Rostocker Weihnachtsmarkt: Für Verzehr und Vergnügen gilt 3G
20. November 2021In Rostock gilt seit Freitag eine neue Allgemeinverfügung. Demnach muss in Bereichen des Weihnachtsmarkts eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Für Verzehr und Fahrgeschäfte gilt 3G.
Besucher des Rostocker Weihnachtsmarkts müssen sich auf die 3G-Regelung einstellen, wenn sie etwas essen und trinken oder eines der Fahrgeschäfte nutzen wollen. Das gibt eine neue Allgemeinverfügung vor, die am Freitag in der Hansestadt erlassen wurde. Besucher des Weihnachtsmarktes können demnach ein Armband an fünf zentralen Stationen erhalten, wenn sie ihren Impf- oder Genesenennachweis oder einen aktuellen negativen Test vorweisen. Bei Indoor-Geschäften gilt eine 2G-Regelung.
Maskenpflicht gilt
Außerdem muss in Bereichen des Weihnachtsmarkts eine Mund-Nasen-Bedeckung – also eine „medizinische Gesichtsmaske“ beziehungsweise Atemschutzmaske – getragen werden. Das gilt auch für das Weihnachtsdorf am Brink und für den historischen Weihnachtsmarkt. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und Menschen, die wegen einer Beeinträchtigung oder Behinderung keine Maske tragen und dies nachweisen können, seien davon befreit, heißt es vom Veranstalter.
Der Rostocker Weihnachtsmarkt öffnet am Montag.