Corona: Fragen und Antworten zur Impfung in MV

Corona: Fragen und Antworten zur Impfung in MV

15. März 2021 Aus Von mvp-web

15:11:51 Nachdem die Impfkampagne in den Alten- und Pflegeheimen weitgehend abgeschlossen ist, werden in Mecklenburg-Vorpommern seit Mitte März auch Menschen der Prioritätsgruppe Zwei geimpft. Dazu gehören chronisch Kranke, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Polizisten. Wie die Impftermine koordiniert werden, wie sich die verschiedenen Impfstoffe unterscheiden und ab wann die Hausärzte impfen dürfen – diese Informationen finden Sie hier.

Welche Impfstoffe werden in Mecklenburg-Vorpommern verabreicht?

Drei Impfstoffe werden in Mecklenburg-Vorpommern momentan eingesetzt: Der des Mainzer Unternehmens Biontech und seines US-Partners Pfizer, der Impfstoff der US-Firma Moderna und der des schwedisch-britischen Herstellers AstraZeneca. Mit dem Impfstoff der US-amerikanischen Firma Johnson & Johnson ist inzwischen auch ein viertes Mittel in der EU zugelassen worden. Der Hersteller will nach eigenen Angaben spätestens im Mai mit den Lieferungen beginnen.

Wie viel Impfstoff steht aktuell zur Verfügung?

Im März stehen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 175.000 Impfdosen der Hersteller Biontech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca zur Verfügung, wie Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) erklärte. Die 12.200 Impfdosen von AstraZeneca, die wegen falscher Lagerung zunächst zurückgestellt worden waren, sind freigegeben worden. Zudem sollen laut Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) die Intervalle bis zur zweiten Impfung auf den maximal möglichen Zeitraum ausgedehnt werden. Dadurch soll etwa ein Viertel mehr Impfstoff für Erstimpfungen zur Verfügung stehen.

Welcher Impfstoff wird für wen empfohlen?

Der Impfstoff von AstraZeneca war zunächst nur für Menschen unter 65 Jahren zugelassen. Inzwischen liegen der Ständigen Impfkommission jedoch weitere Daten vor. Seit dem 3. März gilt deshalb eine neue Empfehlung, nach der inzwischen auch Menschen über 65 Jahren mit AstraZeneca geimpft werden können. Laut Landesregierung werden dennoch vorwiegend die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna für die über 80-Jährigen eingesetzt. Nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts schützen alle zugelassenen Impfstoffe zuverlässig vor schweren Covid-19-Verläufen – und damit auch vor einem Tod an Covid-19. An der Wirksamkeit gegen die britischen, südafrikanischen, brasilianischen und kalifornischen Mutationen wird aktuell noch geforscht. Welches Vakzin verabreicht wird, können sich die Geimpften nicht aussuchen.

Wie genau wirken die verschiedenen Impfstoffe?

Die Impfstoffe Biontech/Pfizer und Moderna sind nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts sogenannte mRNA-Impfstoffe (von Messenger-RNA). Die mRNA ist ein Bestandteil des Erbguts und bietet sozusagen eine Bauanleitung für einen Bestandteil des Coronavirus. Dadurch, dass dem menschlichen Körper diese Bauanleitung gespritzt wird, lernt er, die Coronaviren zu erkennen und entwickelt Antikörper, die den Organismus vor dem Virus schützen. AstraZeneca dagegen ist – genau wie Johnson & Johnson – ein sogenannter Vektorimpfstoff. Er basiert auf abgeschwächten Erkältungsviren von Schimpansen, die für den menschlichen Körper harmlos sind. Diese abgeschwächten Viren enthalten zusätzlich genetisches Material der Erreger Sars-CoV-2. Auch dadurch bekommen die menschlichen Abwehrzellen quasi eine Bauanleitung, durch die sie Antikörper bilden können.

Wie werden die Impftermine vergeben?

Wer an der Reihe ist, wird auch darüber informiert. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales schreibt die Bürgerinnen und Bürger in alphabetischer Reihenfolge an. Zunächst bekamen Menschen Post, die 80 Jahre und älter sind. Sie wurden über das Melderegister ausfindig gemacht. Chronisch Erkrankte werden von der Krankenkasse und den Hausärzten benannt. Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher werden laut Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) künftig direkt von den Impfzentren kontaktiert. Weil die Impfhotline momentan regelmäßig überlastet ist, werde zudem bis Ostern eine Online-Plattform zur Terminvereinbarung eingerichtet. Für die zu Hause lebenden über 80-Jährigen werde eine eigene Hotline geschaltet, um Wartezeiten zu vermeiden.

Wo sind die Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern?

Landesweit gibt es insgesamt zwölf Impfzentren. Geimpft wird in der Stadthalle Ludwigslust, in der Stadthalle Parchim, am Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen, in Waren in der Sporthalle der Beruflichen Schule, im SANA-Klinikum in Wismar, am Flughafen Rostock-Laage, im Technologiezentrum Vorpommern in Greifswald, im ehemaligen Nettomarkt in Pasewalk, in Stralsund an der Rostocker Chaussee, auf dem Gelände der Hansemesse in Rostock und in der Sport- und Kongresshalle in Schwerin. Weitere Zentren sind in Waren und Grevesmühlen. Zusätzlich sind rund 40 mobile Teams im Land unterwegs. Sie waren bisher vor allem in Alten- und Pflegeheimen tätig.

Wann wird auch in den Hausarztpraxen geimpft?

Spätestens Mitte April soll bundesweit Impfstart in den Hausarztpraxen sein. Zur Vorbereitung erhalten die Praxen in Mecklenburg-Vorpommern vom 22. März an insgesamt 15.000 Dosen des Herstellers AstraZeneca, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Damit soll zunächst das medizinische Personal in den Praxen geimpft werden, damit dort der notwendige Infektionsschutz besteht. Vorbild für das Impfen in Hausarztpraxen ist ein im Landkreis Nordwestmecklenburg laufendes Pilotprojekt, das nun – je nachdem, wieviel Impfstoff vorhanden ist – ausgedehnt werden soll.

Wie viele Menschen sind in Mecklenburg-Vorpommern bisher geimpft worden?

110.000 Menschen haben nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales im Nordosten bisher mindestens eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten. Rund 57.000 von ihnen haben auch die zweite Spritze bekommen, das sind gut 3,5 Prozent der Bevölkerung. In den Alten- und Pflegeheimen ist die Impfkampagne so gut wie abgeschlossen. Ziel ist es laut Landesregierung, dass auch alle über 80-Jährigen, die nicht in einem Heim leben, bis Mitte April ihre erste Impfung erhalten haben. Parallel werden auch die Zweitimpfungen durchgeführt.

Wer ist in welcher Prioritätsgruppe?

Die Bevölkerung wurde nach Empfehlungen der Ständigen Impfkommission in vier Gruppen eingeteilt. In der ersten Gruppe sind Menschen, die älter sind als 80 Jahre, sowie Pflegekräfte und Ärzte. Danach folgen über 70-Jährige, chronisch Kranke, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Polizisten. In Gruppe drei sind Menschen über 60, Mitarbeitende im Einzelhandel, Feuerwehrleute und weitere chronisch Kranke. Alle übrigen bilden die Gruppe vier. Ziel ist es laut Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU), insgesamt 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung im Nordosten impfen zu lassen.

Wie oft muss geimpft werden?

Für einen wirksamen Schutz der Mittel Biontech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sind jeweils zwei Impfungen notwendig. Anfang März wurde festgelegt, dass die Zweitimpfung zeitlich so spät wie möglich erfolgen soll. So wollen die Bundesregierung und die Länder erreichen, dass mehr Menschen schneller eine Erstimpfung und damit einen gewissen Grundschutz bekommen. Unklar ist bislang, ob es eine Auffrischung einige Jahre später geben muss – ähnlich wie bei der Tetanusimpfung.

Wie groß ist der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt für die mRNA-Impfstoffe Biontech/Pfizer und Moderna einen Absand von drei bis sechs Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung. Für Vektorimpfstoffe wie AstraZeneca wird eine Zeitspanne von drei Monaten empfohlen. Um möglichst vielen Menschen zunächst eine Erstimpfung zu ermöglichen, will die Landesregierung den Zeitraum zwischen den beiden Terminen möglichst in voller Länge ausnutzen.

Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Die Nebenwirkungen der Corona-Schutzimpfung sind vergleichbar mit denen bei anderen Impfungen. Hautrötungen, Kopfschmerzen, eventuell auch Schwindel und Blutdruckabfall können auftreten, dauern aber meist nicht länger als zwei Tage an.

Wer bezahlt die Impfungen?

Der Bund trägt die Kosten für die Impfstoffe. Das Land, die Kommunen und die Krankenkassen kommen für die Kosten für das Impfzubehör, das Personal sowie die Errichtung und den Betrieb der Impfzentren auf. Die Impfung ist damit für die Bürger kostenlos – unabhängig vom Versichertenstatus.

Wie wird der Impfstoff gelagert?

Einige Impfstoffe müssen bei Temperaturen von unter minus 60 Grad Celsius gelagert werden, andere wiederum bei Kühlschranktemperatur. Die Länder sind für die sachgerechte und sichere Lagerung und Verteilung von Impfstoffen vor Ort zuständig.

Wie lief die Entwicklung der Impfstoffe ab?

Jeder neue Impfstoff muss vor der Zulassung drei Phasen durchlaufen. Zuerst wird getestet, wie sich der Impfstoff im Körper verhält, dann wie verträglich er ist und zum Schluss muss die Wirksamkeit nachgewiesen werden. In Deutschland ist der Impfstoff in kürzester Zeit an rund 40.000 Menschen getestet worden. Verkürzt wurde beispielsweise die zweijährige Beobachtung des Impfstoffes und damit verbunden seine möglichen Nebenwirkungen.

Warum dauerte die Impfstofferprobung nur einige Monate und nicht mehrere Jahre wie bei anderen Impfstoffen?

Das liegt nach Angaben des Rostocker Tropenmediziners Prof. Emil Reisinger daran, dass die drei Testphasen beim Corona-Impfstoff teilweise parallel durchgeführt werden konnten. Üblicherweise werden nach Abschluss jeder der drei Phasen die Ergebnisse zunächst ausgewertet, ehe die nächste Phase beginnt. Das dauert in der Regel jeweils mehrere Monate. Dabei ist die Zahl der Probanden in der ersten Phase noch sehr gering und wird dann in jeder folgenden Phase erhöht. Bei der Erprobung des Corona-Impfstoffes gab es dagegen schon in der ersten Phase deutlich mehr Probanden. Die anschließenden Test-Phasen – ebenfalls mit deutlich mehr Probanden als sonst – begannen zudem schon nach einigen Wochen und nicht erst nach Monaten. Dadurch konnten innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit umfassende Daten erhoben werden.

Besteht eine generelle Impfpflicht?

Nein.

Kann mich mein Arbeitgeber zur Corona-Impfung zwingen?

Nein, denn das wäre ein Eingriff in den höchstpersönlichen Bereich. Der Arbeitgeber darf Mitarbeiter nicht entlassen, wenn sie sich nicht impfen lassen wollen. Hat der Arbeitgeber aber eine Fürsorgepflicht anderen gegenüber – beispielsweise im Gesundheitswesen gegenüber Patienten – dann darf der Arbeitgeber Mitarbeiter, die sich nicht impfen lassen möchten, auf eine andere Stelle versetzen.