MV wieder „orange“: Öffnungen in Teilen des Landes am Sonnabend

MV wieder „orange“: Öffnungen in Teilen des Landes am Sonnabend

14. Januar 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 14.01.2022 15:02 Uhr

Weil die landesweite Corona-Warnampel seit fünf Tagen auf „orange“ steht, dürfen zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Westen Mecklenburg-Vorpommerns von Sonnabend an wieder öffnen. Der östliche Landesteil muss darauf mindestens noch drei bis fünf Tage warten.

Kinos, Theater, Museen und andere Freizeiteinrichtungen in den westlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns dürfen von Sonnabend an wieder öffnen. Die Corona-Ampel war lange genug unterhalb der Stufe „rot“. Aber nur wenige Einrichtungen haben angekündigt, tatsächlich Besucher hereinzulassen. In Schwerin zum Beispiel können Besucher wieder Kino-Filme schauen. Beide großen Kinos teilten mit, wieder zu öffnen. Geschlossen bleibt hingegen das Mecklenburgische Staatstheater Schwerin. Eine zuverlässige Planung für den Spielbetrieb sei während der aktuellen Corona-Welle nicht möglich, hieß es. Außerdem treibe es die Kosten in die Höhe, den Betrieb ständig hoch- und wieder herunterzufahren. Ähnlich äußerte sich das Theater in Wismar.

Treffen nur mit begrenzter Teilnehmerzahl

Das Sozialministerium wies darauf hin, dass auch in der Corona-Ampelstufe „orange“ Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene nur mit maximal zehn Personen erlaubt sind. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Sind Ungeimpfte dabei, dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Von Sonnabend an können deshalb in Mecklenburg-Vorpommern unter 2G-Plus-Regeln und Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte nach Angaben des Sozialministeriums folgende Angebote wieder stattfinden:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder
  • Musik- und Jugendkunstschulen
  • Tanzschulen
  • soziokulturelle Zentren

Ostteil des Landes muss warten

Zu Sport- und anderen Veranstaltungen dürfen in Hallen maximal 200 und draußen höchstens 1.000 Zuschauende kommen. Allerdings darf zusätzlich die Kapazität nur zur Hälfte ausgelastet sein. Vereinssport ohne Zuschauer ist laut Landesordnung wieder weitgehend möglich. In Rostock und den östlichen Landesteilen gelten die Lockerungen erst, wenn ihre regionalen Corona-Warnampeln ebenfalls fünf Tage nacheinander auf „orange“ gestanden haben.