Coronakrise: Welcher Sport ist in MV wieder erlaubt?
18. April 2020In Mecklenburg-Vorpommern bleibt der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportboothäfen verboten. Ausgenommen sind ab Montag aber Außenbereiche von Sportplätzen und Sportaußenanlagen für den Individualsport und den Sport zu zweit. So heißt es in der neuen Verordnung der Landesregierung zum Umgang in Zeiten der Corona-Pandemie. Das heißt, solange die Abstandsregeln gewahrt bleiben, ist Sport auf öffentlichen Sportplätzen allein, zu zweit oder innerhalb der Kernfamilie wieder erlaubt.
Tennis, Golf und Segeln zu zweit ist möglich
Tennis- und Golfplätze dürfen bei Beachtung der Abstandsregeln ebenfalls für den Freiluftsport wieder öffnen. Auch Segeltörns allein, zu zweit oder mit im Haushalt lebenden Personen sind erlaubt. Segler dürfen laut Wasserschutzpolizei mit ihren Booten im Vereins-Yachthafen an- und ablegen. Marinas, Yachtclubs, Bootsschuppen- und Bootshausanlagen bleiben zwar für den Publikumsverkehr geschlossen. Zutritt haben aber die verantwortlichen Betreiber und Eigentümer und Bootseigner mit maximal einer weiteren Person beziehungsweise den Angehörigen des gemeinsamen Hausstandes. Auch hier muss der Sicherheitsabstand natürlich gewahrt bleiben.
Fitnesscenter und Sporthallen bleiben geschlossen
Erlaubt sind auch Standup-Paddeln, Kajak- und Kanufahren, Kite- und Windsurfen sowie Angeln. Voraussetzung sind aber eigene Sportgeräte. Die Wasserschutzpolizei appelliert an alle Wassersportfreunde und Angler, bei der Planung ihrer Wassersportaktivitäten die Regeln des Kontaktverbotes einzuhalten. Fitnesscenter und Sporthallen bleiben weiterhin geschlossen.