Bund und Länder einig bei Öffnungsplan
16. Februar 2022Bund und Länder haben sich in einer Schaltkonferenz auf die schrittweise Aufhebung der Corona-Beschränkungen verständigt. Demnach könnten alle „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ bis zum 20. März entfallen.
Die Spitzen von Bund und Ländern haben sich bei ihren Beratungen zur Corona-Lage auf die Rücknahme der meisten Beschränkungen verständigt. Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten einigten sich auf einen Drei-Stufen-Plan, der die Einschränkungen schrittweise zurückführen soll, wie Scholz nach der Schaltkonferenz sagte.
So sollen vom 20. März an alle „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ aufgehoben werden, wenn es die Situation in den Kliniken zulässt.
Drei-Stufen-Plan bis 20. März
In mehreren Stufen sollen die bislang geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie entfallen. In einem ersten Schritt sollen private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung ermöglicht werden. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten wieder Kontaktbeschränkungen. Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.
Im Einzelhandel soll die 2G-Regel bundesweit fallen; die Pflicht zum Maskentragen aber bestehen bleiben. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.
3G für Gastronomie und Hotellerie
In einem zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern vom 4. März an der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung).
Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test demnach wieder wahrgenommen werden. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6000 Zuschauerinnen und Zuschauern nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Personen nicht überschritten werden darf.
Ende der Beschränkungen bis 20. März
In einem dritten Schritt – vom 20. März 2022 an – sollen dann „alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ entfallen. Neben Kontakt- und Zugangsbeschränkungen soll auch die Homeoffice-Pflicht auslaufen.
Arbeitgeber können Homeoffice aber weiter anbieten, insbesondere bei Großraumbüros. Die Maskenpflicht soll aber über den 20. März hinaus in Innenräumen sowie Bussen und Bahnen gelten.
„Wir können zuversichtlicher nach vorne schauen“
Scholz sprach nach den Beratungen mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder von einem „ganz besonderen Tag“ in der Pandemie. „Wir können zuversichtlicher nach vorne schauen, als wir das in den letzten Wochen konnten.“ Deutschland sei im Vergleich zu Nachbarländern besser durch die Omikron-Welle gekommen. Der Scheitelpunkt sei mittlerweile wohl erreicht.
Mit den Maßnahmen von Bund und Ländern sei erreicht worden, dass Gesundheit und Leben geschützt worden seien und ein Lockdown verhindert werden konnte. Die Pandemie sei aber noch nicht vorbei, so Scholz. Man dürfe bei allem Optimismus nicht unvorsichtig werden.
Trotz der für den Frühling vorgesehenen Lockerungen dürfe nicht vergessen werden, dass es auch wieder einen Herbst und einen Winter geben werde. Deshalb bleibe es richtig, die Gesetzgebung für eine allgemeine Impfpflicht vorzubereiten, sagte Scholz. „Sie wird genau dann notwendig sein, wenn das Wetter wieder kälter wird.“ Zuletzt war der Gesetzgebungsprozess im Bundestag ins Stocken geraten.