Verschärfte Corona-Regeln – Zutritt nur mit Test und Nachweis! Was ab sofort in Deutschland gilt

Verschärfte Corona-Regeln – Zutritt nur mit Test und Nachweis! Was ab sofort in Deutschland gilt

23. August 2021 Aus Von mvp-web

Ab sofort gilt in ganz Deutschland: Wer im Restaurant sitzen, im Fitnessstudio trainieren oder zum Friseur will, braucht Nachweise über negativen Test, abgeschlossene Impfung oder vergangene Genesung.

Bund und Länder haben sich Anfang August über das erste Maßnahmen-Paket geeinigt. Mit der einheitlichen 3G-Regel soll ab Herbst ein Lockdown vermieden werden. Bundesbürger, die geimpft und genesen sind, brauchen dann lediglich ihre Impf- oder Genesungsnachweise.

Für alle Ungeimpften und Nicht-Genesene gilt: Sie brauchen in ihrer Freizeit größtenteils ein negatives Testergebnis. Bis Anfang Herbst übernimmt der Bund die Kosten für die Schnelltests. Ab 11. Oktober müssen Ungeimpfte dann im schlimmsten Fall bis zu 20 Euro pro Test bezahlen.

Weil die Bundesländer frei entscheiden können, wann die 3G-Regel (getestet, geimpft, genesen) gelten soll, gibt es eine Art Flickenteppich. In Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gilt die Regel unabhängig von der Inzidenz. In Brandenburg ab 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und in der restlichen Republik ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen.

Droht ein Bußgeld, wenn ich keine Nachweise dabeihabe?

Grundsätzlich sind Betriebe verantwortlich, die Nachweis- und Testpflicht umsetzen.

Gastronomen, Friseure und die Betreiber von Fitnessstudios, Krankenhäusern oder Altersheimen müssen die Nachweise kontrollieren. Tun sie es nicht, droht ihnen ein Bußgeld. Die Höhe bestimmen die Länder. Baden-Württemberg verlangt etwa von Gastronomen bis zu 10.000 Euro für das „Unterlassen einer Pflicht zur Überprüfung eines Test-, Impf- oder Genesung-Nachweises bei Betreiben einer Einrichtung“. Der „Regelsatz“ liegt bei 650 Euro.

Aber auch Gäste können zur Kasse gebeten werden. Die Kommunen und Ordnungshüter können nicht nur Platzverweise und Verwarnungen aussprechen. Im schlimmsten Fall drohen Anzeigen. Wer gegen die Infektionsschutzgesetze und geltende Corona-Verordnungen verstößt, muss mit Bußgeldern zwischen 50 und 25.000 Euro rechnen.

Wo gilt die Nachweis- und Testpflicht ab sofort?

Obwohl Bund- und Länder die 3G-Regel ab Montag einführen wollen, hatten erste Bundesländer die Maßnahme bereits umgesetzt.

  • Baden-Württemberg: gilt schon für alle Bundesbürger, unabhängig von der Inzidenz.
  • Bayern: ab 23. August für alle, allerdings geplant ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.
  • Berlin: ab 23. August für alle, wohl unabhängig von der Inzidenz.
  • Brandenburg: ab 23. August für alle, aber erst ab einer Inzidenz von über 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.
  • Bremen: gilt schon für alle Bundesbürger, ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.
  • Hamburg: gilt schon für alle Bundesbürger, ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.
  • Hessen: ab 23. August für alle, ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Ab Inzidenz von 100 gilt Nachweis- und Testpflicht auch im Außenbereich.
  • Mecklenburg-Vorpommern: ab 23. August für alle, ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Betroffen sind Rostock und Schwerin.
  • Niedersachsen: ab 23. August für alle, wohl unabhängig von der Inzidenz.
  • Nordrhein Westfalen: gilt schon für alle Bundesbürger, ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.
  • Rheinland-Pfalz: ab 23. August für alle, unabhängig von der Inzidenz.
  • Saarland: gilt schon für alle Bundesbürger, unabhängig von der Inzidenz.
  • Sachsen: bis 23. August für alle, wohl ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.
  • Sachsen-Anhalt: ab 23. August für alle, ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.
  • Schleswig-Holstein: ab 23. August für alle, ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.
  • Thüringen: ab 23. August für alle, ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.

Welche Nachweise werden akzeptiert?

Geimpfte

Geimpfte brauchen entweder den gelben Impfpass, die Impfbescheinigung oder das Impfzertifikat (mit QR-Code). Der Einladungsbrief zur Impfung oder entsprechende Einladungs-Emails gelten nicht. Aus den Dokumenten muss nämlich hervorgehen, dass die Impfung stattgefunden hat und der Betroffene auch „vollständig geimpft“ ist.

Gültig ist außerdem das digitale Zertifikat, welches Bundesbürger per Corona-WarnApp oder CovPass-App auf ihr Smartphone laden können. Helfen können Apotheken und Hausärzte.