Corona-Pandemie: Mehrere Bundesländer lockern
1. Oktober 2021Stand: 01.10.2021 18:34 Uhr
Im Stadion, im Club, in der Schule – in mehreren Bundesländern gelten ab heute neue Corona-Regeln. Mancherorts fällt die Maskenpflicht komplett weg, während anderswo auf 3G gesetzt wird. Die Lockerungen ernten auch Kritik.
In mehreren Bundesländern enden heute Corona-Beschränkungen. So gilt in Nordrhein-Westfalen ab sofort keine Maskenpflicht im Freien mehr. In Fußballstadien, bei Konzerten und anderen Großveranstaltungen ist wieder mehr Publikum zugelassen. Bei Stehplätzen darf allerdings nur jeder zweite belegt werden und nur dann, wenn auf Gängen eine medizinische Schutzmaske getragen wird.
In den Universitäten Nordrhein-Westfalens sollen ab heute außerdem wieder mehr Präsenzvorlesungen stattfinden. Bedingung dafür ist die 3G-Regel. Einige Veranstaltungen wie zum Beispiel große Vorlesungen sollen nach Angaben der Unis zum großen Teil aber auch weiterhin online stattfinden.
Clubs öffnen in Bayern
In Bayern darf ab diesem Wochenende nach knapp eineinhalbjähriger Zwangspause wieder in Clubs und Diskotheken gefeiert werden – und zwar ohne Abstand und Maske. Für Besucher sowie Beschäftigte mit Kundenkontakt gilt dann eine verschärfte 3G-Regel: Einlass bekommen nur Geimpfte und Genesene, oder man muss einen negativen PCR-Test vorweisen. Ein Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest reichen nicht aus. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen in Bayern außerdem mindestens zweimal wöchentlich einen PCR-Test machen.
Auch im Saarland ist von heute an das Tanzen in Clubs wieder möglich. Nach einer neuen Corona-Verordnung fallen praktisch alle Einschränkungen für Geimpfte, Genesene und Getestete weg. Sie müssen auch in geschlossenen Räumen keine Maske mehr tragen, wenn die 3G-Regel angewandt wird. Der Mindestabstand ist nur noch eine Empfehlung. An Universitäten sind Präsenzveranstaltungen ohne Masken und ohne Abstand – unter Nachweis eines 3G-Status – wieder möglich.
Maskenpflicht an Schulen entfällt in mehreren Ländern
An Schulen entfällt die Maskenpflicht im Saarland komplett. Für Bayerns Schulen ist ab nächster Woche geplant, die Maskenpflicht im Unterricht aufzuheben. In Baden-Württemberg muss ab dem 18. Oktober am Unterrichtsplatz ebenfalls kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. In Berliner Schulen wird ab Montag die Maskenpflicht bis zur einschließlich sechsten Klasse aufgehoben. In Brandenburg ist das bereits der Fall. Nordrhein-Westfalen will in der nächsten Woche entscheiden, wie es mit dem Thema nach den Herbstferien weitergeht. Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht hatte diese Lockerungen begrüßt.
Kritik an den Lockerungen insbesondere an Schulen kommt vor allem von Seiten der Lehrer. „Der Verzicht auf Testungen und die zu frühe Abschaffung der Maskenpflicht sowie die zu starke Reduzierung von Quarantänemaßnahmen erhöht die Gefahr, dass die Schule zur Black Box wird, was eine Kontrolle von Infektionen nicht mehr zulässt“, sagte der Präsident des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die GEW-Vorsitzende Maike Finnern betonte im RND, eine Maskenpflicht bleibe als „Teil des Maßnahmenbündels abhängig vom Infektionsgeschehen sinnvoll“.
Kritik an Lockerungen
Unterdessen warnte auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach vor einer Corona-Welle im Herbst und Winter. „Immer noch sind 30 Prozent der Unter-60-Jährigen nicht geimpft. Wir unterschätzen diese enorme Zahl. Sie ist zu hoch, um einen Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern“, sagte Lauterbach dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Das Virus wird sich weiter ausbreiten in der kalten Jahreszeit, in der sich das Leben wieder in geschlossene Räume verlagert.“
Angesichts des beginnenden Herbstes forderten Amtsärzte eine Ausweitung der 3G-Regel auf alle Berufe mit Kundenkontakt. Notwendig sei, die 3G-Regel – geimpft, getestet oder genesen – flächendeckend für alle Bereiche mit Kundenkontakt einzuführen, sagte die Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Ute Teichert, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
3G-Nachweis für Berufe mit Kundenkontakt gefordert
Verbunden werden müsse dies mit einer Auskunftspflicht für die Beschäftigten oder einem Informationsrecht für Arbeitgeber. Es nutze wenig, wenn beispielsweise Restaurantgäste eine Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test nachweisen müssten, „aber der Arbeitgeber sein Gaststättenpersonal nicht danach fragen darf“, sagte Teichert. Dies könne dazu führen, „dass infizierte Servicekräfte von Gast zu Gast gehen und den Erreger weitertragen. Hier stimmt das System nicht“. Die Verbandschefin verwies auf Regelungen etwa im Lebensmittelrecht. Auch dort sehe der Infektionsschutz vor, dass Beschäftigte etwa mit Durchfallerkrankungen oder Hepatitis „beispielsweise nicht an der Wursttheke arbeiten dürfen und eine Infektion dem Arbeitgeber gemeldet werden muss“. Bei Corona gebe es solche Regeln nicht. Das sei höchst widersprüchlich, daher müsse „nachgebessert werden“, forderte die Verbandschefin.