Mutmaßlicher Pflege-Skandal erneut vor Gericht

Mutmaßlicher Pflege-Skandal erneut vor Gericht

1. März 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 01.03.2022 13:13 Uhr

Wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs muss sich eine ehemalige Pflegeheimbetreiberin aus Güstrow vor dem Landgericht Rostock verantworten.

Ein mutmaßlicher Pflege-Skandal wird vor dem Landgericht Rostock erneut aufgerollt. Die heute 35-jährige Angeklagte war im August 2019 vom Amtsgericht Güstrow zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Der Richter sprach sie damals der Freiheitsberaubung, der Misshandlung Schutzbefohlener und des Betruges schuldig. Gegen dieses Urteil haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Darüber wird nun am Landgericht Rostock verhandelt.

Unhaltbare Zustände

Die Frau hatte in Krakow am See (Landkreis Rostock) zwei Pflegeeinrichtungen betrieben, die 2016 von den Behörden geschlossen wurden. Zeugen zufolge hatten dort unhaltbare Zustände geherrscht. So wurde im Amtsgerichtsprozess berichtet, wie eine halb verdurstete Patientin in der Einrichtung gefunden worden sei.

Verteidiger will Freispruch

Die Verteidigung erklärte am Dienstag, sie wolle einen Freispruch erreichen. Die Täterschaft der Angeklagten sei nicht geklärt. Zudem verwies der Verteidiger darauf, dass es unterschiedliche Gutachten über den Gesundheitszustand einer Bewohnerin gegeben hatte, was im Amtsgerichtsurteil nicht ausreichend beachtet worden sei. Die Staatsanwältin sprach in einer emotionalen Einlassung von einer menschenverachtenden Gesinnung der Angeklagten. Diese hätte aus Gewinnsucht hilflose Menschen eingesperrt. Die Staatsanwältin verwies darauf, dass bei einem Brand in einer Einrichtung die Menschen deshalb „jämmerlich verbrannt“ wären. Ihrer Ansicht nach kommt im Berufungsprozess durchaus ein höheres Strafmaß in Betracht.