Bund und Länder haben diese Lockerungen beschlossen

Bund und Länder haben diese Lockerungen beschlossen

16. Februar 2022 Aus Von MVP-WEB Team
Stand: 16.02.2022 18:01 Uhr

Zurück zur Fast-Normalität in drei Schritten: Bund und Länder haben sich auf Lockerungen der Corona-Regeln geeinigt. Ab 20. März soll ein Großteil der Maßnahmen entfallen. Die Beschlüsse im Überblick.

Bund und Länder haben weitreichende Lockerungen in drei Stufen beschlossen, die den Alltag der Menschen in den nächsten Monaten spürbar weniger Pandemie-dominiert machen – zumindest für Geimpfte und Genesene. Einzig die Maske bleibt bis auf Weiteres fester Alltagsgegenstand.

Erste Stufe: Private Treffen …

Hier gilt für Geimpfte und Genesene bisher eine Obergrenze von zehn Menschen. Sie soll jetzt entfallen. Private Treffen für Geimpfte und Ungeimpfte sind damit ohne Teilnehmer-Begrenzung möglich.

Die Einschränkungen für Ungeimpfte bleiben aber noch bis zum 19. März bestehen. Sobald sie an einer Zusammenkunft teilnehmen, gilt: Das Treffen ist auf den eigenen Haushalt und auf bis zu zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.

… und Einzelhandel

Wo dies noch nicht geschehen ist, entfallen in einem ersten Schritt die Zugangsbeschränkungen. Allerdings gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.

Zweite Stufe: Gastronomie, Hotels und Clubs …

In einem zweiten Schritt wird ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Menschen mit tagesaktuellem Test ermöglicht. Auch für Übernachtungsangebote gilt dann diese Regel. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.

… und Großveranstaltungen

Bei überregionalen Großveranstaltungen – auch im Sport – können Genesene und Geimpfte als Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität vorgesehen, wobei die Personenzahl von 6000 Zuschauenden nicht überschritten werden soll.

Bei Veranstaltungen im Freien wird maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität vorgeschlagen, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Zudem sollten Masken getragen werden.

Dritte Stufe: Rückkehr zur Fast-Normalität

In einem dritten Schritt sollen ab dem 20. März “alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen” entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern das zulässt. Auch die im Infektionsschutzgesetz geregelte Homeoffice-Pflicht soll dann nicht mehr gelten. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten Homeoffice anbieten – etwa bei der Arbeit im Großraumbüro.

Der Termin 20. März ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz: Denn die Regelung erlaubt die Schutzmaßnahmen derzeit nur befristet bis zum 19. März. Bund und Länder wollen das Gesetz auf einen “Basischutz” reduzieren und um weitere drei Monate verlängern.

Ein Corona-Basisschutz bleibt

Über den 19. März hinaus möglich bleiben sollen “niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen” wie die Maskenpflicht etwa in Bussen und Bahnen, aber auch das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben oder Testpflichten in bestimmten Bereichen. Diese Schutzmaßnahmen sind laut Beschluss auch für Schulen und Kitas notwenig. Die Länder fordern dafür eine rechtliche Grundlage. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren im Bund werde vorbereitet.

Rückfalloption

Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern, soll die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren für neue Schutzmaßnahmen einleiten.

Genesenenstatus

Für großen Ärger hatte die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate gesorgt. Der Hintergrund: Mit der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom Januar waren das Robert Koch-Institut RKI und das Paul-Ehrlich-Institut PEI ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer unter welchen Umständen und wie lange als genesen beziehungsweise geimpft gilt.

Diese Kompetenz soll wieder ans das Bundesgesundheitsministerium gehen. Die Delegation “in Hinblick auf die Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus die Delegation auf das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Robert-Koch-Institut (RKI)” soll entfallen, so der Beschluss.

Allgemeine Impfpflicht

Um eine Belastung des Gesundheitswesens zu verhindern, “bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht”, heißt es im Beschluss. Derzeit liegen verschiedene Modelle auf dem Tisch. Der Bundestag wird vermutlich im März über die Impfpflicht debattieren.

Impfpflicht im Gesundheitswesen

Zu diesem Streitthema wird auf die anhaltenden Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern verwiesen. Bayern und einige andere Länder halten die für den 15. März vorgesehene Regelung für derzeit nicht umsetzbar und fürchten personelle Engpässe in Alten- und Pflegeheimen, wenn ungeimpfte Mitarbeiter dort nicht mehr arbeiten dürfen. “Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen”, heißt es nun in dem Papier. “Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar.” Daher werde es “nicht sofort flächendeckend automatisch” dazu kommen.

Hochrisikogebiete

Wegen der durch Omikron weltweit gestiegenen Inzidenzen soll das Verfahren zur Einstufung von Hochrisikogebieten geändert werden. In dem Beschluss heißt es: “Damit soll vor allem auch das Reisen für Familien erleichtert werden, da Kinder unter 12 Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher der Quarantäne nicht entgehen können.”