Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

8. Dezember 2020 Aus Von mvp-web

Mecklenburg-Vorpommern reagiert mit verschärften Schutzmaßnahmen auf die gestiegene Zahl von Corona-Infektionen. Das Kabinett beschloss am Dienstag (8. Dezember) in Schwerin, die Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen zu erweitern und Schüler ab der 7. Klasse nach den Weihnachtsferien zunächst per Internet zu Hause zu unterrichten.

Zudem wird es dem Beschluss zufolge auch in Mecklenburg-Vorpommern Ausgangsbeschränkungen geben, sobald eine Stadt oder Region 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche erreicht.

  • Kontakt­beschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Kontakte deutlich zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dabei darf die Zahl von 5 Personen nicht überschritten werden. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgerechnet. Es kann also beispielsweise eine Familie mit einem fast schon erwachsenen Kind auf ein befreundetes Paar treffen. Ebenso möglich ist das Treffen von 2 Familien mit je 2 Kindern, wenn die Kinder das Alter von 14 Jahren noch nicht überschritten haben.
  • Weihnachten und Silvester: In Mecklenburg-Vorpommern gilt vom vom 23. Dezember bis 1. Januar: Private Treffen dürfen mit bis zu 10 Personen stattfinden. Diese dürfen auch aus unterschiedlichen Haushalten kommen. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden auf die Zahl von 10 nicht angerechnet. Bewohner von Pflegeeinrichtungen dürfen nur noch von jeweils einem Angehörigen am Tag besucht werden.
  • Hochzeiten und Trauerfeiern: Hochzeiten können im Dezember mit bis zu 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Trauerfeiern mit bis zu 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch aus unterschiedlichen Hausständen stattfinden.
  • Maskenpflicht: Im gesamten Bundesland soll die Maskenpflicht auch auf belebte Plätze ausgeweitet werden, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) ankündigte.
  • Schulen und Kitas: Schüler ab der 7. Klasse sollen nach den Weihnachtsferien zunächst per Internet zu Hause unterrichtet werden. Die Regelung für die Schüler der oberen Klassenstufen gilt laut Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) zunächst für die erste Schulwoche nach den Weihnachtsferien, also vom 4. bis 8. Januar. Der Unterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 soll demnach weiterhin in der Schule stattfinden und am 4. Januar nach Ende der Ferien beginnen. Lehrer sollen dort auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Ausflüge und Familien­besuche aus anderen Bundesländern: Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind im Dezember verboten. Familienbesuche sind nur innerhalb der Kernfamilie möglich. Besucht werden können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich. Dabei sind die Kontaktbeschränkungen zu beachten.
  • Ausflüge und Familienbesuche innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns: Hier gibt es keine Beschränkungen. Beachtet werden müssen allerdings die Kontaktbeschränkungen.
  • Gastronomie sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen. Außerdem soll Alkohol nicht mehr in der Öffentlichkeit ausgeschenkt werden dürfen. Damit entfällt fortan auch der beliebte Glühweinverkauf.
  • Einzelhandel: Der Einzelhandel hat geöffnet.
  • Freizeit: Auch viele Freizeit­einrichtungen müssen im Dezember geschlossen bleiben. Dazu gehören zum Beispiel Theater, Kinos, Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks, Sportstudios, Saunen und Spielhallen. Offen haben die Außenbereiche von Zoos, Tier- und Vogelparks. Familien und Kinder können die Außen­spiel­plätze nutzen.
  • Sport ist im Moment nur allein, zu zweit und mit dem eigenen Hausstand möglich. Eine besondere Regel gibt es in Mecklenburg-Vorpommern für Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre. Hier können Vereine den Trainingsbetrieb aufrechterhalten, wenn die Infektionslage vor Ort dies zulässt. Profisport­veranstaltungen dürfen im Dezember nur ohne Publikum stattfinden.
  • Weihnachtsbesuche aus anderen Bundesländern: Weihnachten kommen die Familien zusammen. Innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns gibt es keine Beschränkungen für private Besuche, solange die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Besucher aus anderen Bundesländern dürfen zu Weihnachten nach Mecklenburg-Vorpommern reisen, wenn Sie einen Besuch innerhalb der Kernfamilie planen. Das sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Dabei sind die Kontaktbeschränkungen zu beachten. Für Besuche innerhalb der Kernfamilie können in der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar Hotels und andere Beherbergungsbetriebe genutzt werden. Es sind bis zu 3 Übernachtungen möglich.