Unter Auflagen: Museen, Ausstellungen, Zoos und Gedenkstätten sollen wieder öffnen

30. April 2020 Aus Von mvp-web

Der Bund will erst bei der nächsten Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten am 6. Mai entscheiden, ob ein weiterer größerer Öffnungsschritt bei den strikten Corona-Beschränkungen möglich ist.

Es sei noch zu früh zu beurteilen, ob sich die seit dem 20. April umgesetzten Öffnungsmaßnahmen verstärkend auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt hätten, heißt es in der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder am Donnerstagnachmittag.

Die Spielplätze sollen derweil wieder geöffnet werden. Dabei sollten Eltern darauf achten, dass überfüllte Anlagen gemieden und grundlegende Hygieneregeln eingehalten werden, heißt es in der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstagnachmittag.

Auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten können nach Ansicht des Bundes unter Auflagen wieder öffnen. Voraussetzung sei besonders bei kleinen und historischen Gebäuden, dass die Auflagen zur Hygiene sowie die Einhaltung des nötigen Abstands räumlich und personell umgesetzt werden könnten, heißt es in der Beschlussvorlage. Dazu soll kurzfristig ein Förderprogramm in Höhe von zunächst 10 Millionen Euro für coronabedingte Umbaumaßnahmen aufgelegt werden.

Focus Online: Donnerstag, 30.04.2020, 13:13