Corona: Hamburg führt 2G-Regelung ab Sonnabend ein

Corona: Hamburg führt 2G-Regelung ab Sonnabend ein

24. August 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 24.08.2021 15:30 Uhr

Der Hamburger Senat hat die Einführung einer 2G-Regelung beschlossen. Publikumseinrichtungen wie Restaurants oder Theater erhalten ab Sonnabend die Möglichkeit, Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene anzubieten.

Im Gegenzug entfallen dann dort Beschränkungen in Bezug auf Abstandsvorgaben, Testpflicht, Tanzverbot sowie Vorgaben zu Sitzplätzen und Tischanordnung, wie Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag auf der Landespressekonferenz erläuterte. Geimpfte und Genesene hätten keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen. „Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nur so lange erfolgen, wie sie zur Pandemiebekämpfung nötig sind“, sagte der Bürgermeister. Auch wenn die Corona-Zahlen wieder stark steigen sollten, werde es keinen generellen Lockdown mehr geben.

Ausnahmen nur für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren können laut Tschentscher zunächst unabhängig von ihrem Impfstatus an solchen 2G-Angeboten teilnehmen. Diese Ausnahme gelte aber nur sechs Wochen lang, weil dann auch alle Jüngeren die Chance zur Impfung gehabt hätten. Anschließend wird die Ausnahme nur für alle Kinder unter 12 Jahren fortgelten. Keine Ausnahmen gibt es dagegen für erwachsene Menschen, die sich wegen einer Vorerkrankung oder etwa einer Schwangerschaft nicht impfen lassen.

Betreiber müssen 2G-Option anmelden

Die neuen Corona-Regeln treten ab Sonnabend in Kraft, Veranstalter und Gastronomiebetreibende müssen sich online anmelden, wenn sie das 2G-Optionsmodell nutzen wollen. Und sie müssen dann kontrollieren, ob Gäste einen Impf- oder Genesenen-Nachweis plus Ausweis mit sich führen. Verstoßen sie gegen die Bestimmungen, drohen Bußgelder von 1.000 Euro bis zu 20.000 Euro.

Auch private Feiern unter 2G möglich

Private Veranstaltungen und Feiern wie zum Beispiel Hochzeiten können auch mit der 2G-Option stattfinden. Sie müssen nicht angemeldet werden. Dort fällt dann das Abstandsgebot weg. Es gibt keine Begrenzungen der Teilnehmerzahl, es sei denn, es soll getanzt werden. Dann gilt eine Höchstgrenze von 150 Personen und eine Maskenpflicht beim Tanzen. Draußen dürfen unter 2G-Regeln 750 Personen im privaten Rahmen feiern.

Restaurants und Kneipen: Keine Sperrstunde mehr mit 2G

In Gaststätten, in denen die 2G-Option gilt, können Tische wieder beliebig platziert werden, Masken müssen an festen Steh- und Sitzplätzen nicht mehr getragen werden und auch die Abstandspflicht entfällt. Es gibt keine Testpflicht mehr und die Sperrstunde ist für solche Betriebe aufgehoben.

Kulturelle Einrichtungen wie Theater, Kinos, Museen, Bibliotheken und Tierparks dürfen unter der 2G-Option wieder alle Plätze anbieten, in Inneneinrichtungen muss aber eine medizinische Maske getragen werden – ebenso beim Tanzen.

Mehr Menschen dürfen zu Veranstaltungen kommen

In Musikclubs, bei Livemusik-Veranstaltungen und bei Sport-Events dürfen bei geschlossenen Räumen 1.300 Menschen kommen, draußen bis zu 2.000. Wenn getanzt wird, liegen die Höchstgrenzen draußen bei 750 und drinnen bei 150 Menschen.