Corona-Tests für die meisten ab heute nicht mehr kostenlos

Corona-Tests für die meisten ab heute nicht mehr kostenlos

11. Oktober 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 11.10.2021 05:44 Uhr

Corona-Schnelltests, die Nicht-Geimpfte inzwischen häufig für den Zugang zum Beispiel zu Restaurants oder Veranstaltungen brauchen, sind ab Montag nicht mehr für alle gratis. Welche Folgen hat das und welche Ausnahmen gelten? Ein Überblick – auch über die Regelungen in den norddeutschen Bundesländern.

Die meisten Bürgerinnen und Bürger konnten in den vergangenen Monaten Corona-Schnelltests machen, die vom Staat bezahlt wurden. Ab Montag müssen die Tests in der Regel selbst bezahlt werden.

Kostenlos sind sie dann nur noch für diejenigen, die sich nicht impfen lassen können oder für die es noch keine allgemeine Impfempfehlung gibt. So haben es Bund und Länder Anfang August beschlossen. Das Argument der Politik: Eine dauerhafte Kostenübernahme durch den Steuerzahler sei nicht mehr angezeigt, da allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden konnte und es auch weiterhin jederzeit möglich ist, sich kostenlos gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Für wen gibt es weiter kostenlose Tests?

Vorgesehen sind einige Übergangsregeln. So können Kinder zwischen 12 und 17 Jahren sowie Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen Test pro Woche gratis machen. Für sie gibt es erst seit relativ kurzer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko). Sie sollen mehr Zeit bekommen, sich zu informieren und impfen zu lassen.

Gratis-Tests bekommen generell weiter Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das gilt auch für Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel. Außerdem für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test zwölf geworden sind. Denn für sie gibt es noch keinen zugelassenen Impfstoff. Kostenlos bleiben Tests auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion oder als enge Kontaktperson eines Infizierten einen Test brauchen.

Auch Studierende aus dem Ausland, die mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.

Welche Nachweise müssen für Gratis-Tests vorgelegt werden?

Um auch weiterhin kostenlose Tests zu bekommen, muss man bei der Teststelle einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen – bei Kindern ist so auch das Alter zu belegen. Extra Nachweise wie ein ärztliches Attest sind nötig, wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann – eine Diagnose muss aber nicht angegeben werden. Vermerkt sein müssen auf dem Attest der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum sowie Angaben zum Aussteller. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann der Mutterpass genutzt werden.

Was werden Corona-Tests künftig kosten?

Das Bundesgesundheitsministerium gibt keinen Preis vor und plant derzeit keine Regulierung. Wie teuer die Tests für den oder die einzelne werden, muss sich unter den neuen Marktbedingungen erst noch zeigen. Zuletzt gingen Angebot und Nachfrage wegen immer mehr Impfungen zurück. Bisher variierten die Preise für Antigen-Schnelltests laut Verbraucherzentrale zwischen 18 und 40 Euro. Künftig könnten sich die Preise bei rund 20 Euro einpendeln. Günstiger könnte es beispielsweise bei Einrichtungen des Roten Kreuzes werden, deutlich teurer etwa bei Anbietern am Flughafen.

Das jeweilige Testzentrum sollte durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zertifiziert und die Tests durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein. Die Bundesregierung wies zudem darauf hin, dass Beschäftigte sich in Unternehmen und Firmen kostenlos testen lassen können.

Muss der PCR-Test nach einem positiven Schnelltest auch selbst gezahlt werden?

Weiterhin gilt, dass nach einem positiven Antigen-Schnelltest-Befund ein PCR-Test zwingend erforderlich ist. Die Kosten dafür werden aber wie bisher vom Bund übernommen. In den Testzentren soll laut Bundesgesundheitsministerium unmittelbar die Möglichkeit bestehen, auch die Probe für einen PCR-Test abnehmen zu lassen.

Wer sich zu Hause selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Bis zu dessen Ergebnis sollte man zu Hause bleiben und Kontakte vermeiden.

Wie sind die Regelungen in Niedersachsen?

Das Land hat angekündigt, keine Vorgaben zu den Kosten der Corona-Tests zu machen. Konkrete Preisvorstellungen hat bereits der Zoo in Hannover: 14,90 Euro soll dort im Eingangsbereich ein Schnelltest ab Montag kosten. Wer ein gültiges Ticket für den Zoo hat, bekommt Rabatt und muss nur 4,90 Euro zahlen. Das Land werde auch nicht vorgeben, wie viele Corona-Teststationen es künftig in einer Stadt oder in einer Kommune geben muss, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD).

Wie sind die Regelungen in Schleswig-Holstein?

In den Corona-Teststationen in Schleswig-Holstein wird ein Antigen-Test mit schriftlichem Ergebnis nach Informationen von NDR 1 Welle Nord voraussichtlich etwa zwischen 10 und 15 Euro kosten, in manchen aber auch bis zu 25 Euro. Viele Betreiber wollen abwarten, wie die Nachfrage ist. Allerdings könnten die Öffnungszeiten zum Teil deutlich verkürzt werden.

Einen Überblick über alle Test-Möglichkeiten bietet die Webseite der Landesregierung. Dort werden auch weiterhin alle aktuellen Testzentren mit Adresse und Kontaktdaten angezeigt.

Wie sind die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern?

Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird der Bund-Länder-Beschluss zum Ende der kostenlosen Bürgertests zum 11. Oktober wie beschrieben umgesetzt. Zu den Preisen für die Tests macht das Land keine Vorgaben, darüber sollen die jeweiligen Anbieter entscheiden. Im Internet gibt es eine Übersichtskarte, auf der die verschiedenen Testmöglichkeiten aufgeführt sind.

Wie sind die Regelungen in Hamburg?

In Hamburg werden ab Montag nur noch Schnelltests und PCR-Tests anerkannt, die von medizinischen Anbietern durchgeführt werden – also von einer Ärztin oder einem Arzt, in einer Apotheke oder in einem medizinischen Labor. Insgesamt soll es in der Hansestadt laut Sozialbehörde rund 100 Teststationen geben. Auf einer Karte im Online-Angebot der Hansestadt hat der Senat die Testzentren und Apotheken aufgeführt, die Corona-Tests durchführen.

Weiterhin gilt die Regel: Ein negatives Schnelltestergebnis darf als Nachweis höchstens 24 Stunden alt sein, ein PCR-Testergebnis gilt 48 Stunden. Der Nachweis über die Genesung darf maximal sechs Monate alt sein. Nichtmedizinische Testzentren dürfen laut Gesundheitsbehörde keine Bescheinigungen mehr ausstellen, die im Rahmen der Eindämmungsverordnung akzeptiert werden.