Testpflicht gelockert: Erleichterung für MV-Urlauber

Testpflicht gelockert: Erleichterung für MV-Urlauber

1. Juni 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 01.06.2021 14:06 Uhr

Das Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern hat die strengen Testregularien für MV-Urlauber gelockert. Außerdem wurde eine für den 11. Juni geplante Öffnung auf den 3. Juni vorgezogen. Dann dürfen Familienfeiern mit 30 Personen stattfinden.

Die Landesregierung reagiert auf die Kritik aus der Tourismusbranche und lockert das Testregime für Urlauber. Es war bisher vorgesehen, dass sich jeder Urlauber bei der Wiederöffnung des Tourismus in MV für Auswärtige am 4. Juni alle drei Tage testen lassen muss. Dies soll nun für Gäste in Ferienwohnungen und Ferienhäusern ohne Gemeinschaftseinsrichtungen nicht mehr erforderlich sein. Stattdessen reiche ein Test bei der Anreise, wie Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) am Dienstagmittag nach einer Kabinettssitzung in Schwerin sagte. Für Gäste in Hotels und vergleichbaren Einrichtungen bleibe es jedoch beim Testen im Drei-Tages-Turnus.

Familienfeiern mit 30 Personen ab Donnerstag

Zudem beschloss das Kabinett, dass eine Regelung für Familienfeiern vom 11. Juni auf den 3. Juni vorgezogen wird. Wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, können damit beispielsweise nicht nur bis zu 30 Personen bei standesamtlichen Trauungen dabei sein, sondern auch bei anschließenden Festgesellschaften in einer Gastronomie. Genesene, Komplett-Geimpfte und Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Allerdings ist dann das Tanzen bei Familienfeiern noch nicht wieder erlaubt.