Corona-Regeln MV: Das müssen Sie wissen

29. Oktober 2020 Aus Von mvp-web
Stand: 29.10.2020 10:41 Uhr

Bund und Länder haben sich zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf massive Einschränkungen ab dem 2. November geeinigt. Sie betreffen fast alle gesellschaftlichen Bereiche.

Ab wann gelten die neuen Corona-Schutz-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Maßnahmen der Bundesregierung gelten von Montag, dem 2. November an.

Bis wann gelten die neuen Corona-Schutz-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Maßnahmen sind vorerst bis Ende November befristet. Nach zwei Wochen der geltenden Maßnahmen wollen sich die Bundeskanzlerin und die Landesregierungen erneut beraten, um notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Wie viele Personen dürfen sich treffen?

In der Öffentlichkeit und im Privaten dürfen Menschen aus nur zwei unterschiedlichen Hausständen zusammenkommen. In jedem Fall dürfen sich aber nicht mehr als zehn Personen treffen. (Mit einem Inzidenzwert von mehr als 50 gilt diese Maßnahme grundsätzlich.)

Was bedeutet Hausstand?

Zu einem Hausstand gehören alle Personen, die in einer Wohnung zusammenleben.

Können Veranstaltungen noch stattfinden?

Unterhaltungsveranstaltungen sind vom 2. November an untersagt.

Wie steht es um die Kultureinrichtungen?

Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Kinos und ähnliche Einrichtungen sind vom 2. November an geschlossen.

Finden Gottesdienste statt?

Ja, Gottesdienste sollen bei den bisherigen Hygieneregelungen (Abstand halten, Hände waschen und desinfizieren, Alltagsmaske tragen) weiter stattfinden.

Finden Profisportveranstaltungen weiterhin statt?

Profisportveranstaltungen finden statt, aber ohne Zuschauerinnen und Zuschauer.

Kann Sport weiterhin stattfinden?

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen werden vom 2. November an geschlossen.
Erlaubt sind Individualsport, Sport zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

Wie sieht es bei anderen Freizeiteinrichtungen aus?

Freizeitparks, Spielhallen, Wettannahmestellen, Messen oder Ähnliches sind vom 2. November an geschlossen.

Können Bordelle öffnen?

Prostitutionsstätten, Bordelle oder Ähnliches sind bis auf Weiteres geschlossen.

Welche Betriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen, welche bleiben geöffnet?

Kosmetikstudios, Maniküre, Massagepraxen und Tattoo-Studios sind vom 2. November an geschlossen. Friseursalons und die medizinische Fußpflege bleiben geöffnet.

Sind Therapien weiterhin möglich?

Ja, medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin möglich – beispielsweise Ärzte, Rehakliniken, Therapeuten, Podologie, Physio-, Ergo- und Logotherapie.

Wird der Handel eingeschränkt?

Nein, Groß- und Einzelhandelbetriebe bleiben geöffnet. Es gelten jedoch verschärfte Hygiene-Auflagen, so soll sicht etwa nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter Ladenfläche im Geschäft aufhalten.

Werden Gastronomiebetriebe geschlossen?

Ja, Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Geschäfte sind vom 2. November an geschlossen. Essen für zu Hause darf aber weiterhin geliefert oder abgeholt werden. Kantinen bleiben geöffnet.

Können Handwerker weiterhin arbeiten?

Ja, die Arbeit in Industrie, Handwerk und Mittelstand soll mit einem passenden Hygienekonzept des Arbeitgebers weiterhin möglich bleiben. Es sollen aber unter anderem Kontakte unter Kollegen und zu den Kunden vermieden werden.

Soll es wieder mehr Homeoffice geben?

Ja, die Bundesregierung fordert die Unternehmen dazu auf, vom 2. November an das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen. Allerdings nur da, wo es umsetzbar ist.

Sollen private Reisen weiterhin möglich sein?

Die Bundesregierung hat dazu aufgefordert, auf private Reisen, tagestouristische Ausflüge und Besuche zu verzichten. Dazu zählen auch die Besuche von Verwandten.

Kann man noch in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen übernachten?

Nein, Übernachtungen darf es nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke geben, dazu zählt auch Airbnb. Das gilt für Besucher aus dem Ausland, aus Deutschland und aus Mecklenburg-Vorpommern.

Bleiben Schulen und Kindergärten geöffnet?

Ja, Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.

Dürfen Kinder auf den Spielplatz?

Bis auf Weiteres bleiben Spielplätze unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln geöffnet.

Findet der Unterricht an Fahrschulen weiter statt?

Ja, laut dem Fahrlehrerverband in Mecklenburg-Vorpommern findet der Unterricht an Fahrschulen weiterhin statt.

Bleiben Beratungsstellen geöffnet?

Ja, Sozial-, Jugendhilfe und ähnliche Beratungstellen bleiben geöffnet.

Bleiben Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen für Besucher geöffnet?

Ja, es gelten aber massive Hygienebestimmungen. In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen so bald wie möglich sogenannte Corona-Schnelltests eingesetzt werden. Geplant ist, dass der Bund die Kosten übernimmt.