Achtung, Bußgeld! Böllern, Feiern, Alkoholverbot – das gilt an Silvester in Ihrem Bundesland
30. Dezember 2021
Kein Ende der Corona-Krise in Sicht. Die Omikron-Virusvariante versetzt Bund und Länder in Alarmbereitschaft. Anders als an den Weihnachtsfeiertagen gelten an Silvester und Neujahr wichtige Einschränkungen.
Die wichtigsten Regel für ganz Deutschland: Es gilt eine Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte und auch für Geimpfte und Genesene. Feuerwerk und Raketen gibt es in diesem Jahr nicht im Handel zu kaufen.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt ein generelles Verkaufsverbot für pyrotechnische Gegenstände. Sie dürfen zudem kein Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen und an Standorten, Straßen und Ortschaften zünden, die von Kommunen als Verbotszonen festgelegt werden. So soll eine Menschenansammlung zum Jahreswechsel vermieden werden.
Im eigenen Garten oder auf dem Privatgrundstück ist das Böllern grundsätzlich möglich, wenn das nicht zu einer Menschenansammlung führt. Bundesbürger sollten das geplante Feuerwerk im Vorfeld nicht bewerben sonst gelten hohe Bußgelder.
Gastronomien, Bars und Cafés sind am Abend geöffnet. Es gilt generell 2G Plus. Also Einlass nur für Geimpfte, Genesene – und zusätzlich negativem Antigen-Schnelltest. Wer eine Auffrischimpfung (Drittimpfung) erhalten hat, ist von der Testverpflichtung ausgenommen.
Clubs und Tanzlokale haben geschlossen.
Ein explizites Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen können einzelne Kommunen beschließen.
Wer in der Silvesternacht mit dem Bus oder Zug unterwegs ist, sollte auf die Maskenpflicht achten. Zusätzlich ist ein Impf-, Genesungs- oder ein negativer Testnachweis (3G) wichtig.
Für private Treffen gilt:
- Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen im Innenraum oder maximal 50 Personen im Freien, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahren sind ausgenommen.
- Ungeimpfte und Nicht-Genesene: ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts, Kinder bis 13 Jahre sind ausgenommen.
Bayern
Auch in Bayern gilt ein generelles Verkaufsverbot für Feuerwerk. Gemeinden und Kommunen legen Feuerwerksverbote für einzelne öffentliche Standorte fest. Hier ist Böllern verboten. Im eigenen Garten oder auf dem Privatgrundstück dürfen Bundesbürger grundsätzlich Böller zünden.
Gastronomie-Betriebe haben regulär geöffnet. Das geltende Ausschankverbot nach 22 Uhr wird an Silvester ausgesetzt. Es gilt 2G – also nur für Geimpfte oder Genesene.
Einzelne Städte haben dafür ein ganztägiges striktes Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen beschlossen. Mit der offenen Sektflasche dürfen Bürger dann beispielsweise nicht durch die Münchner Innenstadt laufen.
In Bayern gilt im öffentlichen Personennahverkehr und im Taxi eine FFP2-Maskenpflicht. Zudem gilt in Bus, Bahn und Tram die bekannte 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet).
Clubs und Tanzlokale haben geschlossen.
Für private Treffen gilt:
- Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen, Kinder bis 14 Jahren ausgenommen.
- Ungeimpfte und Nicht-Genesene: ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts, Kinder bis zu 14 Jahren sind ausgenommen.
Berlin und Brandenburg
In Berlin und in Brandenburg gilt ebenfalls ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper. Allein Berlin hat bisher über 50 Standorte festgelegt, wo das Böllern zusätzlich verboten sein wird. Im privaten Raum (Garten, Terrasse, Balkon) ist Feuerwerk grundsätzlich erlaubt.
Für Restaurants, Cafés und Bars gilt: In den Betrieben müssen geimpfte und genesene Personen zwar eine Maske tragen, am Platz können sie diese abnehmen. Die Testpflicht entfällt für Geimpfte und Genesene.
Clubs sind geschlossen. Es gilt ein Tanzverbot – auch an Silvester.
Im ÖPNV gilt die Maskenpflicht und 3G.
Für private Treffen gilt:
- Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen, Kinder bis zu 14 Jahren sind ausgenommen.
- Ungeimpfte und Nicht-Genesene: ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts, Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
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Bremen
In Bremen dürfen Bundesbürger nirgendwo Feuerwerk kaufen oder anzünden – weder auf öffentlichen Plätzen noch auf ihrem eigenen Grundstück.
Clubs und Tanzlokale sind geschlossen.
In Bus und Bahn gilt die Maskenpflicht und 3G. Ab Mitternacht (1. Januar) müssen Betroffene sogar eine FFP2-Maske tragen.
Restaurants, Bars und Cafés haben auch in der Nacht geöffnet. Es gilt 2G.
In Bus und Bahn gilt eine Maskenpflicht und 3G.
Für private Treffen gilt:
- Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen, Kinder bis 14 Jahren ausgenommen.
- Ungeimpfte und Nicht-Genesene: ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
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Hamburg
In Hamburg dürfen Bundesbürger kein Feuerwerk kaufen und es auch nicht bei sich haben, wenn Sie an Silvester unterwegs sind. Auf dem privaten Grundstück ist das Böllern grundsätzlich möglich, es gibt allerdings eine Empfehlung der Landesregierung davon abzusehen.
In der Silvesternacht dürfen Restaurants, Bars und Clubs bis 1.00 Uhr am Neujahrsmorgen offen bleiben. Clubs und Diskotheken haben dafür geschlossen.
Clubs und Diskotheken haben geschlossen. Sämtliche Tanzveranstaltungen wurden ab 24. Dezember verboten.
In Bus und Bahn gilt eine Maskenpflicht und 3G. Im Taxi muss ein Mundschutz getragen werden.
Für private Treffen gilt:
- Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen, Kinder bis 14 Jahren ausgenommen.
- Ungeimpfte und Nicht-Genesene: ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
Hessen
Vor Silvester ist der Verkauf von pyrotechnischem Material verboten. Auch das Abbrennen an bestimmten Orten des öffentlichen Raumes ist nicht gestattet und Veranstaltungen sind dort – auch unter freiem Himmel – verboten.
Restaurants und Bars bedienen unter Einhaltung der 2G-Regel. Clubs, Diskotheken und Tanzlokale sind geschlossen.
Für private Treffen gilt:
- Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen, Kinder bis 14 Jahren ausgenommen.
- Ungeimpfte und Nicht-Genesene: ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gilt ein Verkaufsverbot. Feuerwerk dürfen Bundesbürger nicht auf öffentlichen Plätzen und überall dort, zünden, wo die Kommunen Verbotszonen eingerichtet haben. Auf öffentlichen Plätzen dürfen sich Menschen nicht ansammeln. Daher gilt ein striktes Bewerbungsverbot von Feuerwerk.
Restaurants und Bars bedienen unter Einhaltung der 2G-Plus-Regel. Geboosterte (Auffrischimpfung) brauchen keinen Testnachweis. Clubs, Diskotheken und Tanzlokale sind geschlossen.
In Taxi, Bus und Bahn gilt eine Maskenpflicht und im ÖPNV die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
Für private Treffen gilt:
- Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen, Kinder bis 14 Jahren ausgenommen.
- Ungeimpfte und Nicht-Genesene: ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
Niedersachsen
Der Verkauf und das Anzünden von Feuerwerk ist in Niedersachsen an Silvester verboten. Das gilt auf öffentlichen Plätzen und bestimmten Straßen, welche von den Kommunen und Gemeinden festgelegt werden. Auf dem eigenen Grundstück darf Feuerwerk abgebrannt werden, das Bundesland rät davon jedoch ab.
Für Restaurants gilt die 2G-plus-Regel also für Geimpfte und Genesene mit Testpflicht. Wird die Gästekapazität auf 70 Prozent gesenkt, kann der Betreiber auf die Testpflicht verzichten.
Clubs haben geschlossen.
In Taxi, Bus und Bahn gilt eine Maskenpflicht und im ÖPNV die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
Für private Treffen gilt:
- Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen dürfen Zusammenkommen, Kinder bis 14 Jahren ausgenommen.
- Ungeimpfte und Nicht-Genesene: ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
Nordrhein-Westfalen
In NRW dürfen Bundesbürger kein Feuerwerk im Handel
kaufen. Auf öffentlichen Plätzen gilt ein Böllerverbot. Auf privaten Grundstücken sind Feuerwerkskörper wiederum erlaubt.
Im Restaurant gilt 2G. Silvester-Menüs werden angeboten.
Clubs und Diskotheken sind geschlossen.
Im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) gilt weiterhin die 3G-Regel und Maskenpflicht.
Für private Treffen gilt:
- Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen dürfen Zusammenkommen, Kinder bis 13 Jahren ausgenommen.
- Ungeimpfte und Nicht-Genesene: ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts, Kinder bis 13 Jahren ausgenommen.
Rheinland-Pfalz
Für Silvester und Neujahr gilt ein An- und Versammlungsverbot, der Verkauf von Feuerwerk ist untersagt. Auf öffentlichen Plätzen und bestimmten Standorten ist das Böllern verboten.
Im Restaurant gilt 2G. Im ÖPNV müssen Gäste eine Maske tragen und Nachweise (3G) dabei haben. Clubs und Diskotheken haben geschlossen.
Für private Treffen gilt:
- Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen dürfen Zusammenkommen, Kinder bis 14 Jahren ausgenommen.
- Ungeimpfte und Nicht-Genesene: ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts, Kinder bis 14 Jahren ausgenommen.
Saarland
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist untersagt. Genauso wie das Böllern auf öffentlichen Plätzen und bestimmten Zonen. Es gilt ein Versammlungsverbot.
Im Restaurant und in Bars gilt 2G Plus – inklusive Maskenpflicht. Wer eine Auffrischimpfung erhalten hat, muss ebenfalls einen negativen Testnachweis vorzeigen.
In Bus, Tram, Taxi und Zug müssen Gäste eine Maske tragen. Im ÖPNV gilt zusätzlich 3G.
Clubs und Diskotheken haben geschlossen.
Für private Treffen in Wohnung, Haus oder Garten gilt:
- Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen dürfen Zusammenkommen, Kinder bis 14 Jahren ausgenommen.
- Ungeimpfte und Nicht-Genesene: ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts, Kinder bis 14 Jahren ausgenommen.
Sachsen
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist verboten. Böllern ist nur auf dem privaten Grundstück erlaubt.
An Silvester und Neujahr sind Feiern im öffentlichen Raum unter freiem Himmel untersagt. Es gelten zudem Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen.
Das Haus dürfen in der Silvesternacht nur Geimpfte und Genesene verlassen. Sie müssen Ihre Nachweise dabeihaben.
Im Restaurant gilt 2G, die Betriebe schließen allerdings auch an Silvester um 20 Uhr. Es gilt ein Ausschankverbot.
Clubs und Diskotheken haben geschlossen.
In Bus, Tram, Taxi und Zug müssen Gäste eine Maske tragen. Im ÖPNV gilt zusätzlich 3G.
Für private Treffen gilt:
- Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen dürfen Zusammenkommen, Kinder bis 16 Jahren ausgenommen.
- Ungeimpfte und Nicht-Genesene: ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts, Kinder bis 16 Jahren ausgenommen.
Sachsen-Anhalt
Der Verkauf und das Anzünden von Feuerwerk ist in Sachsen-Anhalt an Silvester verboten. Das gilt auf öffentlichen Plätzen und bestimmten Straßen, welche von den Kommunen und Gemeinden festgelegt werden. Auf dem eigenen Grundstück darf Feuerwerk abgebrannt werden.
Restaurants und Bars dürfen nur genesene und vollständig geimpfte Personen, Kinder, Jugendliche und Personen, die sich nicht impfen lassen können, reinlassen. Es gilt somit 2G und eine Maskenpflicht. Erkennbar alkoholisierten Personen dürfen nicht bedient werden.
Clubs, Diskotheken, Musikclubs und vergleichbare Einrichtungen bleiben an Silvester geschlossen.
In Verkehrsmitteln des ÖPNV gilt 3G und eine Maskenpflicht.
Für private Treffen gilt:
- Geimpfte und Genesene: Als einziges Bundesland spricht sich Sachsen-Anhalt lediglich für eine Kontaktempfehlung für Geimpfte und Genesene aus. „Es wird empfohlen, sich mit nicht mehr als zehn anderen Personen aufzuhalten und den Personenkreis, zu dem ein physisch-sozialer Kontakt besteht, möglichst konstant zu halten.“
- Ungeimpfte und Nicht-Genesene: Für diese Personengruppe gilt eine Kontaktbeschränkung. Ein Haushalt darf sich mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen, Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen.
Schleswig-Holstein
Feuerwerk darf nicht verkauft werden. Das Böllern ist im privaten Raum erlaubt.
Im Restaurant gilt 2G, in Bus und Bahn 3G.
In Diskotheken und Clubs mit Tanzen gilt an Silvester 2G Plus. Betreiber müssen die Gästeanzahl auf 50 Prozent (max. 1.000 Personen) reduzieren. Das gilt auch für Tanzveranstaltungen wie beispielsweise Bälle oder Tanzpartys.
Für private Treffen gilt:
- Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen dürfen Zusammenkommen, Kinder bis 14 Jahren ausgenommen.
- Ungeimpfte und Nicht-Genesene: ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts, Kinder bis 16 Jahren ausgenommen.
Thüringen
Raketen, Feuerwerk und Böller dürfen nicht verkauft werden. Wer Feuerwerkskörper zünden will, darf dies nur auf dem eigenen privaten Grundstück. Vom Abbrennen von Feuerwerk oder Böllern wird aber dringend abgeraten.
Bei Veranstaltungen ab 50 Personen gilt 2G Plus (Nachweise und Testpflicht). Diese Regelung wird auch für Restaurants, Bars und Cafés angewandt.
In Restaurants gilt 2G und Maskenpflicht.
Clubs und Diskotheken sind geschlossen.
Im ÖPNV gilt 3G und Maskenpflicht.
Für private Treffen gilt:
- Geimpfte und Genesene: maximal 15 Personen dürfen zusammenkommen. Kinder, die jünger als zehn Jahre und drei Monate sind, werden nicht mit eingerechnet.
- Ungeimpfte und Nicht-Genesene: ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts. Kinder, die jünger als zehn Jahre und drei Monate sind, werden nicht mitgezählt.