit Einschränkungen möglich. Bei Auslandsreisen hängt es stark vom Reiseziel ab. In den meisten europäischen Staaten sind Touristen bereits wieder willkommen. Das Auswärtige Amt informiert über die Situation in einzelnen Staaten. In vielen Ländern gelten mehr oder weniger strenge Einschränkungen wie Abstandsregeln und Reservierungsvorschriften.

Findet meine gebuchte Reise statt?

Viele Reiseveranstalter nehmen den regulären Betrieb nach und nach wieder auf. Je nach Urlaubsziel gibt es unterschiedliche Regelungen. Auf ihren Websites informieren die Veranstalter über die Details. Auch der Flugverkehr läuft erst langsam wieder an. Wer frühzeitig selbst storniert, läuft Gefahr, die vertraglich vereinbarten Stornierungskosten zahlen zu müssen, so die Verbraucherzentrale.

Kann ich eine gebuchte Pauschalreise kostenlos stornieren?

Kunden können Pauschalreisen in Staaten, für die weiterhin eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt, kostenlos stornieren, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Einige Reiseveranstalter teilen diese Rechtsauffassung jedoch nicht. Im Gesetz heißt es dazu, die Stornierung ist kostenlos, wenn am Reiseziel “oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.” Im Einzelfall müssen Gerichte entscheiden.

Besteht für das Urlaubsziel keine Reisewarnung, kann der gebuchte Urlaub nicht mit Hinweis auf das Coronavirus kostenfrei abgesagt werden. Die Verbraucherzentrale rät in diesem Fall, sich mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen einer frühen Stornierung genau zu beschäftigen. Nähere Hinweise geben die Verbraucherschützer auf ihrer Website.

Zwei nackte Füße stehen im flachen Wasser auf einem Sandboden. © Colourbox Foto: #98688

Urlaub in Corona-Zeiten: Diese Rechte haben Kunden

Müssen Kunden Reise-Gutscheine akzeptieren?

Für Reisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden und wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können, haben Kunden die Wahl:

  • Sie können den bereits gezahlten Reisepreis zurückfordern, der Veranstalter muss das Geld innerhalb von 14 Tagen überweisen.
  • Sie können einen Gutschein des Veranstalters in gleicher Höhe annehmen.

Die Bundesregierung sichert den Wert des Gutscheins ab, falls der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet. Wird der Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst, muss der Anbieter den Wert ausbezahlen. Kosten für den Gutschein oder die Einlösung dürfen nicht entstehen. Die Regelungen gelten auch für Gutscheine, die Kunden bereits akzeptiert haben, bevor die neuen Regeln am 2. Juli in Kraft getreten sind.

Was gilt für Individual-Reisende?

Wegen der Schließung der Grenzen haben auch diejenigen, die Reiseleistungen einzeln selbst gebucht haben, laut Verbraucherzentrale Chancen, ihr Geld zurückzubekommen – zumindest, wenn sie nach deutschem Recht gebucht haben. Wurde der Vertrag direkt mit einem ausländischen Unternehmen geschlossen, greift dortiges Recht. Viele Unternehmen zeigen sich kulant.

Was geschieht, wenn mein Flug ausfällt?

Sagt eine Fluggesellschaft einen gebuchten Flug ab, bekommen Kunden ihr Geld zurück oder können einen Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt wahrnehmen. Eine zusätzliche Entschädigung muss die Fluggesellschaft zumindest dann nicht leisten, wenn für das Zielland ein Einreiseverbot gilt. Findet der Flug statt, gibt es kein generelles Recht auf Umbuchung oder kostenloses Storno. Viele Gesellschaften bieten aber individuelle Kulanzregelungen und flexible Umbuchungsmöglichkeiten an.

Ein Flugzeug am Himmel, im Vordergrund ist ein Stoppzeichen unscharf zu sehen. © picture alliance Foto: Photoshot

Flug annulliert: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Viele Fluggesellschaften bieten bei annullierten Flügen aufgrund der Corona-Krise lediglich Gutscheine an. Für eine Rückerstattung der Kosten müssen die Kunden einiges beachten. mehr

Gibt es Einschränkungen bei der Deutschen Bahn?

Die Deutsche Bahn hat die meisten Verbindungen im Fernverkehr wieder aufgenommen. Züge ins benachbarte Ausland fahren mit Einschränkungen. Möglichkeiten für Kunden, Reisen zu verschieben oder zu stornieren, wurden erweitert. Im Fernverkehr können Tickets, die bis zum 13. März gekauft wurden, flexibel und ohne Zugbindung bis zum 31. Oktober 2020 genutzt werden. Für Gruppen-Fahrkarten müssen kostenlos Plätze im neuen Zug reserviert werden.

Für Fahrkarten, die ab dem 14. März gekauft wurden, gelten die normalen Stornobedingungen. Die wichtigsten Fragen beantwortet die Bahn auf ihrer Website.

Dürfen Busreisen stattfinden?

Nachdem touristische Busreisen zunächst bundesweit verboten waren, haben die Bundesländer nun unterschiedliche Regelungen getroffen.

Wie ist die Situation bei Kreuzfahrten?

Erste Kreuzfahrten starten Ende Juli wieder ab Hamburg – ohne Landgänge und unter strengen Hygieneregeln. Das Auswärtige Amt rät von Kreuzfahrten ab. Ausgenommen sind Flusskreuzfahrten innerhalb der EU und des Schengen-Raums mit besonderen Hygienekonzepten. Viele Veranstalter bieten kostenlose Umbuchungen an.

NDR Info | 15.07.2020 | 08:49 Uhr