Erster Entwurf – Hotspot-Regelung, Masken, Testpflicht: Der neue Corona-Plan der Ampel

Erster Entwurf – Hotspot-Regelung, Masken, Testpflicht: Der neue Corona-Plan der Ampel

9. März 2022 Aus Von ...Susanne Kimmpert
Mittwoch, 09.03.2022, 11:38

Lange war diskutiert worden, nun liegt der Ampel-Plan für die Corona-Maßnahmen ab 20. März vor. Gewisse Corona-Schutzmaßnahmen sollen demnach auch weiter bestehen. Um 12 Uhr sprechen Gesundheitsminister Lauterbach und Justizminister Buschmann.

Neues Infektionsschutzgesetz: Gleich sprechen Lauterbach und Buschmann

11.23 Uhr: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann äußern sich am Mittwoch um 12 Uhr in einer Pressekonferenz zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes. FOCUS Online berichtet davon live davon hier.

Maskenpflicht, Hotspot-Regelung, Tests: Der neue Corona-Plan für Deutschland

Wie Karl Lauterbach (SPD) bereits im „Morgenmagazin“ angekündigt hatte, sollten mit der Neuregelung gewisse Basismaßnahmen auch weiterhin möglich sein. Dazu gehöre das Tragen von Masken, unter anderem im öffentlichen Nahverkehr, oder das Testen bei vulnerablen Gruppen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern. „Alles öffnen ist natürlich nicht vorgesehen“, fügte der Gesundheitsminister hinzu.

Die Einigung, die wohl am Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden soll, sieht auch eine Hotspot-Regelung vor. „Wenn die Fallzahlen hoch sind oder gar steigen, und die Krankenhausversorgung sogar gefährdet ist, dann können auch weitergehende Maßnahmen sofort wieder ergriffen werden“, sagte Lauterbach. Dies könnten die Länderparlamente dann „sofort entscheiden“.

Der erste Referentenentwurf liegt der „Bild“ vor. Darin heißt es zu den einzelnen Punkten:

Basismaßnahmen

Mit der Neuregelung sollten gewisse Basismaßnahmen auch weiterhin möglich sein, unabhängig davon, ob der Bundestag eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite ausruft oder nicht. Das bedeutet: Diese Maßnahmen sollen ab dem 20. März grundsätzlich gelten:

  • Maskenpflicht: In Altenheimen und Krankenhäusern, also überall, wo gefährdete Menschen leben oder versorgt werden, muss weiterhin Maske getragen werden. Auch im öffentlichen Nahverkehr soll für Gäste und Mitarbeiter die Pflicht weiter gelten – im Fernverkehr fällt die Maske damit wohl weg
  • Testpflicht: Wo Menschen auf vulnerable Gruppen treffen, soll auch weiterhin ein negativer Schnelltest vorgelegt werden müssen. Auch in Schulen soll die Testpflicht bestehen bleiben – ebenso wie in Gefängnissen und anderen Gruppen-Unterkünften.

Härtere Maßnahmen in „Hotspots“

Regional begrenzt sollen, wenn die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“, weitere Maßnahmen verhängt werden können. Dann müssen aber die Länderparlamente eine solche besondere Lage und die jeweilige Region per Abstimmung feststellen. Bedeutet: Die folgenden Maßnahmen würden erst dann eintreten, wenn das jeweilige Land die Lage feststellt.

  • Maskenpflicht im öffentlichen Raum
  • Abstandsgebote und Hygienekonzepte, vor allem in Innenräumen
  • Zugangsbeschränkungen mit den G-Regeln (2G, 3G etc.), überall wo Publikumsverkehr herrscht