Gegenwind für Schwesigs Aussagen zu Geimpften

Gegenwind für Schwesigs Aussagen zu Geimpften

27. April 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 27.04.2021 13:52 Uhr

Ist die Ministerpräsidentin mit ihrer Ankündigung zu Lockerungen für Geimpfte übers Ziel hinausgeschossen? Juristen beantworten die Frage eindeutig mit „Ja“. Offenbar ist die Regierungschefin rechtlich nicht ganz sattelfest.

von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV Aktuell

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) bekommt wegen ihrer Ankündigung zum Wegfall der Testpflicht für Geimpfte Gegenwind von Juristen. Schwesig und das Land könnten das nicht einfach regeln, erklärte der Greifswalder Verwaltungsexperte Jost von Glasenapp im Gespräch mit dem NDR. Das sei Aufgabe des Bundes.

Jurist: Schwesig überschreitet Kompetenzen

Schwesig hatte gestern nach dem Impfgipfel zwischen Bund und Ländern überraschend angekündigt, dass in Mecklenburg-Vorpommern vollständig Geimpfte schon zum 1. Mai – also in vier Tagen – von der Testpflicht beim Friseur, im Baumarkt oder in den Außenbereichen der Zoos befreit werden. Von Geimpften gehe keine Infektionsgefahr mehr aus, so Schwesig. Lockerungen hält der Greifswalder Verwaltungsexperte von Glasenapp grundsätzlich für eine gute Idee. Er meint aber, Schwesig überschreite ihre Kompetenzen.

Länder können nicht mehr eigenständig lockern

Die Testpflicht bei einer Inzidenz von mehr als 100 sei klar in der sogenannten Bundes-Notbremse festgelegt. Mecklenburg-Vorpommern könne das nicht einfach lockern. „Nur die Bundesregierung hat die Befugnis, das durch eine Rechtsverordnung dann anderweitig zu regeln, das können die Länder nicht mehr, diese Befugnis haben sich die Länder leichtfertig aus der Hand nehmen lassen“, so von Glasenapp. Er verweist auf § 28 b Absatz 1, Ziffer 8 des Bundesinfektionsschutzgesetzes, dort sei eine Testpflicht geregelt, von Ausnahmen für Geimpfte sei dort keine Rede.

Auch andere Juristen zweifeln an Schwesigs Ankündigung

Von Glasenapp hat bereits mehrere Corona-Verfahren gegen die Landesregierung gewonnen. Erst am vergangenen Freitag setzte der 58-Jährige beim Oberverwaltungsgericht durch, dass die landeseigene nächtliche Ausgangssperre gekippt werden musste. Auch Prof. Christoph Möllers, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität Berlin, zweifelt an Schwesigs Ankündigung: „Wenn Mecklenburg-Vorpommern über 100 liegt und diese Dinge im Bundesgesetz geregelt sind, geht das nicht.“

Staatskanzlei: Regelungen zum 1. Mai werden geprüft

Mittlerweile hat die Staatskanzlei Schwesigs Aussagen zur Testpflicht für Geimpfte relativiert. Eine entsprechende Regelung werde „geprüft“, so ein Regierungssprecher. Offen sei, ob diese Regelung dann zum 1. Mai kommen könne. Schwesig hatte in ihrer Pressekonferenz gestern Abend diesen Tag als Termin genannt.