News zur Pandemie: 1425 neue Fälle in Deutschland – fünf Bundesländer besonders im Blickpunkt

1. September 2020 Aus Von mvp-web
In Deutschland ist die Zahl der Neuinfektionen im Zuge der Corona-Pandemie in den vergangenen Tagen etwas zurückgegangen. Gleichzeitig gibt es Kritik am Vorgehen der Behörden.

Viele Bundesländer justieren unterdessen bei den Vorschriften für die Bevölkerung nach.
Topmeldungen zur Corona-Pandemie:
  • 1425 neue Fälle in Deutschland – fünf Bundesländer besonders im Blickpunkt (22.00 Uhr) +++
  • In Berlin gilt künftig Maskenpflicht bei Demonstrationen (12.12 Uhr) +++
  • Spahn: „Mit Wissen von heute hätten wir Friseure und Einzelhandel nicht schließen müssen“ (11.39 Uhr) +++
  • Ausbruch auf Hochzeitsfeier in NRW – 240 Personen in Quarantäne (21.50 Uhr) +++

1425 neue Fälle in Deutschland – fünf Bundesländer besonders im Blickpunkt

22.00 Uhr: Die Zahl der Neuinfektionen zieht nach dem Wochenende wieder deutlich an. In den vergangenen 24 Stunden haben die Gesundheitsämter der Bundesländer 1425 neue Corona-Fälle gemeldet. Im gleichen Zeitraum wurden drei weitere Todesfälle gemeldet. Der R-Wert hingegen sank leicht auf 0,84.

Zahl bestätigter Coronavirus-Fälle in Deutschland steigt auf 244.254, 9273 Todesfälle

Sie finden hier die aktuell gemeldeten Zahlen der Gesundheitsministerien der Länder.

  • Baden-Württemberg: 42.365 (+248) / 1866 Todesfälle (+0)
  • Bayern: 57.620 (+311) / 2638 Todesfälle (+1)
  • Berlin: 11.346 (+81) / 226 Todesfälle (+0)
  • Brandenburg: 3911 (+5) / 173 Todesfälle (+0)
  • Bremen: 2018 (+13) / 57 Todesfälle (+1)
  • Hamburg: 6312 (+51) / 236 Todesfälle (+0)
  • Hessen: 15.596 (+165) / 532 Todesfälle (+1)
  • Mecklenburg-Vorpommern: 1009 (+1) / 20 Todesfälle (+0)
  • Niedersachsen: 16.837 (+74) / 660 Todesfälle (-1)
  • Nordrhein-Westfalen: 59.022 (+336) / 1811 Todesfälle (+1)
  • Rheinland-Pfalz: 9128 (+45) / 243 Todesfälle (+0)
  • Saarland: 3125 (+5) / 175 Todesfälle (+0)
  • Sachsen: 6.013 (+52) / 224 Todesfälle (+0)
  • Sachsen-Anhalt: 2253 (+10) / 65 Todesfälle (+0)
  • Schleswig-Holstein: 4.063 (+19) / 160 Todesfälle (+0)
  • Thüringen: 3636 (+9) / 186 Todesfälle (+0)

Gesamt (Stand 01.09.2020 21.30 Uhr): 244.254 (9273 Todesfälle)

Vortag (Stand 31.08.2020 20.00 Uhr): 242.820 (9270 Todesfälle)

Quelle zu Infizierten- und Todeszahlen: Landesgesundheits- und Sozialministerien.

Die Zahl der Geheilten liegt laut Robert-Koch-Institut in Deutschland bei rund 217.600

Die Zahl der aktiven Fälle liegt damit bei 17.381 (+31)

Aktuell vom RKI gemeldete Reproduktionszahl: 0,84 (Vortag 0,94)

Obwohl in absoluten Zahlen die meisten neuen Fälle auf das größte Bundesland Nordrhein-Westfalen entfallen, stehen derzeit laut Lagebericht des RKI fünf andere Bundesländer besonders im Blickpunkt. Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Berlin und Hessen liegen deutlich über der bundesweiten 7-Tage-Inzidenz von 9,3 Fällen pro 100.000 Einwohner.

In seiner Einordnung schreibt das RKI: „Der in den vergangenen Wochen berichtete Zuwachs in den übermittelten Fallzahlen ist noch in BadenWürttemberg, Bayern und Bremen weiter zu beobachten, während in einigen Bundesländern die 7-Tage-Inzidenz wieder gesunken ist. Dabei fällt auf, dass sich in den letzten Wochen vermehrt jüngere Personen infizieren, so dass die 7-Tage-Inzidenz in jüngeren Altersgruppen deutlich höher ist als in höheren Altersgruppen.“

Erzieherin in Lohne infiziert – 43 Kinder und zehn Kolleginnen in Quarantäne

19.02 Uhr: Nach der Corona-Infektion einer Erzieherin in Lohne sind 43 Kinder sowie neun weitere Erzieherinnen und eine Reinigungskraft in Quarantäne geschickt worden. Wie der Landkreis Vechta am Dienstag mitteilte, bleibe die Kindertagesstätte geöffnet, da die Kontakte der Erzieherin eingegrenzt werden konnten. Die Eltern der betroffenen Kinder wurden über das weitere Vorgehen vom Gesundheitsamt des Landkreises informiert.

Corona-Pandemie: Grillen auf öffentlichen Plätzen in Bayern wieder erlaubt

17.54 Uhr: Das im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen verbotene Grillen auf öffentlichen Plätzen und in Anlagen ist im Freistaat wieder erlaubt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte die entsprechende Regelung am Dienstag in einem Normenkontroll-Eilverfahren wegen Unverhältnismäßigkeit vorläufig außer Vollzug. Die Staatsregierung hatte das Grillen in der Öffentlichkeit zum Schutz vor Ansteckungen unabhängig von den anwesenden Personen generell untersagt. Ab Mittwoch dürfen Grillfans nun wieder anschüren – unter Beachtung des Mindestabstands natürlich.

Der Freistaat hatte mit Blick auf die gerade in Ballungszentren oft überfüllten Grillplätze argumentiert, dass die Mindestabstände zwischen unterschiedlichen Gruppen oftmals nicht eingehalten werden könnten. Somit komme es auf die Größe der einzelnen Gruppe nicht an. Die Kammer sah dies unter Verweis auf das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz jedoch anders: «Ein undifferenziertes Verbot erweist sich hingegen als unverhältnismäßig.» In der Verordnung werde nicht ausreichend auf unterschiedliche Gegebenheiten eingegangen, schließlich verbiete sie das Grillen auch dort, wo es ausreichend Platz und keine Probleme mit Menschenansammlungen gebe.

Sachsen-Anhalt ermöglicht Großveranstaltungen – Genehmigung nötig

17.34 Uhr: In Sachsen-Anhalt sind künftig Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen möglich, wenn sie gesondert genehmigt werden. Darauf hat sich die schwarz-rot-grüne Landesregierung am Dienstag geeinigt. Voraussetzung ist, dass die Sport- und Kulturveranstalter ein Corona-Schutzkonzept vorlegen. Dieses muss von den Kommunen als auch vom Gesundheits- und vom Innenministerium genehmigt werden. Das Kabinett will die neue Corona-Verordnung am 15. September beschließen, zwei Tage später soll sie in Kraft treten.

Ursprünglich hatte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) vorgeschlagen, dass generell Veranstaltungen mit bis zu 2500 Zuschauern in Hallen zulässig sein sollten – das soll jetzt aber nicht kommen. Zunächst bleibt es dabei, dass ohne Sondergenehmigungen für geschlossene Räume eine Obergrenze von 500 Teilnehmern gilt. Im Freien sind doppelt so viele Beteiligte erlaubt.

Bleibe das Infektionsgeschehen niedrig, könnten diese Grenzen in den kommenden Wochen weiter erhöht werden, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Zudem will das Land ermöglichen, dass Weihnachtsmärkte öffnen dürfen – mit Zugangskontrollen oder verteilt auf eine größere Fläche.

Vorige Woche hatten die Regierungschefs von Bund und Ländern verabredet, dass Großveranstaltungen bis Jahresende nur möglich sind, wenn Hygieneregeln umgesetzt und Kontakte nachverfolgt werden können.

Verwaltungsgerichtshof: Alkoholverbot in München unverhältnismäßig

17.01 Uhr: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das nächtliche Alkoholverbot der Stadt München für den öffentlichen Raum für unverhältnismäßig erklärt. Die Richter wiesen am Dienstag die Beschwerde der Landeshauptstadt zurück und bestätigten eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das am Freitag einem Eilantrag eines Mannes stattgab, der gegen das Verbot geklagt hatte.

Die Stadt München hatte am vergangenen Freitag nach einem weiteren Anstieg der Corona-Zahlen mit einer Allgemeinverfügung ein einwöchiges nächtliches Alkoholverbot für den öffentlichen Raum angeordnet. Demnach ist es zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten, etwa auf der Straße oder in Parks Alkohol zu trinken.

Zwar sei das Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum ein geeignetes Mittel, um der Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, teilte der Verwaltungsgerichtshof mit. Ein Verbot, das sich auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt, sei jedoch unverhältnismäßig. Das Verwaltungsgericht sei demnach zu Recht davon ausgegangen, dass es ausreiche, wenn der Alkoholkonsum auf einzelnen, stark frequentierten Plätzen verboten ist.

In den vergangenen Wochen war es an zentralen Plätzen in der Stadt und an der Isar immer wieder zu ausufernden nächtlichen Feiern gekommen. Ein Schwerpunkt lag am Gärtnerplatz.

Nicht betroffen von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof ist das Verbot, Alkohol zwischen 21 Uhr und 6 Uhr zu verkaufen.

Corona-Pandemie: Brandenburg führt Bußgeld für Maskenpflicht-Verstöße ein

14.57 Uhr: In Brandenburg kostet der bewusste Verzicht auf eine Corona-Maske künftig zwischen 50 und 250 Euro Bußgeld. Das beschloss das Kabinett am Dienstag in Potsdam. Die Maskenpflicht gilt unter anderem im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel.

TOP-NEWS: In Berlin gilt künftig Maskenpflicht bei Demonstrationen

12.12 Uhr: Bei Demonstrationen in Berlin mit mehr als 100 Teilnehmern gilt künftig eine Maskenpflicht. Darauf hat sich der Senat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bei seiner Sitzung am Dienstag verständigt. Es soll aber Ausnahmen etwa für Autokorsos geben.

TOP-NEWS: Spahn: „Mit Wissen von heute hätten wir Friseure und Einzelhandel nicht schließen müssen“

11.39 Uhr: Gesundheitsminister Jens Spahn hat bei einer Veranstaltung in NRW eingeräumt, dass mit heutigem Wissen einige Maßnahmen aus der ersten Welle nicht notwendig gewesen seien. Und deshalb zukünftig auch nicht mehr nötig sind. Die „Bild“-Zeitung zitiert Spahn: „Mit dem Wissen heute, das kann ich Ihnen sagen, müssen keine Friseure mehr schließen und kein Einzelhandel mehr schließen. Das wird nicht noch mal passieren. Wir werden nicht noch mal Besuchsverbote brauchen in den Pflegeeinrichtungen.“

Wir hätten inzwischen dazugelernt. Vor allem könnten wir uns inzwischen besser schützen – „dafür braucht es aber eben die Maske“, so Spahn. Der Minister war bei seinem Auftritt in Bottrop am Montag ähnlich angefeindet worden wie einen Tag zuvor in Bergisch-Gladbach. Spahn soll laut „Bild“-Bericht einige der Menschen wiedererkannt haben. Offenbar gibt es einige, die dem Minister gezielt hinterherreisen, um ihrem Unmut Ausdruck zu verleihen.

Immer weniger Studenten stellen Antrag auf Corona-Hilfe

10.50 Uhr: Die Zahl der Studenten, die Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen stellen, ist weiter zurückgegangen. Im August gab es rund 40.000 entsprechende Anträge, nach mehr als 71.000 im Juli und mehr als 82.000 im Juni, wie die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland am Dienstag berichteten. Sie beriefen sich auf eine Antwort des Bundesbildungsministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Hochschulpolitikers Kai Gehring.

Die Daten geben demnach den Stand vom 25. August wieder und beziehen sich auf Zuschüsse von bis zu 500 Euro im Monat, die Studenten in finanzieller Notlage beantragen können. Sie müssen für jeden Monat einzeln beantragt werden.

Daneben gibt es noch die Möglichkeit, einen zinslosen Studienkredit bei der staatlichen Förderbank KfW zu beantragen. Hier wurden dem Bericht zufolge im August rund 3100 Anträge gezählt, nach knapp 5600 im Juli und gut 12.000 im Juni.

Der Grünen-Abgeordnete Gehring machte eine falsche Konzeption für die geringe Nachfrage nach den Corona-Hilfen verantwortlich. „Es gibt nach wie vor einen riesigen und ungestillten Bedarf an wirksamer Unterstützung“, zeigte sich Gehring überzeugt. „Das leisten weder der KfW-Studienkredit, vor denen Verbraucherschützer warnen, noch die Überbrückungshilfe, die als Zuschuss gezahlt wird.“

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) habe die Überbrückungshilfe so konzipiert, „dass damit möglichst wenige Studierende unterstützt werden“, kritisierte Gehring. Er verwies darauf, dass Anträge abgelehnt würden, wenn die Betroffenen nicht nachweisen könnten, dass ihre Notlage durch Corona verursacht sei. „Studierenden in Not bleibt nur noch, den Gürtel enger zu schnallen, zu den Eltern zurückziehen, um Miete zu sparen, oder das Studium gleich ganz abbrechen“, resümierte Gehring.

Dienstag, 01.09.2020, 22:14