Testpflicht an Schulen in MV beginnt

Testpflicht an Schulen in MV beginnt

28. April 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 28.04.2021 06:05 Uhr

Schüler und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern müssen sich jetzt zweimal die Woche auf das Coronavirus testen – für die bereits begonnenen Abschlussprüfungen gilt diese Pflicht jedoch nicht.

An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gilt ab sofort offiziell eine Corona-Testpflicht. Zweimal pro Woche müssen Schüler und auch Lehrer ein negatives Testergebnis vorweisen. Ohne Test gibt es keinen Zutritt zum Schulgebäude – das gilt auch für Eltern. “Der Testpflicht nicht nachzukommen heißt, sich gegen den Präsenzunterricht in der Schule zu entscheiden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Distanzunterricht”, heißt es in der Mitteilung des Bildungsministeriums.

Zunächst nur Abschlussklassen und Notbetreuung betroffen

Zur Zeit wirkt sich allerdings die neue Testpflicht auf die meisten Schüler noch gar nicht aus. Wegen der aktuellen landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 sind die Schulen geschlossen, lediglich die Schüler der Abschlussklassen und der Klassen eins bis sechs in Notbetreuung müssen sich nun mindestens zweimal pro Woche testen. Allen Schulen wurde laut Ministerium in den vergangenen Wochen ausreichend Corona-Selbsttests zur Verfügung gestellt. “Sobald die landesweite Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, werden die Schulen mit einem Stufenplan wieder in Präsenzunterricht wechseln”, kündigte Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) an. Derzeit liegt dieser Wert bei landesweit 138,7 (Stand: 27.04.2021, 16:57 Uhr).

Tests vor Abschlussprüfungen nicht verpflichtend

Die Testpflicht ist in dem jüngst verabschiedeten Bundesinfektionsschutzgesetz enthalten, weshalb das Land dies umsetzen muss. Bislang gab es keine Testpflicht an den Schulen im Nordosten. Ob zu Hause oder in der Schule getestet wird, ist nicht einheitlich geregelt. Über die praktische Umsetzung kann jede Schule für sich entscheiden. Eine Ausnahme von der Testpflicht gibt es: Die Schüler, die Abschlussprüfungen schreiben, können und sollen einen Corona-Test machen, sie müssen aber nicht.