Kabinett beschließt: 2G-Pflicht in MV ab Corona-Stufe „orange“
12. November 2021In Mecklenburg-Vorpommern könnte künftig in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens eine 2G-Pflicht gelten. Das beschloss die Landesregierung am Freitag auf einer Sonderkabinettssitzung. Auch die Corona-Ampel wurde angepasst.
In Regionen Mecklenburg-Vorpommerns, die künftig auf der Corona-Ampel „orange“ eingestuft werden, gilt künftig eine 2G-Pflicht. Dann gibt es in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens nur noch Zutritt für Geimpfte und Genesene, Die Landesregierung reagiert damit auf die sich zuspitzende Corona-Lage. „Es sind vor allem die Ungeimpften, die von der Pandemie betroffen sind“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Die Sieben-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen bei den Ungeimpften liegt laut Schwesig bei über 370, bei Geimpften dagegen bei unter 50. „Bitte lassen Sie sich impfen“, appellierte Schwesig. „Nehmen sie auch die Auffrischungsimpfung wahr“.
Neue Grenzwerte für Corona-Ampel stehen noch nicht fest
Derzeit werden alle acht kreisfreien Städte und Landkreise im Nordosten noch „gelb“ eingestuft. Dies werde sich laut Schwesig mit Blick auf die steigenden Coronazahlen aber bald ändern. Sobald eine Region die Stufe „orange“ erreicht, gelte in Innenbereichen eine 2G-Pflicht. Das betreffe etwa Veranstaltungen, Feiern, Kinos, Museen, Innenbereiche von Zoos, Sportstudios, die Innengastronomie, Konzerte, den Amateursport und die Zuschauer im Profisport sowie Diskos, Clubs und Bars. Die Grenzwerte der Corona-Ampel werden heruntergesetzt. Damit werden „gelb“, „orange“ und „rot“ früher erreicht. Wie genau die neuen Grenzwerte sind, will die Landesregierung im Lauf des Tages noch bekannt geben.
Neue Regeln gelten ab Sonnabend
Ausgenommen sind Kinder bis 7 Jahren sowie Kinder von 7 bis 11 Jahren bei Vorlage eines tagesaktuellen Tests. Bis zum 31. Dezember gilt eine Übergansgfrist für 12- bis 18-Jährige. Beschäftigte in 2G-Bereichen müssen sich täglich testen lassen, wenn sie nicht geimpft sind. Bei Stufe „orange“ dürfen bei Innen-Veranstaltungen maximal 1.250 Besucher teilnehmen. Die neue Regelung gilt ab Sonnabend (13. November). Das heißt: Sobald von Sonnabend an eine Region des Landes drei Tage lang „orange“ eingestuft wird, treten die verschärften Regeln dort am übernächsten Tag inkraft.