Ab 2. April wird es noch chaotischer: Welche Corona-Regeln bei Ihnen gelten sollen
28. März 2022Eigentlich sollten ab 2. April sämtliche Corona-Regeln wegfallen. Ein sogenannter „Basisschutz“ sollte dann die Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen und andere Maßnahmen im öffentlichen Leben ersetzen. Doch erste Bundesländer machen einen Rückzieher. FOCUS Online sagt, was in wenigen Tagen im Alltag der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger gelten soll.
In diesen Regionen soll die Maskenpflicht im öffentlichen Leben, die Abstandsregeln und Zulassungsbeschränkungen bleiben. Im Restaurant gilt dann 3G weiter, im Club 2G-Plus und selbst beim Trainieren im Fitnessstudio sind dann Impf-, Test- und Genesungsnachweise nötig.
In welchen Bundesländern bleiben die Corona-Maßnahmen erhalten?
Baden-Württemberg: Die Maskenpflicht im öffentlichen Leben soll bis Ende April bleiben. Es gilt dann 3G (geimpft, genesen oder getestet) bei öffentlichen Veranstaltungen, im Kino, Theater, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und in Hotels sowie bei körpernahen Dienstleistungen.
Bayern: Die bayerische Landesregierung will in den nächsten Tagen entscheiden. Angesichts steigender Zahlen scheint eine Verlängerung allerdings unausweichlich. Die 7-Tages-Inzidenz liegt auf einem sehr hohen Niveau.
Hamburg: Im Alltag und vorrangig in geschlossenen Innenräumen müssen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger bis Ende April eine Maske tragen.
Mecklenburg-Vorpommern: Zu den ersten Bundesländern, die sich zum Hotspot-Gebiet erklärt haben, ist Mecklenburg-Vorpommern. Der Basisschutz sieht eine Maskenpflicht im öffentlichen Leben vor. Zeitgleich gelten alle bisherigen 3G- und 2G-Plus-Regeln im öffentlichen Leben.
Nordrhein-Westfalen: NRW hatte als erstes Bundesland ein gemeinsames Vorgehen gewünscht. Das Bundesland will die geltende Übergangsphase um vier Wochen verlängern.
Was gilt in den anderen Bundesländern?
Berlin: Die Maskenpflicht bleibt wohl in allen Innenräumen bestehen.
Brandenburg: Die Maskenpflicht soll in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge weiter gelten. Auch im öffentlichen Nahverkehr soll weiter eine Maske getragen werden. In den Schulen soll es keine Maskenpflicht mehr geben.
Bremen: Vom 2. April an sollen sogenannte Basisschutzmaßnahmen gelten, in Arztpraxen, Krankenhäusern oder im öffentlichen Personennahverkehr muss eine FFP2- oder OP-Maske getragen werden. In Kitas und Schulen sind mehrmalige Tests in der Woche vorgesehen.
Hessen: In Hessen wird wohl der Basisschutz greifen. Das Bundesland hat beispielsweise sämtliche PCR-Testzentren geschlossen. Das Angebot übernehmen nun die Ärzte.
Niedersachsen: Es ist wahrscheinlich, dass die Einschränkungen bis Ende April bleiben.
Rheinland-Pfalz: Das Bundesland wird wohl ebenfalls die Maskenpflicht im öffentlichen Leben und sämtliche Beschränkungen kippen.
Saarland: Einschränkungen werden durch Basisschutz ersetzt.
Sachsen will in seiner neuen Corona-Verordnung ab Anfang April bei Basisschutzmaßnahmen bleiben. Regeln wie die Maskenpflicht in Innenräumen oder G-Regelungen sollen dann wegfallen.
Auch in Sachsen-Anhalt und in Thüringen sollen die Regeln fallen.
Schleswig-Holstein: Einschränkungen soll es nicht geben. Es greift der Basisschutz.
Was ist der „Basisschutz?“
Die Maskenpflicht im öffentlichen Leben wird lediglich in Orten vorgeschrieben, wo sich vulnerablen Menschen aufhalten. Dazu zählen Pflege-, Medizin-und Senioreneinrichtungen. Zudem gilt die Maskenpflicht dann beim Arzt, in Krankenhäusern oder in Kliniken. In Bus- und Bahn muss ebenfalls ein medizinischer Mund- und Nasenschutz getragen werden.
Bundesbürgerinnen und Bundesbürger müssen im öffentlichen Leben keine Impf-, Test- und Genesungsnachweise vorzeigen.
Neu ist auch, dass die Quarantäne- und Isolationsregeln für Kontaktpersonen wegfallen. Die siebentägige Quarantäne für positiv auf das Corona getestete Personen gilt wiederum weiter. Wer sich nicht freitesten lässt, muss zehn Tage in Quarantäne bleiben.
Warum sollen Corona-Maßnahmen bis Anfang Mai bleiben?
Angesichts der hohen Infektionszahlen wollen einige Bundesländer die Übergangsphase verlängern – und zwar bis Ende April. Die Bundesländer wollen sich als Hotspot-Gebiete erklären. Besonders im Gesundheitswesen fällt Personal immer wieder aus.
In einigen Supermärkten werden Kundinnen und Kunden darauf hingewiesen, dass sie mit längeren Wartezeiten an der Kasse oder leeren Regalen rechnen müssen. „Leider macht Corona auch vor unseren Ladentüren keinen Halt und schickt viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Quarantäne“, heißt es in einer Münchner Edeka-Filiale.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte bereits vor wenigen Tagen das Auslaufen der meisten Corona-Beschränkungen in Deutschland scharf kritisiert. Mehrere europäische Staaten wie Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien hätten ihre Corona-Maßnahmen zu „brutal“ aufgehoben, sagte der WHO-Europadirektor Hans Kluge. Als Folge daraus stiegen die Zahlen der Neuinfektionen stark an.
Laut Kluge steigen die Zahlen derzeit in 18 der 53 zur WHO-Region Europa gehörenden Länder. In den vergangenen sieben Tagen gab es in der Region mehr als 5,1 Millionen Neuinfektionen mit dem Coronavirus und 12.496 Todesfälle. Seit Beginn des Coronavirus wurden in der WHO-Region Europa fast 194,4 Millionen Corona-Infektionen und mehr als 1,92 Millionen Todesfälle verzeichnet.