RKI registriert 162.613 Corona-Neuinfektionen – Inzidenz bei 1206,2
1. Februar 2022
Die vom Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete bundesweite 7-Tage-Inzidenz hat erstmals die Schwelle von 1200 überschritten. Das RKI gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Dienstagmorgen mit 1206,2 an. Zum Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 1176,8 gelegen. Vor einer Woche lag die bundesweite Inzidenz bei 894,3 (Vormonat: 220,3). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 162.613 Corona-Neuinfektionen. Vor einer Woche waren es 126.955 Ansteckungen.
Experten gehen von einer hohen und weiter steigenden Zahl von Fällen aus, die in den RKI-Daten nicht erfasst sind, unter anderem, weil Testkapazitäten und Gesundheitsämter vielerorts am Limit sind. Zudem melden einige Städte und Kreise seit Tagen Probleme bei der Übermittlung der Corona-Fallzahlen.
Deutschlandweit wurden den neuen Angaben zufolge binnen 24 Stunden 188 Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 214 Todesfälle. Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 9.978.146 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden.
Die Zahl der in Kliniken gekommenen mit Corona infizierten Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gab das RKI am Montag mit 4,64 an (Freitag 4,72). Darunter können auch Menschen mit positivem Corona-Test sein, die eine andere Haupterkrankung haben.
Ungeimpfte können ab 16. März in Krankenhäusern vorerst weiterarbeiten
05.22 Uhr: Die Bundesregierung räumt erstmals klar ein, dass die berufsbezogene Impfpflicht ab dem 16. März nicht konsequent umgesetzt werden kann. Demnach können vorerst auch nach dem 16. März Ungeimpfte weiterhin in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten.
So räumt ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage von „Business Insider“ am Montag ein: Das zuständige Gesundheitsamt entscheide bei der Impfpflicht „über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens“. Dabei würden alle „Umstände des Einzelfalles“ berücksichtigt werden. Der Sprecher weiter: „Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden.“
Eigentlich gilt ab 16. März, dass alle Mitarbeiter in Pflege- und medizinischen Berufen entweder genesen oder vollständig geimpft sein müssen. Einzige Ausnahme: medizinische Gründe sprechen gegen eine Impfung.