MV führt Maskenpflicht an Schulen ab Klasse fünf ein
4. August 2020An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gilt von Mittwoch an eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht auf dem gesamten Schulgelände außerhalb des Unterrichts.
Die Maskenpflicht gilt ab Klasse fünf und für alle an den Schulen Beschäftigten, nur Grundschüler sind ausgenommen, ebenso Schüler, denen wegen Erkrankungen oder Behinderungen das Tragen einer Maske nicht zugemutet werden kann. Außerdem sollen die Corona-Tests ausgeweitet werden, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach einer Kabinettssitzung mit Vertretern von Kommunen, Wirtschaft und Verbänden am Dienstag sagte.
Noch „keine zweite Corona-Welle“ in MV
Ministerpräsidentin Schwesig betonte, nach wie vor sei Mecklenburg-Vorpommern das Bundesland mit den geringsten Corona- Neuinfektionen bundesweit. Dennoch würden die Infektionszahlen auch in MV steigen. Von einer „zweiten Corona-Welle“ könne man in Mecklenburg-Vorpommern bislang aber noch nicht sprechen. Dies sei vor allem dem schnellen und konsequenten Handeln der Gesundheitsämter zu verdanken, so Schwesig. „Wenn Infektionen auftauchen, ist es wichtig, dass weiter konsequent nachverfolgt und getestet wird.“ Die Infektionsherde der letzten Wochen hätten gezeigt, dass eine schnelle Verfolgung der Kontakte möglich ist und funktioniert, so Schwesig weiter.
Corona: Bildungsministerin Martin für Maskenpflicht
Das neue Schuljahr hat begonnen, jetzt hat sich Bildungsministerin Bettina Martin für eine Maskenpflicht außerhalb der Klassenräume ausgesprochen. Warum kommt dieser Vorschlag erst jetzt?
Vier Risikobereiche identifiziert
Jedoch müsse man auf bestimmte Risikobereiche besonders achten. In der Kabinettsklausur wurden Schwesig zufolge vier Bereiche besonders betrachtet. Dazu gehören Rückreisende aus Risikogebieten, Familienfeiern, religiöse Feste und Arbeitsbereiche, in denen besonders eng zusammengearbeitet wird. Schwesig plädierte in diesem Zusammenhang nochmal dafür, auf unnötige Reisen zu verzichten und im Land Urlaub zu machen, auf Hygiene zu achten sowie viel zu lüften.
Maskenpflicht für Schüler ab Klasse fünf
„Gerne hätten wir bei einer niedrigen Infektionsrate gegen Null auf eine Maskenpflicht an Schulen verzichtet“, sagte Schwesig. Angesichts steigender Infektionszahlen hätten jedoch auch Gesundheitsexperten nun dazu geraten, eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen. „Schule hat Vorfahrt“, so Schwesig. Es sei auch in wirtschaftlichem Interesse, dass der Schulstart gut funktioniere und Schulen und Kitas offen bleiben. Sie betonte die besondere Situation an den Schulen: Abstand halten sei schwierig, daher könne man auf die Maskenpflicht nicht verzichten. Bildungsministerin Bettina Martin (SPD) ergänzte, die Schüler seien außerdem angehalten, auf dem Weg zum Schulbus und an der Haltestelle ihre Maske zu tragen. Außerdem sollen alle Lehrkräfte und Angestellte rund um die Schule sich freiwillig alle zwei Wochen – insgesamt bis zu fünf Mal bis zum Beginn der Herbstferien testen lassen, so Martin. Für die Kosten will das Land aufkommen.
Weiter keine Tagestouristen aus anderen Bundesländern
Anders als von der Tourismus- und Gastronomiebranche erhofft, soll es zunächst keine weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen geben. Tagestouristen aus anderen Bundesländern seien demnach nicht vor dem ersten September denkbar. Erst wenn der Schulstart gut klappt und die Infektionszahlen gering bleiben, kann über weitere Lockerungen beraten werden, so Schwesig. Clubs und Diskotheken dürfen demnach weiterhin nicht öffnen.
Weitere Lockerungen nicht vor Ende August
Die Gästebegrenzung für Familienfeiern von bis zu 75 Personen wird nicht aufgeweicht – ausreichender Abstand, Masken und Hygienemaßnahmen seien weiterhin der beste Infektionsschutz, solange es keinen Impfstoff gibt, der verlässlich vor Corona-Infektionen schützt. Weihnachtsmärkte halte die Landesregierung derzeit für „denkbar“, so Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU). Demnach soll über diesen Bereich am 18. und 25. August gesprochen werden. Konzepte für Veranstaltungen und Feste im Herbst und um Weihnachten können jedoch von den Kommunen vorbereitet und eingereicht werden, so Glawe. Außerdem sei eine Werbekampagne zur Stärkung des regionalen Einzelhandels geplant. Dafür stelle das Land insgesamt 300.00 Euro Land bereit.