Schulöffnung ab Montag – Was gilt im Land?

Schulöffnung ab Montag – Was gilt im Land?

16. Mai 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 16.05.2021 09:13 Uhr

In drei Kreisen und den beiden kreisfreien Städten beginnt morgen für die ersten Schüler der regulären Präsenzunterricht. Es gilt die Schulpflicht. In den drei anderen Kreisen im Land ist ab morgen nur Wechselunterricht möglich.

von Anna-Lou Beckmann

In Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Rügen, dem Kreis und der Stadt Rostock sowie in Schwerin beginnt für die Klassen 1-6 und die Abschlussklassen am Montag der Präsenzunterricht. Für die Schüler der Klassen 7, 8 und 9 sowie an den Gymnasien auch die Klasse 10, und die weiteren Stufen an Berufsschulen greift der Wechselunterricht. Dabei ist der eine Teil der Klasse regulär in der Schule, der andere Teil verfolgt den Unterricht per Videokonferenz.

Am 17. Mai öffnen die Schulen und Kitas. Danach folgen Gastronomie, Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen und Hotels.

Drei Kreise komplett im Wechselbetrieb

In Vorpommern-Greifswald, der Mecklenburgischen Seenplatte sowie in Ludwigslust-Parchim gilt für alle Schüler der Wechselunterricht. Für Schüler der Klassen 1 bis 6 ist eine Notbetreuung eingerichtet. Eltern müssen diese mit einem entsprechendem Formular beantragen. In diesen drei Landkreisen lag der 7-Tage-Inzidenzwert am entscheidenden Stichtag, dem vergangenen Mittwoch, laut Robert-Koch-Institut bei über 100. Damit greift ab morgen Stufe 2 des Schulöffnungsplans der Landesregierung. Der sieht Wechselunterricht vor.

Maskenpflicht und Testpflicht beachten

Laut der Corona-Schul-Verordnung des Landes greift auf dem Schulgelände eine Maskenpflicht. Auch die Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Mit der Bundesnotbremse gilt seit dem 28. April eine Testpflicht für Schüler, Lehrkräfte und Beschäftige in Schulen. Mindestens zwei Mal in der Woche müssen alle Beteiligten einen Schnelltest durchführen. Das Land hat den Schulen entsprechende Tests zur Verfügung gestellt. Schüler müssen eine schriftliche Einverständnis der Eltern zur Durchführung des Test mitbringen. In Ausnahmefällen kann ein solcher Selbsttest zu Hause durchgeführt werden. Ein negatives Testergebnis muss dann durch die Eltern des Kindes schriftlich bescheinigt werden.

Gesundheitsbestätigung nicht vergessen

Alle Schüler müssen außerdem wie bereits seit dem Sommer ein Schreiben zu ihrem Gesundheitszustand vorlegen. Dabei müssen auch Angaben zu einer potenziellen Einreise aus einem Risikogebiet gemacht werden. Personen, die Covid-19 Symptome aufweisen, dürfen die Schule nicht betreten. Ein weiteres Formular müssen Hort-Kinder mitbringen.

Präsenzunterricht für alle ab 50er Inzidenz

Weitere Öffnungsschritte in den Schulen sind abhängig vom Inzidenzwert im jeweiligen Kreis. Liegt eine Region fünf Tage in Folge unter der 100er Marke, kann ab dem übernächsten Tag der Regelunterricht für die Klassen 1 bis 6 sowie die Abschlussklassen beginnen. Liegt der entsprechende Inzidenzwert hingegen drei Tage hintereinander über 100, dann müssen alle Schüler wieder in den Wechselunterricht. Bildungsministerin Martin hat für Ende des Monats weitere Gespräche mit den beteiligten Akteuren angekündigt. Dort soll dann eine Regelung verabschiedet werden, laut der in den Kreisen, in denen die Inzidenz unter 50 liegt, Präsenzunterricht für alle Schüler, also auch die Klassen 7 bis 9 bzw. 10, möglich ist. Bislang ist für diese Klassenstufen kein Regelunterricht in der Corona-Landesverordnung vorgesehen.