Fragen und Antworten: Booster-Impfung in MV

Fragen und Antworten: Booster-Impfung in MV

11. Januar 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 10.01.2022 07:51 Uhr

Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine sogenannte Booster-Impfung gegen das Coronavirus. Die Empfehlung gilt für alle Personen ab 18 Jahren, aber besonders für Menschen ab 70 Jahren, für Pflegepersonal, Ärzte und Risikogruppen.

Bei der landesweiten Impfkampagne gegen das Coronavirus liegt der Fokus aktuell auf der dritten Impfung – auch Booster-Impfung oder Auffrischungsimpfung genannt. Sie soll den Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus beziehungsweise vor einem schweren Covid-19-Verlauf nochmals deutlich erhöhen und wird drei Monate nach der Zweitimpfung verabreicht. Impfungen werden nach wie vor für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren angeboten. Geimpft wird in den Hausarztpraxen, in Impfstützpunkten und mit mobilen Teams, beispielsweise an Schulen. Wo Sie sich in Mecklenburg-Vorpommern für eine erste, zweite und dritte Impfung anmelden können und was es zu beachten gibt: Hier finden Sie Fragen und Antworten.

Wo kann ich mich für eine Impfung anmelden?

Das geht direkt in der jeweiligen Hausarztpraxis. Falls diese aber gerade keine Kapazitäten hat oder falls man spontan bleiben möchte, gibt es im ganzen Land nach wie vor Impfstützpunkte. Dort wird teilweise mit allgemeinen Öffnungszeiten, teilweise auch mit Terminen gearbeitet. Für Anmeldungen gibt es wieder eine landesweite Nummer: 0385 202 71 115. Diese ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Zusätzlich bietet das Land seit dem 3. Dezember ein zentrales Online-Impfportal an, über das Termine für Impfungen gebucht werden können.

Haben die Hausärzte genügend Impfstoff zur Verfügung?

In der Regel schon. Das Land beziehungsweise die Kreise und kreisfreien Städte verteilen die Vorräte entsprechend an die Praxen. Es kann aber vorkommen, dass einzelne Hausarztpraxen sich nicht an der Impfkampagne beteiligen oder phasenweise nicht genügend Kapazitäten haben. Dann gibt es die Möglichkeit, zu einem Impfstützpunkt zu kommen.

Was muss ich zum Impftermin mitbringen?

Das wichtigste sind der Impfausweis und der Personalausweis.

Wer will, kann vorab auf der Internetseite des Landesamts für Gesundheit und Soziales ein “Aufklärungsmerkblatt” das Formblatt “Anamnese Einwilligung” herunterladen und ausfüllen. Dann geht es vor Ort etwas schneller.

Wie erreiche ich den Impfstützpunkt in Rostock?

Der Rostocker Impfstützpunkt befindet sich im Einkaufszentrum Warnowpark Lütten Klein im ersten Obergeschoss. Der Warnowpark ist in der Rigaer Straße 5 in 18107 Rostock-Lütten Klein. Verimpft wird der Impfstoff von Biontech/Pfizer und der von Johnson & Johnson.

Laut Rostocker Stadtverwaltung sind die Öffnungszeiten aktuell folgendermaßen:

  • montags von 10 bis 18 Uhr
  • dienstags von 8 bis 16 Uhr
  • mittwochs von 10 bis 18 Uhr
  • donnerstags von 8 bis 16 Uhr
  • freitags von 10 bis 20 Uhr

Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Es ist aber möglich, über die zentrale Impfhotline des Landes (0385 202 711 15) einen Impftermin zu vereinbaren.

Zusätzlich gibt es seit dem 29. November einen Impfstützpunkt der Universität Rostock in der Schwaanschen Straße. Dort wird zu folgenden Terminen ohne Voranmeldung geimpft:

  • montags von 15 bis 20 Uhr
  • mittwochs von 15 bis 20 Uhr
  • freitags von 15 bis 20 Uhr

Darüber hinaus gibt es regelmäßig Sonderimpfaktionen, dieauf der Internetseite der Stadtangekündigt werden. 

Wie erreiche ich den Impfstützpunkt im Landkreis Rostock?

Der Impfstützpunkt des Landkreises Rostock befindet sich am Flughafen Rostock-Laage. Verimpft wird der Impfstoff von Biontech/Pfizer und der von Moderna.

Laut Landkreis Rostock ist der Impfstützpunkt montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und samstags von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Freitags ist er von 9 bis 20 Uhr geöffnet. Vor 13 Uhr sowie ganztägig am Freitag braucht man einen Termin – dieser kann über die zentrale Impfhotline des Landes (0385 202 711 15) vereinbart werden.

Sonderimpfaktionen werden regelmäßig auf der Internetseite des Landkreises angekündigt.

Wie erreiche ich den Impfstützpunkt in Schwerin?

Der Impfstützpunkt Schwerin ist in der Sport- und Kongresshalle, Wittenburger Straße 118.

Laut Schweriner Stadtverwaltung wird immer freitags von 12 bis 19 Uhr mit den Impfstoffen von Moderna und Biontech/Pfizer geimpft. Eine Anmeldung ist zu diesen Zeiten nicht notwendig. Für alle anderen Wochentage ist eine Terminbuchung erforderlich – zum Beispiel über die zentrale Impfhotline des Landes (0385/20271115).

Seit dem 3. Dezember ist außerdem ein zweiter Standort in den Räumen des ehemaligen Spiele-Maxx im Schlosspark-Center am Seiteneingang Wittenburger Berg in Betrieb. Geimpft wird dort bis auf weiteres auch freitags von 12:00 bis 19:00 Uhr. Weitere Angebote sind in Planung. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.

Darüber hinaus gibt es regelmäßig Sonderimpfaktionen,die auf der Internetseite der Stadt angekündigt werden.

Welche Impfstützpunkte gibt es an der Mecklenburgischen Seenplatte?

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte setzt aktuell auf mobile Impfteams. Die Orte und Zeiten variieren und sind auf der Internetseite des Landkreises einsehbar.

Personen, die ihre Häuslichkeiten nicht verlassen können, können einen individuellen Termin mit einem mobilen Team vereinbaren: Telefon: 0395 57087 8190.

Welche Impfstützpunkte gibt es im Landkreis Ludwigslust-Parchim?

Informationen zu den terminfreien Impfangeboten im Landkreis Ludwigslust-Parchim gibt es auf der Internetseite des Landkreises.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich mit oder ohne Termin in den Krankenhäusern Crivitz, Hagenow und Ludwigslust impfen zu lassen. Dafür gelten folgende Öffnungszeiten:

Krankenhaus Crivitz:

  • montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 21 Uhr

Krankenhaus Ludwigslust:

  • montags von 12 bis 19 Uhr
  • dienstags von 8 bis 15 Uhr
  • mittwochs von 12 bis 19 Uhr
  • donnerstags von 8 bis 15 Uhr
  • freitags von 8 bis 15 Uhr

Krankenhaus Hagenow:

  • montags von 12 bis 19 Uhr
  • dienstags von 8 bis 15 Uhr
  • mittwochs von 8 bis 15 Uhr
  • donnerstags von 12 bis 19 Uhr
  • freitags von 8 bis 15 Uhr

Verimpft werden die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und von Johnson & Johnson. 

Welche Impfstützpunkte gibt es im Landkreis Nordwestmecklenburg?

Im Landkreis Nordwestmecklenburg ist der Impfstützpunkt in der Hochschule Wismar, Haus 18 (Campusmitte), Philipp-Müller-Straße 14. Er ist erreichbar zu folgenden Zeiten:

  • ohne einen Termin: samstags 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
  • mit Termin (vereinbar über die Impfhotline des Landes): montags bis freitags von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr

Zusätzlich informiert die Internetseite des Landkreises über aktuelle Impfaktionen des mobilen Teams an verschiedenen Orten. 

Welche Impfstützpunkte gibt es im Landkreis Vorpommern-Rügen?

Geimpft wird im Landkreis Vorpommern-Rügen unter anderem regelmäßig im Strelapark in Stralsund. Darüber hinaus ist das mobile Impfteam regelmäßig an verschiedenen Orten auf Rügen anzutreffen. Die Orte und Öffnungszeiten variieren wöchentlich und sind auf der Internetseite des Landkreiseseinzusehen.

Es gibt unterschiedliche Zeitfenster für Impfungen mit und ohne Anmeldung.

Welche Impfstützpunkte gibt es im Landkreis Vorpommern-Greifswald?

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt es laut der Internetseite des Landkreises folgenden Impfstützpunkt, zu dem man regelmäßig mit und ohne Voranmeldung kommen kann:

Impfstützpunkt Greifswald in der Brandteichstrasse 20 mit Termin (über die zentrale Impfhotline des Landes):

  • montags, dienstags, mittwochs von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18:30 Uhr
  • samstags und sonntags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Impfstützpunkt Greifswald in der Brandteichstrasse 20 ohne Termin:

  • donnerstags und freitags von 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18:30 Uhr

Verimpft werden die Impfstoffe Biontech/Pfizer, Moderna und Johnson & Johnson.

In unregelmäßigen Abständen wird unter anderem auch im Marktkauf Neuenkirchen, im Mehrgenerationenhaus Torgelow, im Kulturforum Pasewalk, im Taubenschlag Groß Kiesow und an verschiedenen anderen Orten geimpft. Die Termine sind hier aufgelistet. 

Für wen ist die Booster-Impfung geeignet?

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine Covid-19-Auffrischimpfung in der Regel drei Monate nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung. Die Empfehlung gilt aktuell für Personen ab 18 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen, Personal in Pflegeeinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen und Menschen mit Vorerkrankungen – sie sollten das mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin abklären. Voraussetzung für die Impfung ist, dass kein akuter fieberhafter Infekt besteht.

Können sich auch Genesene boostern lassen?

Für Genesene empfiehlt die Stiko eine Impfung sechs Monate nach der Infektion, frühestens jedoch vier Wochen nach dem Ende der Symptome. Für Genesene, die bereits eine Impfdosis nach ihrer Infektion bekommen haben, gilt: Auch sie können sich nach weiteren drei Monaten erneut impfen und damit boostern lassen.

Welcher Impfstoff wird für die Booster-Impfung genutzt?

Die Drittimpfung erfolgt laut Robert-Koch-Institut mit einem sogenannten mRNA-Impfstoff – also dem der Firma Moderna oder von Biontech/Pfizer. in der Regel wird für Personen unter 30 der Impfstoff von Biontech/Pfizer genutzt, für Menschen über 30 der der Firma Moderna.

Darf die Booster-Impfung gleichzeitig mit einer Grippe-Impfung gegeben werden?

Ja. Laut der Empfehlung der Ständigen Impfkommission muss zwischen einer Covid-19-Impfung und der Verabreichung anderer sogenannter Totimpfstoffe kein Impfabstand von 14 Tagen mehr eingehalten werden. Die Impfungen können also gleichzeitig verabreicht werden. Die Injektion sollte nur jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.

Wird es eine allgemeine Impfpflicht geben?

Bund und Länder haben sich nach Beratungen am 7. Dezember erneut dafür ausgesprochen, eine Impfpflicht einzuführen, um den weiterhin hohen Corona-Neuinfektionszahlen entgegenzuwirken. Der Bundestag und der Ethikrat werden nun darüber abstimmen. Falls sie zustimmen, könnte eine allgemeine Impfpflicht im Februar 2022 in Kraft treten. Details über eine mögliche Impfpflicht sind bisher nicht bekannt.

Ist die Impfung kostenlos oder muss ich sie bezahlen?

Der Bund trägt die Kosten für die Impfstoffe. Das Land, die Kommunen und die Krankenkassen kommen für die Kosten für das Impfzubehör, das Personal sowie die Errichtung und den Betrieb der Impfzentren auf. Die Impfung ist damit für die Bürger kostenlos – unabhängig vom Versichertenstatus.

Wer gilt als vollständig geimpft?

Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurück liegt. Erst dann gilt eine Person als vollständig geimpft. Ist nur eine einfache Impfung notwendig, wie bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson, muss nach diesem einmaligen Impftermin 14 Tage gewartet werden. Für Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht, wenn sie im Ausland waren – es sei denn, es handelt sich um ein vom Robert-Koch-Institut definiertes Virusvariantengebiet. Für Personen, die bereits eine dritte Impfung erhalten haben, entfällt 14 Tage nach der Booster-Impfung die Testpflicht in vielen Bereichen, in denen 2G-Plus gilt.

Vom 1. Februar an gelten bundesweit neue Regeln. Dann zählen nur noch Personen als vollständig geimpft, die eine dritte Impfung erhalten haben – oder deren Zweitimpfung höchstens neun Monate zurückliegt.