Hessen führt optionale 2G-Regel ein – Ausnahmen gelten für Kinder
16. September 2021Hessen führt ein Corona-2G-Optionsmodell ein. Die ab diesem Donnerstag geltende neue Corona-Verordnung der Landesregierung gibt Veranstaltern und privaten Betreibern damit die Möglichkeit, nur geimpfte und genesene Menschen in ihre Läden zu lassen.
Für Besucher gelten dann in den teilnehmenden Restaurants, Cafés, Kinos und Friseursalons keine Maskenpflicht und keine Abstandsregeln.
Bei dem freiwilligen Corona-2G-Optionsmodell fällt auch die sonst geltende Beschränkung für die Zahl Gäste in Innenräumen für Geimpfte und Genesene weg. Kinder und Jugendliche bis zwölf Jahre können an 2G-Angeboten und -veranstaltungen auch ohne Impfung teilnehmen.