Neue Corona-Regeln: Bildungsministerium will Sportunterricht aussetzen
22. November 2021Um die Ausbreitung des Corona-Virus besser eindämmen zu können, erwägt Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung unter anderem, den Sportunterricht bis Weihnachten auszusetzen. Das sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) gegenüber NDR 1 Radio MV.
An Mecklenburg-Vorpommern Schulen fällt möglicherweise der Sportunterricht bis zu den Weihnachtsferien aus. Darüber werde die Landesregierung beraten, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg am Montag am Service-Telefon live im NDR 1 Radio MV Gespräch Mit der Aussetzung des Sportunterrichts würde man auch einer Empfehlung von Prof. Lars Kaderali, Bioinfomatiker an der Universität Greifswald und Berater der Landesregierung, folgen. Sporthallen könnten dann als große Klassenräume dienen, die jede Menge Abstand ermöglichen. Der Forderung nach vorgezogenen Weihnachtsferien erteilte Oldenburg zunächst eine Absage. Auch die Schul-Corona-Verordnung, die am 2. Dezember ausläuft, soll in dieser Woche noch einmal auf den Prüfstand. Geplant sei unter anderem in der neuen Verordnung die Pflicht zur medizinische Maske zu verankern. Laut Oldenburg genügte bislang der einfache Mund-Nasenschutz.
Oldenburg: Ausnahmen bei 3G-Regel in Bus und Bahn
Für Kinder bis sechs Jahre sowie Schülerinnen und Schüler wird die Testpflicht für den Schulbus und die Bahn für den Schulweg ausgesetzt. Oldenburg begründete dies unter anderem mit der Schulpflicht und den Tests, die Schülerinnen und Schüler bislang zweimal pro Woche durchführen. Diese Regelung gelte auch für Berufsschülerinnen und -schüler, die das 18. Lebensjahr bereits überschritten haben, aber in den berufsbildenden Schulen regelmäßig getestet werden.
Bildungsministerium prüft Ausweitung der Teststrategie für Schulen
Bereits in der vergangenen Woche hatten der Landeselternrat und die Bildungsgewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) neben Luftfiltern an Schulen auch gefordert, an den Schulen engmaschiger zu testen – drei-, statt bisher zweimal in der Woche. Oldenburg sagte, die Testpflicht an den Schulen und in den Kitas solle ausgeweitet werden – und künftig auch für geimpfte und genesene Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Erzieherinnen und Erzieher gelten. Um das zu ermöglichen, werde das Land die Testkapazitäten erweitern. „Man darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht abfragen, wer geimpft und nicht geimpft ist. Deswegen kommen wir im Ministerium dazu, dass alle an den Schulen getestet werden müssen, auch die, die geimpft oder genesen snd. Das führen wir jetzt ein“, so die Ministerin. Oldenburg sagte weiterhin zu, das Förderprogramm für Luftfilter und Co2-Ampeln für eine bessere Luftqualität fortzuführen. Bislang standen dafür zwei Millionen Euro aus dem MV-Schutzfond zur Verfügung. Anmeldungen der Schulträger seien weiterhin möglich, hieß es. Das Programm soll um eine halbe Million Euro aufgestockt werden, so Oldenburg.
Oldenburg: „Schulschließungen sind für uns gar kein Thema“
Möglichen Schulschließungen erteilte die Bildungsministerin eine Absage. „Schulschließungen sind für uns gar kein Thema“, so Oldenburg. Allerdings „nicht um jeden Preis“, im Vordergrund stehe der Schutz der Gesundheit, so Oldenburg weiter. Auch eine Aussetzung der allgemeinen Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler soll es laut Oldenburg nicht noch einmal geben. Ausgenommen sind demnach Lehrkräfte und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen von der Präsenzpflicht befreit sind und über digitale Plattformen wie „Itslearning“ teilnehmen. Um Lehrkräfte zu entlasten, sollen in diesem Schuljahr die Vergleichsarbeiten ausfallen. Diese Vergleichsarbeiten werden seit 2004 in Deutsch und Mathematik, in den Jahrgangsstufen sechs und acht auch im Fach Englisch durchgeführt.
Bei NDR 1 Radio MV bezeichnete Nordwestmecklenburgs Landrat Tino Schomann die Umsetzung der auf Bundesebene beschlossenen verschärften Corona-Regeln wie die 3G-Pflicht in Bus und Bahn „als personellen Kraftakt“. Man werde im ÖPNV entsprechende Schilder anbringen und stichprobenartig kontrollieren, „mehr ist aus personeller Sicht auch gar nicht möglich“, so Schomann. Neben den Ausnahmen für Kinder bis sechs Jahren und schulpflichtige Kinder und junge Erwachsene gilt auch für Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen und einem entsprechendem ärztlichen Zertifikat eine Ausnahme von der Testpflicht.
3G-Regel am Arbeitsplatz: „Selbsttests reichen nicht aus“
Auch zur beschlossenen 3G-Regel am Arbeitsplatz, die voraussichtlich ab Mitte der Woche gelten soll, sind Fragen zur konkreten Umsetzung noch offen. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, entsprechende Nachweise (geimpft, genesen, tagesaktuell getestet) zu kontrollieren und zu dokumentieren – sonst drohen Bußgelder. Fest steht, dass der sogenannte Bürgertest einmal pro Woche in den Testzentren und Apotheken kostenfrei in Anspruch genommen werden kann. Des Weiteren gelten weiterhin die Regeln für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern zwei Tests pro Woche zur Verfügung zu stellen und das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, wo dies vertretbar ist. Selbst durchgeführt reichten diese Tests allerdings nicht aus, diese müssen von einem geschulten Dritten durchgeführt werden. Denkbar ist, laut Schomann, dass entsprechend geschulte Mitarbeiter in den Behörden und Betrieben die Tests vornehmen und dokumentieren. Alle weiteren nötigen Tests seien demnach von den Arbeitnehmern selbst zu zahlen.