MV lockert schrittweise weiter vom 1. Juni an
27. Mai 2021In Mecklenburg-Vorpommern werden die Kontaktbeschränkungen weiter gelockert. Familien- und Schulabschlussfeiern sollen wieder mit Dutzenden Teilnehmern möglich sein. Die Maskenpflicht auf Schulhöfen entfällt.
Die Landesregierung hat gemeinsam mit Kommunalvertretern weitere schrittweise Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen gemäß dem Stufenplan bis in den August hinein vereinbart, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Donnerstagabend erklärte. So wird wieder Jugend- und Kinderarbeit ermöglicht. Die Zeugnisübergabe und Schulabschlussveranstaltungen werden erlaubt – außen für bis bis 250 Personen, innen für bis zu bis 100 Personen. Es besteht eine Testpflicht sowie eine Sitzpflicht.
Folgende Änderungen treten zum 1. Juni in Kraft:
- Mehr Kontakte im Privatbereich: Fünf Haushalte mit bis zu zehn Personen dürfen sich wieder treffen. Komplett-Geimpfte, Genesene und Kinder zählen nicht mit. Bislang dürfen sich zwei Haushalte im Nordosten treffen.
- An Hochschulen sind wieder ausgewählte Präsenzveranstaltungen möglich.
- Die Maskenpflicht auf dem Schulhof wird aufgehoben. Am 18. Juni ist der letzte Schultag vor den Sommerferien. Im Unterricht muss weiterhin eine Maske getragen werden.
- Hochzeiten dürfen mit bis zu 30 Personen gefeiert werden.
Folgende Änderungen treten zum 11. Juni in Kraft:
- Feiern in der Gastronomie sind mit bis zu 30 Personen erlaubt. Eine Testpflicht besteht für den Innenbereich. Komplett-Geimpfte, Genesene und Kinder zählen nicht mit.
Folgende Änderungen treten zum 14. Juni in Kraft:
- In touristischen Einrichtungen können mit Test Pools, Spaßbäder, Saunen und Ähnliches besucht werden.
Folgende Änderungen treten zum 21. Juni in Kraft:
- Bei Familienfeiern in der Gastronomie sind bis zu 60 Personen erlaubt, eine Testpflicht besteht für den Innenbereich. Privat sind bis zu 30 Personen erlaubt.
Folgende Änderungen treten zum 5. Juli in Kraft:
- Feiern mit bis zu 100 Personen in der Gastronomie sind erlaubt. Eine Testpflicht besteht für den Innenbereich. Privat sind bis zu 50 Personen erlaubt.
- Spezialmärkte wie Flohmärkte dürfen wieder veranstaltet werden.
Folgende Änderungen treten zum 2. August in Kraft:
Messen und vergleichbare Veranstaltungen werden zugelassen. Es gibt eine Flächenbegrenzung von einer Person pro zehn Quadratmetern.
Neue Corona-Landesverordnung soll ab Freitag gelten
Die Beratungen sollten noch am Donnerstagabend fortgesetzt werden. Nach Angaben von Ministerpräsidentin Schwesig soll die neue Landesverordnungen, die insgesamt 88 Seiten enthalte, vom Freitag an gelten. In dem Papier seien noch weitere Details festgeschrieben, die die Landesregierung bisher noch nicht bekanntgegeben hat. Es werde aber zeitnah darüber informiert, so Schwesig.
Impfmanager wird in wenigen Tagen bekannt gegeben
Wie Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) erklärte, soll die Personalie Impfmanager ebenfalls zeitnah geklärt werden. In wenigen Tagen werde bekanntgegeben, wer die Aufgabe übernehme. Glawe sprach von einer „intensiven Vorauswahl“. Bei einem Landes-Corona-Gipfel Mitte April hatte sich die Landesregierung darauf verständigt, dass dieser Manager die Impfkampagne im Bundesland beschleunigen und koordinieren soll. Dieser Posten wurde dafür neu geschaffen.
Linke begrüßt Lockerung
„Es ist gut, dass die lebensferne Regelung, lediglich Treffen von zwei Haushalten zu erlauben, vom Tisch ist“, sagte die Fraktionsvorsitzende der Linken, Simone Oldenburg. „Angesichts der Lockerungen im Kulturbereich wäre womöglich aus einer Familienfeier pro forma eine Kulturveranstaltung geworden, um die Gäste empfangen zu können.“ Die landesweite Inzidenz in MV sank im Vergleich zum Vortag weiter auf nun 19,3 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche. Vor einer Woche lag dieser Wert den Angaben zufolge landesweit noch bei 42,3.