So erkennen Sie einen echten Polizeiausweis

So erkennen Sie einen echten Polizeiausweis

16. Februar 2022 Aus Von ...Linda Gerke

Polizisten stehen an einer Haustür. © dpa-bildfunk Foto: Peter Steffen

Polizeibeamte müssen sich jederzeit mit einem Dienstausweis legitimieren können.

“Guten Tag, wir sind von der Polizei, wir müssten uns mal in Ihrer Wohnung umschauen.” So oder so ähnlich könnte ein Trickdiebstahl beginnen. Betrüger geben sich an der Haustür als Polizisten aus, ziehen schnell einen Ausweis hervor und gewinnen so das Vertrauen der späteren Opfer, die auf die Schnelle die Echtheit der Papiere nicht prüfen können.

Die Betrüger nutzen ihre vorgegaukelte Autorität, um Geld zu erbeuten: Mal geben sie vor, prüfen zu wollen, ob die Betroffenen Falschgeld im Hause haben. Dann lassen sie sich die Scheine zeigen und nehmen sie “zur Überprüfung” mit. Oder sie fragen nach Geldverstecken in der Wohnung oder nach Kontodaten.

Zivilfahnder, die keine sind

Erst Ende Mai waren falsche Beamte in Schleswig-Holstein unterwegs. Sie hatten sich als Zivilfahnder der Polizei ausgegeben, die angeblich einen Durchsuchungsbeschluss vollstrecken müssten. Bei der folgenden Durchsuchung ließen die falschen Beamten Schmuck und Wertsachen mitgehen.

In Hamburg erschienen zwei Männer persönlich an der Wohnung einer 87 Jahre alten Frau und gaben sich als zivile Polizeibeamte aus, die auf der Suche nach Verbrechern seien und diese in der Wohnung suchen wollten. Die Frau verweigerte den Zutritt und informierte die echte Polizei.

Sicherheitsmerkmale prüfen

Die Polizei in Norddeutschland warnt vor solchen Trickbetrügern. Sie rät, sich immer den Ausweis der Beamten zeigen zu lassen und genau auf Sicherheitsmerkmale zu achten. Bestehen Zweifel an der Echtheit der Dokumente, sollten die Betroffenen sofort über die Telefonnummer 110 die Polizei anrufen und sich so die Korrektheit der Ausweise bestätigen lassen – natürlich während die vermeintlichen Polizisten vor der Haustür warten.

Vorsicht bei unangemeldetem Besuch

Echte Polizeibeamte fragen nie nach Bankdaten, wirtschaftlichen Verhältnissen, Bargeld- oder Schmuckverstecken. Bürger sind grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet in ihre Wohnung zu lassen!