Der nächste Frauentag in MV soll ein Feiertag sein

Der nächste Frauentag in MV soll ein Feiertag sein

9. März 2022 Aus Von ...Klaus Wiemer
Stand: 09.03.2022 15:24 Uhr

In Mecklenburg-Vorpommern soll der Internationale Frauentag am 8. März ab dem kommenden Jahr ein gesetzlicher Feiertag sein.

Der Internationale Frauentag am 8. März soll von 2023 an in Mecklenburg-Vorpommern als gesetzlicher Feiertag begangen werden. Die dafür notwendige Änderung des Feiertagsgesetzes hat eine Mehrheit aus SPD, Linke und Grünen im Landtag auf den Weg gebracht. Mecklenburg-Vorpommern wäre nach Berlin das zweite Bundesland, in dem dieser Tag arbeitsfrei ist. AfD, CDU und FDP stimmten dagegen und machten so ihren Widerstand gegen einen weiteren Feiertag deutlich, der aus ihrer Sicht vor allem zusätzliche Lasten für die Wirtschaft bringt.

CDU: Zusatzkosten für die Wirtschaft

Auch ihre Partei stehe zu dem Ziel einer größeren Geschlechtergerechtigkeit, sie bezweifle jedoch, “dass ein zusätzlicher arbeitsfreier Tag ein gesellschaftspolitisches Zeichen für die Gleichstellung von Frau und Mann ist”, sagte die CDU-Abgeordnete Christiane Berg. Die Landesregierung verteile ein Geschenk zu Lasten Dritter, kritisierte Berg. Sie verwies auf Erhebungen der Wirtschaftsverbände im Land, nach denen mit einem weiteren Feiertag Extrakosten von 55 Millionen Euro entstehen. Die Vorsitzende der Linksfraktion, Jeannine Rösler, sagte, mit dem zusätzlichen freien Tag werde Zeit geschaffen, “den traditionellen Kampftag für Aktionen und Demonstrationen zu nutzen, um darauf aufmerksam zu machen, dass wir von einer tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter noch meilenweit entfernt sind”. Zudem habe Mecklenburg-Vorpommern weniger Feiertage als viele andere Bundesländer.

Corona-Sonderzahlung für Beamte

Der Landtag verabschiedete außerdem ein Gesetz, das Beamte bei der Zahlung des zwischen den Tarifpartnern vereinbarten Corona-Bonus in Höhe von 1.300 Euro mit den Tarifangestellten gleichstellt. Das Gesetz musste zügig beraten und beschlossen werden, weil die steuerfreie Auszahlung nur bis zum 31. März möglich sei. Ausgenommen von der Sonderzahlung sind laut Gesetz Pensionäre sowie Spitzenbeamte in hohen Besoldungsgruppen. Auszubildende und Praktikanten bekommen 650 Euro. Die größten Gruppen unter den etwa 30 000 Beamten im Land stellen Landespolizei, Lehrer und Justiz. Auch die rund 2000 Beamten der Kommunen sollen in den Genuss der Bonuszahlung kommen.