So viel müssen Sie jetzt in Ihrem Bundesland zahlen, wenn Sie keine Maske tragen
24. April 2020Alle Bundesländer haben mittlerweile eine Maskenpflicht eingeführt. Diese gilt für den ÖPNV und teilweise auch in Geschäften. Ein Verstoß gilt generell als Ordnungswidrigkeit und kann demzufolge mit einem Bußgeld belegt werden. Doch nicht alle Länder wollen davon Gebrauch machen – einige appellieren lieber an die Vernunft der Bürger.
In Deutschland wird bundesweit sukzessive eine Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft treten. Ziel ist es, die Ansteckungszahlen mit dem Coronavirus weiter zu reduzieren.
- Baden-Württemberg (gilt ab 27. April)
- Bayern (gilt ab 27. April)
- Berlin (gilt ab 27. April)
- Brandenburg (gilt ab 27. April)
- Bremen (gilt ab 27. April)
- Hamburg (gilt ab 27. April)
- Hessen (gilt ab 27. April)
- Mecklenburg-Vorpommern (gilt ab 27. April)
- Niedersachsen (gilt ab 27. April)
- Nordrhein-Westfalen (gilt ab 27. April)
- Rheinland-Pfalz (27. April)
- Saarland (gilt ab 27. April)
- Sachsen (seit 20. April)
- Sachsen-Anhalt (gilt seit 23. April)
- Schleswig-Holstein (gilt ab 29. April)
- Thüringen (gilt seit 24. April)
Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, muss in einigen Bundesländern sogar Strafe zahlen. Noch steht nicht überall fest, mit welchen Kosten Bürger bei Missachtung der neuen Regelung rechnen müssen. So sind die umfangreichen Bußgeldkataloge der einzelnen Länder, mit denen Verstöße gegen die jeweils geltenden Corona-Regeln geahndet werden, bislang noch nicht überall um den Punkt „Missachtung der Maskenpflicht“ erweitert worden.
Was bislang über die Bußgelder bekannt ist:
Baden-Württemberg: Bußgeld noch unklar
In Baden-Württemberg muss ab dem 27. April beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Die Maskenpflicht soll ganz normal durch die Polizei und die Bediensteten des ÖPNV kontrolliert werden. Wer keine Maske trage, werde zunächst darauf hingewiesen, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Ob es dann auch zu Sanktionen komme, also ein Bußgeld bei Verstößen fällig wird, würde die Landesregierung noch beraten. Eine Entscheidung soll es noch in dieser Woche geben.
Bayern: Privatleute zahlen 150 Euro, Ladenbesitzer bis zu 5000 Euro
Verstöße gegen die Mundschutzpflicht zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus können in Bayern bis zu 5000 Euro kosten. Das geht aus dem aktualisierten Bußgeldkatalog hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt. Demnach werden bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften 150 Euro fällig. Besonders teuer wird es für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt: Hierfür sieht der Bußgeldkatalog eine Zahlung von 5000 Euro vor.
In Bayern startet die Maskenpflicht ab Montag (27. April) im Öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften – ab einem Alter von sechs Jahren. Es reicht das Tragen eines Schals oder eines eng anliegenden Tuchs.
Berlin: Zunächst droht kein Bußgeld
Berlin trägt Maske – zumindest ab Montag in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung gelten nicht nur einfache OP-Masken oder selbstgenähte Modelle, sondern auch ein Tuch oder ein Schal. Bei Missachtung der Maskenpflicht droht zunächst kein Bußgeld, wie der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Dienstag sagte. Die Berliner hätten sich bisher diszipliniert an die in der Corona-Krise geltenden Regeln gehalten. Im ÖPNV gebe es außerdem eine starke soziale Kontrolle durch andere.
Brandenburg: Bußgeld soll es nicht geben
Nach Potsdam kommt sie nun auch für das ganze Bundesland – die Maskenpflicht in Bus, Bahn und Tram und Geschäften. Hintergrund sei eine entsprechende Regelung in Berlin, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Wer die Masken aber nicht trägt, muss zunächst nicht mit einem Bußgeld rechnen.
Bremen: Bußgeld-Entscheidung steht noch aus
Am Mittwoch kündigte auch Bremen als letztes Bundesland eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an: Sie soll am Freitag beschlossen werden und ab Montag für den Nahverkehr und das Einkaufen gelten, teilte ein Sprecher der Landesregierung mit. Eine Entscheidung zu Bußgeldern gibt es noch nicht.
Hamburg: Bußgeld-Entscheidung steht noch aus
Am Dienstag hat der Hamburger Senat beschlossen, dass in der Hansestadt ab Montag das Tragen einer Maske nun im öffentlichen Nahverkehr Pflicht ist – und zwar beim Einkaufen, auf Wochenmärkten, sowie in Alten- und Pflegeheimen. Details zur Maskenpflicht sollen in den kommenden Tagen beschlossen und in die bestehende Corona-Verordnung einbezogen werden. Dazu gehört zum Beispiel die Entscheidung, wie hoch das Bußgeld sein wird, wenn sich Hamburger nicht an die neuen Vorgaben halten.
Hessen: Bis zu 50 Euro drohen beim Verstoß gegen Maskenpflicht
Die hessische Landesregierung hat eine Maskenpflicht ab dem kommenden Montag beschlossen. Bürgerinnen und Bürger müssen dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Die Pflicht gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren oder Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Ein wiederholter Verstoß kann mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.
Mecklenburg-Vorpommern: Bis zu 25 Euro Bußgeld
Mecklenburg-Vorpommern beschloss am Mittwoch, die zunächst nur für den Nahverkehr beschlossene Maskenpflicht ab Montag auch auf Geschäfte auszuweiten. Wer sich nicht daran hält, kann mit 25 Euro Bußgeld belegt werden.
Niedersachsen: Bußgeld-Entscheidung steht noch aus
Auch in Niedersachsen soll nun eine landesweite Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus eingeführt werden. Vom kommenden Montag an soll das Tragen einer Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel Pflicht werden. Ob und in welcher Höhe es ein Bußgeld bei Verstößen geben wird, ist noch nicht klar.
Nordrhein-Westfalen: Zunächst keine Bußgelder geplant
Auch Nordrhein-Westfalen führt eine landesweite Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus ein. Vom kommenden Montag an (27. April) sei das Tragen einer Maske beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen verpflichtend, teilte die Landesregierung mit. Bußgelder für Verstöße sind vorerst nicht vorgesehen. Auch Schals oder Tücher würden akzeptiert im Wege einer pragmatischen Lösung. Laut Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann müssen Kinder ab Schuleintritt Mund und Nase mit einer Maske bedecken, also ab einem Alter von sechs Jahren.
Rheinland-Pfalz: Bußgeld-Entscheidung steht noch aus
Ab dem kommenden Montag (27. April) müssen auch die Menschen in Rheinland-Pfalz in Geschäften und im öffentlichem Nahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das könne eine selbstgenähte Maske, ein hochgezogener Schal oder ein Tuch sein, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).
Wer keinen Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV oder in einem Laden trage, solle zunächst verwarnt werden, dann könne ein Bußgeld verhängt werden. „Klar ist, das Ganze ist bußgeldbewehrt“, betonte Dreyer. Wie hoch das Bußgeld ausfallen wird, ist noch unklar. Innenminister Roger Lewentz (SPD) hoffe, dass die Höhe im geplanten Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 30. April bundeseinheitlich festgelegt werde.
Saarland: Bußgeld-Entscheidung steht noch aus
Das Saarland macht das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes wegen der Corona-Pandemie ebenfalls zur Pflicht. Vom kommenden Montag (27.4.) müssen sogenannte Alltagsmasken oder auch andere Abdeckungen wie Schals im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen in Geschäften getragen werden. Ob und in welcher Höhe es ein Bußgeld bei Verstößen geben wird, ist noch nicht klar.
Sachsen: Kein Bußgeld geplant
Sachsen war als erstes Bundesland vorgeprescht: Wer Bus und Bahn fährt oder Geschäfte betritt, muss bereits seit dem 20. April eine Schutzmaske tragen. Ein Bußgeld bei Nichtbeachtung ist aber vorerst nicht geplant. Man setzt auf die Vernunft der Bürger – und möchte es (vorerst) bei Hinweisen auf die bestehende Maskenpflicht belassen.
Sachsen-Anhalt: Vorerst kein Bußgeld bei Verstoß gegen Maskenpflicht
Sachsen-Anhalt führte bereits am Donnerstag (23.4.) beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr das Tragen eines Mundschutzes verpflichtend ein. Ein Schal oder ein Tuch sei aber ausreichend, hieß es. Verstöße gegen die Verordnung sollen zunächst nicht mit einem Bußgeld geahndet werden.
Schleswig-Holstein: Keine Maske, kein Eintritt
Ohne Mund- und Nasenschutz dürfen die Schleswig-Holsteiner vom nächsten Mittwoch an nicht mehr einkaufen oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Dies beschloss das Kabinett am Mittwoch in Kiel im Kampf gegen das neuartige Coronavirus. Für die genannten Zwecke reichen sogenannte Alltagsmasken aus Stoff oder auch ein Schal aus. Ein Bußgeld ist bislang nicht vorgesehen, aber Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckung dürfen die Räumlichkeiten oder die Angebote nicht betreten beziehungsweise nutzen.
Thüringen: Kein Bußgeld
Die Thüringer müssen von Freitag an einen Mundschutz in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen tragen. Neben Masken, auch selbstgenähten, könnten auch Tücher oder Schals über Mund und Nase gezogen werden. Es sollten keine medizinischen Masken erworben werden oder bei möglicherweise unseriösen Anbietern im Internet bestellt werden, riet Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke). Nach ihren Angaben wird vorerst kein Bußgeld fällig, wenn Menschen im öffentlichen Nahverkehr oder im Handel ohne Maske angetroffen werden.
Abstandsregeln müssen weiter eingehalten werden!
Der Schutz vor Mund und Nase ist vor allem ein Fremd- und kein Selbstschutz. Das bedeutet, es werden mit dieser Maßnahme vor allem andere vor einer Ansteckung geschützt und nicht primär der Maskenträger selbst vor dem Coronavirus. Auch wer eine Maske trägt, muss deshalb die bestehenden Kontaktverbote und Abstandsregeln unbedingt einhalten.
Quelle: Focus Online 24.04.2020