Neue Corona-Verordnung in Kraft: Geänderte Regeln in MV

Neue Corona-Verordnung in Kraft: Geänderte Regeln in MV

27. Januar 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 27.01.2022 05:17 Uhr

In Mecklenburg-Vorpommern ist heute die neue Corona-Landesverordnung in Kraft getreten. Sie sieht Lockerungen für die Kulturszene, den nicht vereinsbasierten Sport sowie bei der Testpflicht bei 2G-Plus vor. In der Gastronomie verschärfen sich die Corona-Regeln.

Die geänderten Regelungen betreffen vor allem Museen, Theater, Kinos, Tanzschulen und den nicht vereinsgebundenen Sport wie zum Beispiel Tanszkurse und Yoga-Studios. Sie alle dürfen auch dann geöffnet bleiben, wenn die Corona-Ampel des Landes mit „rot“ die höchste Stufe erreicht. Derzeit wird Mecklenburg-Vorpommern „orange“ eingestuft. Zudem gilt die 2G-Plus-Regel, eine FFP2-Maskenpflicht und eine maximale Auslastung von 30 Prozent beziehungsweise 200 Personen.

Kritik an Verschärfung der Regeln in der Gastronomie

In der Gastronomie gilt im Unterschied zur bisherigen Regelung auch bei Corona-Warnstufe „gelb“ 2G-Plus statt 2G. Das heißt: Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann Restaurants und Kneipen diesen Regeln zufolge also in keinem Fall besuchen. Die CDU bezeichnete diese Änderung im Landtag als deutliche Verschärfung, dies wurde kritisiert.

Pläne in MV: Profi-Sport im Februar wieder mit Zuschauern

Nach NDR Informationen sollen die Lockerungen am 1. Februar beschlossen werden. Dann könnte Hansa Rostock gegen Werder Bremen wieder vor mehreren Tausend Fans spielen.

Mehr Ausnahmen von der Testpflicht

Die ausgeweiteten 2G-Plus-Regeln haben jedoch für Geimpfte und Genesene weniger Auswirkungen, da die Testpflichten gelockert wurden. Nicht mehr testen müssen sich demnach seit heute bei 2G-Plus zusätzlich zu den Geboosterten – also Menschen mit Auffrischungsimpfung – auch Zweifach-Geimpfte ab zwei Wochen bis 90 Tage nach dem Erhalt des vollständigen Grundschutzes und Genesene vom 28. bis 90. Tag ab dem Datum des positiven Tests. Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass es schwer zu erklären sei, weshalb jemand als enge Kontaktperson eines Corona-Infizierten zwar von der Quarantäne ausgenommen sei, jedoch im Restaurant trotz Geimpft- oder Genesenen-Status einen zusätzlichen Test brauche.

Seenplatte: Zahlreiche Freizeitangebote dürfen seit zwei Monaten wieder öffnen

Im Kreis Mecklenburgische Seenplatte dürfen von Freitag (28. Januar) an zahlreiche Freizeitangebote wieder öffnen – erstmals nach zwei Monaten. Das gilt auch für Schwimmbäder und Indoor-Spielplatze. Die Warnstufe für den Kreis war fünf Tage hintereinander nicht mehr auf der höchsten Stufe.