„Gäste fühlen sich angegriffen „Nachweis- und Testpflicht für alle: Wo jetzt kontrolliert wird – und wo nicht

„Gäste fühlen sich angegriffen „Nachweis- und Testpflicht für alle: Wo jetzt kontrolliert wird – und wo nicht

25. August 2021 Aus Von mvp-web

Seit Montag gilt die Nachweis- und Testpflicht in ganz Deutschland. Nicht überall wird kontrolliert. Wir sagen, wie die Betriebe nun die Nachweise prüfen, welche Ratschläge sie geben und wie hoch das Bußgeld ist.

Am Montag herrschte in einer italienischen Pizzeria im Münchner Stadtteil von Sendling noch Verwirrung. „Nur Gäste mit Impfung oder Genesung“, stand auf einem Zettel am Eingang, den der Besitzer am PC ausgedruckt hatte. Nachträglich fügte der Besitzer am selben Abend noch den Hinweis „oder Antigen-Schnelltest“ hinzu.

Das Restaurant zählt zu jenen Betrieben, die Nachweise prüfen. Impfausweise werden aufgeklappt, das Datum kontrolliert. Bei Genesungsnachweisen wird ebenfalls nach dem Testzeitraum geschaut. Kontrolliert wird am Platz. „Wer draußen sitzt, muss nichts vorzeigen. Drinnen eben schon.“

Ähnliches Vorgehen auch in einer bekannten Tapas-Bar in der Münchner Hipster-Hochburg des Glockenbachviertels.

Auch bei einem Friseurbetrieb in Schwabing wurde am Montag nach einem Nachweis- oder Test gefragt. „Ich weiß gar nicht, wie wir das koordinieren sollen, wenn am Freitag oder Samstag das Geschäft brummt“, erklärt der Friseurmeister.

Gäste fühlen sich angegriffen

„Ich habe nicht daran gedacht, aber es ist wichtig, wie man Gäste anspricht“, erklärt Dimitris, der in einem griechischen Restaurant im Münchner Zentrum arbeitet. Er spült eigentlich die Teller in der Küche. Seit Montag sitzt er am Empfang. Mit Mundschutz, Desinfektionsmittel und Lupe prüft er die Nachweise.

Nicht immer haben Gäste Verständnis, erklärt der 24-Jährige. „Ich habe nett gefragt, ob Gäste eine Impfung haben. Das gab dann Diskussionen und Beschimpfungen. Mir wurde vorgeworfen, ich würde die Privatsphäre stören.“ Er frage nun lediglich, ob Gäste Nachweise oder einen Test haben. „Das klingt für Gäste beruhigender.“

Nicht überall wird geprüft!

Nicht überall werden Nachweise geprüft. Die Regel gilt eigentlich auch nur ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Doch viele Bundesländer führen die Regel unabhängig von diesem Wert ein.

Wo die Regelung greift:

  • Baden-Württemberg: 53
  • Bayern: 50
  • Berlin: 67
  • Brandenburg: 23
  • Bremen: 60
  • Hamburg: 68
  • Hessen: 61
  • Niedersachsen: 44
  • Nordrhein-Westfalen: 114
  • Rheinland-Pfalz: 54
  • Saarland: 71
  • Schleswig-Holstein: 49

Wo die Regelung nicht greift:

  • Mecklenburg-Vorpommern: 26
  • Sachsen: 16
  • Sachsen-Anhalt: 15
  • Thüringen: 15

Bei einem Kölner Friseurbetrieb im Stadtteil Ehrenfeld konnten sich Verbraucher am Dienstag ohne Test und Nachweis die Haare schneiden. „Brauchen Sie mir nicht zeigen. Ich bin schon geimpft“, sagte der Mitarbeiter lapidar und begleitete den Kunden zum Haarewaschen. Dabei gilt die Nachweis- und Testpflicht eigentlich für Verbraucher. Darauf angesprochen sagte der Mitarbeiter: „Ich muss Geld verdienen und habe keine Zeit für diesen Kindergarten.“

In einem spanischen Restaurant in Tempelhof wurde auf das Kontrollieren am Montagabend ebenfalls verzichtet. Obwohl knapp 15 Personen im Innenraum saßen, erklärte der Kellner frech: „Ist doch nichts los.“ Auch in München verzichtete ein Wirthausbetrieb auf die Kontrolle.

Im schlimmsten Fall Betriebsschließung und 25.000 Euro Bußgeld

Grundsätzlich sind Betriebe verantwortlich, die Nachweis- und Testpflicht umsetzen.

Gastronomen, Friseure und die Betreiber von Fitnessstudios, Krankenhäusern oder Altersheimen müssen die Nachweise kontrollieren. Tun sie es nicht, droht ihnen ein Bußgeld. Die Höhe bestimmen die Länder. Baden-Württemberg verlangt etwa von Gastronomen bis zu 10.000 Euro für das „Unterlassen einer Pflicht zur Überprüfung eines Test-, Impf- oder Genesung-Nachweises bei Betreiben einer Einrichtung“. Der „Regelsatz“ liegt bei 650 Euro.

Auf Anfrage erklärten Gemeinden, dass bei häufigen Verstößen auch die Betriebslizenz entzogen werden könne.

Auch Gäste können zur Kasse gebeten werden. Die Kommunen und Ordnungshüter können bei stichprobenartigen Kontrollen nicht nur Platzverweise und Verwarnungen aussprechen, sondern den Verstoß auch zur Anzeige bringen. Wer gegen die Infektionsschutzgesetze und geltende Corona-Verordnungen verstößt, muss mit Bußgeldern zwischen 50 und 25.000 Euro rechnen.

Was gilt seit 23. August?

Die Nachweis- und Testpflicht gilt, wenn Bundesbürger Angehörige, Freunde und Bekannte im Krankenhaus oder Altersheim besuchen wollen, im Fitnessstudio trainieren wollen, beim Friseur, bei der Haarentfernung, im Massage-Zentrum, im Museum, im Freizeitpark, im Zoo und im Innenbereich von Bars, Kneipen, Restaurants und Cafés. Zusätzlich wird die 3G-Regel auch bei Veranstaltungen umgesetzt.

  • Fallbeispiel: Beim Bäcker können Sie sich ohne Nachweis Brötchen zum Frühstücken holen. Wollen Sie vor Ort Kaffee trinken und ein Stück Kuchen essen, müssen Sie Nachweise vorlegen.

Wo brauche ich keine Nachweise?

Bei privaten Treffen, Familienfesten, am Arbeitsplatz und beim Einkaufen sind keine Nachweise nötig. Bei steigenden Inzidenzen sollen dann aber Einschränkungen gelten. Im Supermarkt soll dann wieder eine Einlassbeschränkung gelten und Familientreffen sollen nur noch im kleinen Kreis möglich sein.

Welche Nachweise werden akzeptiert?

Geimpfte

Geimpfte brauchen entweder den gelben Impfpass, die Impfbescheinigung oder das Impfzertifikat (mit QR-Code). Der Einladungsbrief zur Impfung oder entsprechende Einladungs-Emails gelten nicht. Aus den Dokumenten muss nämlich hervorgehen, dass die Impfung stattgefunden hat und der Betroffene auch „vollständig geimpft“ ist.

Gültig ist außerdem das digitale Zertifikat, welches Bundesbürger per Corona-WarnApp oder CovPass-App auf ihr Smartphone laden können. Helfen können Apotheken und Hausärzte.

Genesene

Genesen sollten ihr positives Testergebnis vorlegen. Das Dokument ist zwischen 11 und 180 Tage ab dem Zeitpunkt der Testung gültig. Dokumente, aus denen etwa ein positives Ergebnis im Januar 2021 hervorging, sind ungültig. Betroffene brauchen dann entweder eine Impfung oder ein negatives Ergebnis.

Gültig ist außerdem das digitale Zertifikat, welches genesene Bundesbürger per Corona-WarnApp oder CovPass-App auf ihr Smartphone laden können. Helfen können Apotheken und Hausärzte.

Ungeimpfte und Nicht-Genesene

Ungeimpfte und Nicht-Genesene brauchen unbedingt ein negatives Test-Ergebnis. Der Antigen-Schnelltest ist ab Ausstellung 24 Stunden gültig. Es zählt das Testdatum.  Das Ergebnis kann in Papierform, per E-Mail oder digital (über die Corona-WarnApp oder CovPass-App) vorgelegt werden.

Schülerausweis

Weil Schüler mindestens zweimal wöchentlich getestet werden, werden sie von der 3G-Regel in einigen Bundesländern befreit. Wichtig ist aber, dass die Schulen bereits begonnen haben. Befinden sich Schüler noch in den Ferien, müssen Sie ab einem Alter von 12 Jahren zum Antigen-Schnelltest.